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   VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.3546   

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VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.3546 (https://dejure.org/2016,29526)
VG München, Entscheidung vom 23.03.2016 - M 7 K 15.3546 (https://dejure.org/2016,29526)
VG München, Entscheidung vom 23. März 2016 - M 7 K 15.3546 (https://dejure.org/2016,29526)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.3546
    Das Teilnahmerecht an der Eigentümerversammlung ist ein tragendes Mitwirkungsrecht und gehört zum Kernbereich elementarer Mitwirkungsrechte (BGH, U. v. 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10 - juris Rn. 8, 10; Schmid, Der "Kernbereich" elementarer Mitwirkungsrechte des Wohnungseigentümers, NJW 2011, 1841).

    Ein Ausschluss ist nur dann statthaft, wenn die Störung "nachhaltig" und "in erheblicher Weise" erfolgt (BGH, U. v. 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679).

  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 10 B 09.1102

    "Papamobil" beim Christopher-Street-Day 2006 durfte nicht verboten werden

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.3546
    Eine fehlerhafte juristische Bewertung bzw. ein Irrtum in der Wertung von Tatsachen stellt indessen keine Anscheinsgefahr dar, die das polizeiliche Einschreiten rechtfertigt (BayVGH, U. v. 8. März 2010 - 10 B 09.1102, 10 B 09.1837 - juris Rn. 42 f.).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.3546
    Auf der Grundlage der den handelnden Polizeibeamten im Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der erforderlichen Gefahrenprognose maßgeblich sind (vgl. BVerwG, U. v. 26. Februar 1974 - 1 C 31.72 - juris Rn. 38 u. U. v. 1. Juli 1975 - 1 C 35.70 - juris Rn. 32; BayVGH, U. v. 26. November 1992 - 21 B 92/1672 - juris Rn. 34), durften sie jedoch nicht allein deshalb von der Verwirklichung einer Straftat gem. § 123 StGB durch den Kläger ausgehen, weil ein Hausverwalter nach § 24 Abs. 5 WEG grundsätzlich zum Ausschluss aus der Eigentümerversammlung berechtigt ist, der Kläger nach mehreren Zwischenrufen und vorheriger Androhung auch konkret des Saales verwiesen worden war und der Hausverwalter auf dem Vollzug dieser Maßnahme bestand.
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.3546
    Dieses besteht dann, wenn sich aus der angegriffenen Maßnahme eine Stigmatisierung des Betroffenen ergibt, die geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld herabzusetzen, die Stigmatisierung Außenwirkung erlangt hat und noch in der Gegenwart andauert (vgl. BVerwG, U. v. 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 25).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.1998 - 11 Wx 53/98

    Anspruch auf Entfernung einer Wasserenthärtungsanlage; Entstehung einer

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.3546
    Die Rechtsauffassung des Klägers entsprach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG, B. v. 19. Januar 1984 - BReg 2 Z 17/83 - juris Ls), OLG Karlsruhe, B. v. 30. Oktober 1998 - 11 Wx 53/98 - juris Rn. 4; aA lediglich AG Neuss, B. v. 29. Januar 1980 - 19 UR 44/77 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.3546
    Der polizeiliche Platzverweis war auch nicht auf der Grundlage einer Anscheinsgefahr gerechtfertigt, d. h. einer zwar objektiv nicht bestehenden, aber aus der Sicht eines besonnenen und sachkundigen Polizeibeamten im Zeitpunkt seines Einschreitens aufgrund hinreichender Anhaltspunkte anzunehmenden Gefahrenlage (vgl. Berner/Köhler/Käß, a. a. O., Art. 2 Rn. 39; VGH BW, U. v. 7. Dezember 2004 - 1 S 2218/03 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.3546
    Auf der Grundlage der den handelnden Polizeibeamten im Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der erforderlichen Gefahrenprognose maßgeblich sind (vgl. BVerwG, U. v. 26. Februar 1974 - 1 C 31.72 - juris Rn. 38 u. U. v. 1. Juli 1975 - 1 C 35.70 - juris Rn. 32; BayVGH, U. v. 26. November 1992 - 21 B 92/1672 - juris Rn. 34), durften sie jedoch nicht allein deshalb von der Verwirklichung einer Straftat gem. § 123 StGB durch den Kläger ausgehen, weil ein Hausverwalter nach § 24 Abs. 5 WEG grundsätzlich zum Ausschluss aus der Eigentümerversammlung berechtigt ist, der Kläger nach mehreren Zwischenrufen und vorheriger Androhung auch konkret des Saales verwiesen worden war und der Hausverwalter auf dem Vollzug dieser Maßnahme bestand.
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.3546
    Das besondere Feststellungsinteresse ergibt sich aus mehreren in der Rechtsprechung anerkannten Gesichtspunkten, zum einen aus der Wiederholungsgefahr (vgl. BVerwG, B. v. 16. Oktober 1989 - 7 B 108/89 - juris 1. Ls und U. v. 12. Oktober 2006 - 4 C 12/04 - juris Rn. 8 m. w. N.), denn der Kläger wird als Miteigentümer auch in Zukunft an Versammlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft teilnehmen, die von demselben Hausverwalter geleitet werden.
  • BayObLG, 19.01.1984 - BReg. 2 Z 17/83

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Eigentümerversammlung; Beschluß; Aufhebung;

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.3546
    Die Rechtsauffassung des Klägers entsprach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG, B. v. 19. Januar 1984 - BReg 2 Z 17/83 - juris Ls), OLG Karlsruhe, B. v. 30. Oktober 1998 - 11 Wx 53/98 - juris Rn. 4; aA lediglich AG Neuss, B. v. 29. Januar 1980 - 19 UR 44/77 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2003 - 5 W 11/03

    Teilnahmerecht eines Bevollmächtigten eines Wohnungseigentümers an der

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.3546
    Vorrangig einzusetzen sind Steuerungsinstrumente wie eine Redezeitbegrenzung oder ein Wortentzug sowie eine vorherige Abmahnung (OLG Saarbrücken, B. v. 28. August 2003 - 5 W 11/03 - 4, 5 W 11/03; Bärmann, § 24 WEG Rn. 117; Sauren, § 24 WEG Rn. 36).
  • AG Neuss, 29.01.1980 - 19 UR 44/77
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