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   VG Minden, 02.04.2013 - 6 K 1170/13   

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https://dejure.org/2013,5451
VG Minden, 02.04.2013 - 6 K 1170/13 (https://dejure.org/2013,5451)
VG Minden, Entscheidung vom 02.04.2013 - 6 K 1170/13 (https://dejure.org/2013,5451)
VG Minden, Entscheidung vom 02. April 2013 - 6 K 1170/13 (https://dejure.org/2013,5451)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Saarlouis, 12.01.2011 - 3 K 1193/10

    Übernahme von Fahrtkosten für Eltern zur Ausübung von Besuchskontakten mit einem

    Auszug aus VG Minden, 02.04.2013 - 6 K 1170/13
    vgl. die von den Beteiligten angesprochenen Entscheidungen des VG Göttingen (Urteil vom 11.11.2008 - 2 A 74/07 -, EuG 2009, 217) und des VG Saarlouis (Gerichtsbescheid vom 12.01.2011 - 3 K 1193/10 -, JAmt 2011, 415).
  • VG Göttingen, 11.11.2008 - 2 A 74/07

    Besuchsfahrten; Jugendhilfe: Fahrtkosten; Unterbringung, stationäre

    Auszug aus VG Minden, 02.04.2013 - 6 K 1170/13
    vgl. die von den Beteiligten angesprochenen Entscheidungen des VG Göttingen (Urteil vom 11.11.2008 - 2 A 74/07 -, EuG 2009, 217) und des VG Saarlouis (Gerichtsbescheid vom 12.01.2011 - 3 K 1193/10 -, JAmt 2011, 415).
  • VGH Bayern, 05.04.2001 - 12 B 96.2358
    Auszug aus VG Minden, 02.04.2013 - 6 K 1170/13
    Deshalb gehören zu den von § 39 Abs. 3 SGB VIII erfassten Anlässen z.B. nicht die Kosten von Unterrichts- und Fortbildungsmaßnahmen von Pflegeeltern, auch wenn solche Maßnahmen ggf. mittelbar der Erziehung des Pflegekindes zugutekommen, vgl. VGH München, Urteil vom 05.04.2001 - 12 B 96.2358 -, FEVS 52, 464; Wiesner, a.a.O., § 39 Rdnr. 25, und auch nicht die Fahrkosten, die Eltern durch Besuche bei ihren nach Jugendhilferecht stationär untergebrachten Kindern entstehen.
  • VG Würzburg, 07.04.2022 - W 3 K 20.1834

    Kinder- und Jugendhilfe, Umgangskosten, Ersatz, Fahrtkosten, Kosten für

    Hieraus ergibt sich allerdings auch, dass die Sicherstellung des Lebensunterhaltes des Kindes keine selbständige Aufgabe des Jugendamts ist, sondern ein bloßer Annex u.a. zur stationären Eingliederungshilfe (Kunkel/Pattar, a.a.O., Rn. 3; VG Minden, B.v. 2.4.2013 - 6 K 1170/13 - juris Rn. 2; VG des Saarlandes, GB v. 12.1.2011 - 3 K 1193/10 - juris Rn. 6; Schmid-Oberkirchner in Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 39 Rn. 6).

    Wegen dieses engen Zusammenhangs zwischen einer dem Kind selbst zustehenden Leistung nach § 35a SGB VIII und einer hierauf beruhenden Leistung nach § 39 SGB VIII ist Inhaber von möglichen Ansprüchen aus § 39 SGB VIII ebenfalls ausschließlich das Kind selbst, nicht dagegen seine Eltern, unabhängig von der Frage, welche Elternrechte sie hinsichtlich des Kindes haben (VG Göttingen, U.v. 11.11.2008 - 2 A 74/07 - juris Rn. 16; Tammen in Frankfurter Kommentar, SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 39 Rn. 4; Schmid-Oberkirchner in Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 39 Rn. 16; Kunkel/Pattar in LPK-SGB VIII, 8. Aufl. 2022, § 39 Rn. 9; offengelassen: VG Minden, B.v. 2.4.2013 - 6 K 1170/13 - juris Rn. 2).

    Doch selbst wenn derartige Umgangskontakte vom pädagogischen Konzept der Eingliederungshilfe für das Kind der Klägerin mitumfasst gewesen wären, bestünden seitens des Kindes (geltend gemacht durch die Klägerin) keinerlei Ansprüche auf Ersatz der eigenen Aufwendungen der Klägerin für die Fahrt, die Verpflegung und Geschenke anlässlich der beiden Umgangskontakte am 26. Mai 2020 und am 9. Juni 2020, dies selbst dann, wenn dies reflexiv die Teilhabe-Chancen des Kindes verbessern könnte (von Boetticher/Meysen in Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 35a Rn. 14; die Frage, ob Fahrtkosten der Eltern im Rahmen einer Eingliederungshilfemaßnahme zugunsten ihres Kindes zum für das Kind entstandenen Sach-, Pflege- oder Erziehungsaufwand gehören, verneinend: VG Minden, B.v. 2.4.2013 - 6 K 1170/13 - juris Rn. 8).

  • VG Köln, 08.04.2022 - 25 K 4957/18
    Bei Bedürftigkeit der (leiblichen) Eltern besteht vielmehr eine Verpflichtung der Grundsicherungs- bzw. Sozialhilfeträger des SGB II bzw. SGB XII zur Erstattung der Fahrtkosten, vgl. Wiesner in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Auflage 2022, § 39 Rn. 10 unter Verweis auf VG Saarlouis, Gerichtsbescheid vom 12.01.2011 - 3 K 1193/10 - juris, Rn. 6, 7, 20; VG Minden, Beschluss vom 02.04.2013 - 6 K 1170/13 - juris, Rn. 11.
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