Rechtsprechung
VG Osnabrück, 30.01.2004 - 2 A 92/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Klage niederländischer Staatsangehöriger gegen die Genehmigung eines Windparks
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtmäßigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen an der Grenze zu den Niederlanden; Zumutbarkeit von Belästigungen und Beeinträchtigungen; Maßgeblichkeit von strengeren niederländischen Vorschriften über die Genehmigung von Windanlagen; Bestehen des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen an der Grenze zu den Niederlanden; Zumutbarkeit von Belästigungen und Beeinträchtigungen; Maßgeblichkeit von strengeren niederländischen Vorschriften über die Genehmigung von Windanlagen; Bestehen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2005, 722
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85
Klagebefugnis ausländischer
Auszug aus VG Osnabrück, 30.01.2004 - 2 A 92/02
Demgegenüber können die Kläger nicht verlangen, dass die Frage einer etwaigen Verletzung ihrer Nachbarrechte auf der Grundlage der (in dieser Hinsicht strengeren) niederländischen Vorschriften beurteilt wird; vielmehr haben sie insoweit - worauf die Kammer in ihrem Beschluss vom 20.08.2003 unter Verweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U. v. 17.12.1986 - 7 C 29.85 -, BVerwGE 75, 285; Nds. OVG, B. v. 28.07.2003 - 7 ME 262/02 -) ebenfalls bereits hingewiesen hat - lediglich einen Anspruch darauf, dass die nach der deutschen Rechtsordnung zu ihrem Schutz vorgesehenen Genehmigungsvoraussetzungen eingehalten werden. - OVG Niedersachsen, 28.07.2003 - 7 ME 262/02
Anfechtungsbefugnis; ausländische; Ausländische Gemeinde; Gemeinde; …
Auszug aus VG Osnabrück, 30.01.2004 - 2 A 92/02
Demgegenüber können die Kläger nicht verlangen, dass die Frage einer etwaigen Verletzung ihrer Nachbarrechte auf der Grundlage der (in dieser Hinsicht strengeren) niederländischen Vorschriften beurteilt wird; vielmehr haben sie insoweit - worauf die Kammer in ihrem Beschluss vom 20.08.2003 unter Verweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U. v. 17.12.1986 - 7 C 29.85 -, BVerwGE 75, 285; Nds. OVG, B. v. 28.07.2003 - 7 ME 262/02 -) ebenfalls bereits hingewiesen hat - lediglich einen Anspruch darauf, dass die nach der deutschen Rechtsordnung zu ihrem Schutz vorgesehenen Genehmigungsvoraussetzungen eingehalten werden.
- VG Osnabrück, 30.01.2004 - 2 A 69/02
Ausländische Stelle; Auswirkung; Auswirkungen auf Nachbarstaat; Bauleitplanung; …
Soweit sie sich auf einen (angeblichen) Verstoß gegen Art. 5 des aus dem Jahre 1824 stammenden "P. Traktats" beruft, wonach (Wohn-)Gebäude einen Mindestabstand von 376, 74 m zur niederländischen Grenze einhalten müssen, hat diese Bestimmung - unabhängig davon, ob sie heutzutage überhaupt noch gültig ist - nach der der Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Rechtsprechung der Kammer (vgl. B. v. 16.03.2001 - 2 B 82/00 - und 20.08.2003 - 2 A 92/02 -) - keinen drittschützenden Charakter, sondern diente in erster Linie der Unterbindung des "Schleichhandels" im Grenzgebiet.