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   VG Potsdam, 04.05.2017 - 10 K 2485/13   

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https://dejure.org/2017,52931
VG Potsdam, 04.05.2017 - 10 K 2485/13 (https://dejure.org/2017,52931)
VG Potsdam, Entscheidung vom 04.05.2017 - 10 K 2485/13 (https://dejure.org/2017,52931)
VG Potsdam, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 10 K 2485/13 (https://dejure.org/2017,52931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • dombert.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Eigenverantwortung für Träger von Kindertageseinrichtungen gestärkt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Thüringen, 19.07.2006 - 3 N 582/02

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartengebühren;

    Auszug aus VG Potsdam, 04.05.2017 - 10 K 2485/13
    ln Anerkennung des Bedürfnisses einer möglichst einfachen und unaufwändigen Handhabung ("Verwaltungspraktikabilität") ist es ausreichend, wenn der gewählte Einkommensbegriff die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nur vergröbernd wiedergibt, zumal die Gebührenerhebung im Rahmen einer - ohnehin mehr Spielraum eröffnenden - Leistungsgewährung erfolgt (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Juli 2006 - 3 N 582/02 -, juris).
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus VG Potsdam, 04.05.2017 - 10 K 2485/13
    Gleichzeitig nimmt die Gemeinde damit aber auch an der staatlichen Aufgabe einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung teil (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. März 1998 - 1 BvR 178/97, BVerfGE 97, 332).
  • OVG Bremen, 22.10.2014 - 2 D 106/13

    Normenkontrolle gegen Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die

    Auszug aus VG Potsdam, 04.05.2017 - 10 K 2485/13
    Dieses OVG hat ausgeführt, die Elternbeiträge dürften nicht so hoch festgesetzt werden, dass die Eltern allgemein, um zu einer zumutbaren Belastung zu gelangen, auf ein antragsabhängiges Erlassverfahren verwiesen und damit einhergehend einer konkret-individuellen Zumutbarkeitsprüfung unterworfen werden (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 D 106/13 -, juris).
  • OVG Brandenburg, 04.08.1998 - 2 D 35/97
    Auszug aus VG Potsdam, 04.05.2017 - 10 K 2485/13
    Dem von dem Beklagten zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 4. August 1998 - 2 D 35/97.NE - ist nicht zu entnehmen, dass sozialverträgliche Elternbeiträge i. S. d. § 17 Abs. 2 KitaG nur dann gegeben sind, wenn (fast) keine Fälle der Unzumutbarkeit nach § 90 Abs. 3 SGB VIII entstehen.
  • OVG Brandenburg, 30.12.1996 - 4 B 175/96

    Schließung einer Kindertagesstätte; Gemeindliche Einrichtung; Verwaltungsakt;

    Auszug aus VG Potsdam, 04.05.2017 - 10 K 2485/13
    Zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots an Kindertagesstätten sind gemäß § 1 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) die Landkreise und kreisfreien Städte als die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet (vgl. hierzu auch Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 4 B 175/96 -, juris; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. März 2003 - 54/01 -, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 30.07.2009 - 6 K 2118/06

    Einvernehmen zu zukünftiger Beitragsregelung für Kindertagesstätte

    Auszug aus VG Potsdam, 04.05.2017 - 10 K 2485/13
    Dabei ist es nicht zu beanstanden, dass der Träger der Jugendhilfe, der in seinem Zuständigkeitsbereich die Verantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot der Kinderbetreuung trägt, eine Rechtsaufsicht über die Träger der Betreuungseinrichtungen im Hinblick auf die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ausübt und in diesem Rahmen prüft, ob die Einrichtung im vorgenannten Umfang den gesetzlichen Vorgaben entspricht (vgl. auch VG Frankfurt/Oder, Gerichtsbescheid vom 30. Juli 2009 - 6 K 2118/06 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2022 - 6 N 104.22

    Einvernehmen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu gemeindlicher

    Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf ein eigenes Urteil vom 4. Mai 2017 - VG 10 K 2485/13 - ausgeführt, der Beklagte gehe von einem unzutreffenden Prüfungsmaßstab beim Merkmal der Sozialverträglichkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 KitaG aus.
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