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   VG Regensburg, 02.11.2011 - RO 1 K 11.498   

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VG Regensburg, 02.11.2011 - RO 1 K 11.498 (https://dejure.org/2011,64990)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02.11.2011 - RO 1 K 11.498 (https://dejure.org/2011,64990)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02. November 2011 - RO 1 K 11.498 (https://dejure.org/2011,64990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Amtsangemessene Beschäftigung; dauerhafte Zuweisung eines Fernmeldeamtsrates zu einem Telekom-Tochterunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2011 - RO 1 K 11.498
    Ihnen darf im Rahmen einer Zuweisung kein Statusamt entzogen werden, ohne ihnen eine andere, ihrem Status entsprechende Ämterstellung zu übertragen (BVerwG, Urt. v. 18.9.2008 Az. 2 C 126.07; NVwZ 2009, 187 = BVerwGE 132, 40/44; Schönrock, ZBR 2010, 222/228 zu § 29 BBG).

    Wenn der Gesetzgeber eine solche dauerhafte Zuweisung vorsieht, dann folgt schon daraus, dass die Zugehörigkeit zu diesem Unternehmen der Übertragung eines abstrakt-funktionellen Amtes und die Beauftragung mit einer bestimmten Tätigkeit in diesem Unternehmen der Übertragung eines konkreten Dienstpostens entsprechen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 18.9.2008 a.a.O.).

    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung i.S. von Art. 33 Abs. 5 GG (BVerwG vom 18.9.2008 a.a.O., vom 26.3.2009 a.a.O.; BayVGH vom 5.4.2011 Az. 6 ZB 10.435 RdNrn. 13, 14; vom 29.3.2011 Az. 6 CS 11.266 RdNr. 15).

    Unter dieser Voraussetzung wird der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung jedenfalls bei einer - wie hier nunmehr - auf Dauer angelegten Eingliederung in eine Organisationseinheit eines der in § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG genannten Unternehmen und bei Übertragung einer seinem Statusamt gleichwertigen Tätigkeit im Sinn von § 8 PostPersRG i.V.m. § 18 BBesG erfüllt (BVerwG vom. 18.9.2008, a.a.O., 44 f.; BayVGH vom 28.1.2010 Az. 15 B 09.2622 BayVBl 2010, 605).

    Die Kammer geht davon aus, dass die Frage der Amtsgemäßheit der Beschäftigung des Klägers auf Grund eines Funktionsvergleichs der früheren (hoheitlichen) Tätigkeit des Beamten und seiner jetzigen Tätigkeit zu beantworten ist (so auch ausdrücklich zu Beamten der Deutschen Telekom AG: BVerwG Urt. v. 18.9.2008, a.a.O.) und dass in der streitgegenständlichen Praxis der Bewertung der den ihr zugeordneten Beamten zugewiesenen Tätigkeiten durch die Deutsche Telekom AG ein solcher Funktionsvergleich nicht hinreichend nachvollziehbar und abgrenzbar erfolgt ist.

    A 11 nicht aus (vgl. zum Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung: BVerwG, Urt. v. 18.9.2008, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.08.2011 - 6 CS 11.1405

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Postamtmann (A 11); Zuweisung (VCS);

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2011 - RO 1 K 11.498
    Wie der Bayer. Verwaltungsgerichtshof auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung zuletzt in seinem Beschluss vom 9.8.2011 (Az. 6 CS 11.1405 - juris) ausführt, ergibt sich der Inhalt des statusrechtlichen Amtes zum einen aus § 18 BBesG.

    Gleiches gilt nach Auffassung der Kammer für den in den Bescheidsgründen enthaltenen Aufgabenkatalog, in dem das Tätigkeitsfeld des Klägers zwar "detailreich" beschrieben wird, dem in Bezug auf die Quantität und Qualität der einzelnen Aufgaben und ihr Gewicht im Rahmen des gesamten Tätigkeitsbereichs aber nicht hinreichend entnommen werden kann, welcher Art sie entsprechen (a.A. BayVGH, Beschl. vom 9.8.2011 Az. 6 CS 11.1405 Rd.Nr. 17; OVG Münster, Beschluss vom 27.10.2011 Az. 1 B 639/11; vgl. zur Problematik derartiger Einschätzungen exemplarisch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.3.2011 Az. 6 S 44/10, ZBR S. 307/308).

    Dabei folgt die Kammer - wie auch das OVG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 2.9.2011 (Az. OVG 6 S 28.11 - juris) - dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2005 (BVerwGE 124, 356), in dem dieses ausdrücklich die rechtliche Zweifelhaftigkeit der sog. Topfwirtschaft, der ebenfalls eine Ämterbündelung zu Grunde liegt, im Hinblick auf §§ 18 ff BBesG anmerkt, ohne die Frage jedoch zu entscheiden (a.A. BayVGH, zuletzt Beschl. v. 9.8.2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2011 - RO 1 K 11.498
    Wie das Bundesverwaltungsgericht erst jüngst mit Urteil vom 30.6.2011 (Az. 2 C 19/10) bekräftigt habe, bedürften gebündelte Dienstposten einer nach den erfassten Besoldungsgruppen differenzierenden Bewertung; hieran fehle es schon allgemein und ebenso im konkreten Fall.

    Das Gericht sieht sich durch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sog. gebündelten Dienstposten (vom 30.6.2011 Az. 2 C 19/10 - juris) in seiner Auffassung bestätigt.

  • VGH Bayern, 05.04.2011 - 6 ZB 10.435

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; amtsangemessenes abstraktes und

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2011 - RO 1 K 11.498
    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung i.S. von Art. 33 Abs. 5 GG (BVerwG vom 18.9.2008 a.a.O., vom 26.3.2009 a.a.O.; BayVGH vom 5.4.2011 Az. 6 ZB 10.435 RdNrn. 13, 14; vom 29.3.2011 Az. 6 CS 11.266 RdNr. 15).

    37 Vor diesem Hintergrund ist der Beschäftigungsanspruch eines bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten bei einer Zuweisung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 PostPersRG erfüllt, wenn ihm eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit zugewiesen wird, also eine Tätigkeit, die dem Amt entspricht, auch wenn es kein Amt im Sinn öffentlich-rechtlicher Organisation von Amtsaufgaben ist (BayVGH vom 5.4.2011, a.a.O., RdNr. 15).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2011 - RO 1 K 11.498
    Daher müssen die in § 18 BBesG verwendeten Begriffe der Ämter und ihrer Wertigkeit an die organisatorischen Gegebenheiten der Deutschen Telekom AG angepasst werden (vgl. BVerwG vom 26.3.2009 Az. 2 C 73.08 BVerwGE 133, 297 ff.).

    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung i.S. von Art. 33 Abs. 5 GG (BVerwG vom 18.9.2008 a.a.O., vom 26.3.2009 a.a.O.; BayVGH vom 5.4.2011 Az. 6 ZB 10.435 RdNrn. 13, 14; vom 29.3.2011 Az. 6 CS 11.266 RdNr. 15).

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2011 - RO 1 K 11.498
    Dabei folgt die Kammer - wie auch das OVG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 2.9.2011 (Az. OVG 6 S 28.11 - juris) - dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2005 (BVerwGE 124, 356), in dem dieses ausdrücklich die rechtliche Zweifelhaftigkeit der sog. Topfwirtschaft, der ebenfalls eine Ämterbündelung zu Grunde liegt, im Hinblick auf §§ 18 ff BBesG anmerkt, ohne die Frage jedoch zu entscheiden (a.A. BayVGH, zuletzt Beschl. v. 9.8.2011 a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2011 - 6 S 28.11

    Deutsche Telekom AG; Postnachfolgeunternehmen; technischer Fernmeldeamtmann;

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2011 - RO 1 K 11.498
    Dabei folgt die Kammer - wie auch das OVG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 2.9.2011 (Az. OVG 6 S 28.11 - juris) - dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2005 (BVerwGE 124, 356), in dem dieses ausdrücklich die rechtliche Zweifelhaftigkeit der sog. Topfwirtschaft, der ebenfalls eine Ämterbündelung zu Grunde liegt, im Hinblick auf §§ 18 ff BBesG anmerkt, ohne die Frage jedoch zu entscheiden (a.A. BayVGH, zuletzt Beschl. v. 9.8.2011 a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 6 S 44.10

    Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2011 - RO 1 K 11.498
    Gleiches gilt nach Auffassung der Kammer für den in den Bescheidsgründen enthaltenen Aufgabenkatalog, in dem das Tätigkeitsfeld des Klägers zwar "detailreich" beschrieben wird, dem in Bezug auf die Quantität und Qualität der einzelnen Aufgaben und ihr Gewicht im Rahmen des gesamten Tätigkeitsbereichs aber nicht hinreichend entnommen werden kann, welcher Art sie entsprechen (a.A. BayVGH, Beschl. vom 9.8.2011 Az. 6 CS 11.1405 Rd.Nr. 17; OVG Münster, Beschluss vom 27.10.2011 Az. 1 B 639/11; vgl. zur Problematik derartiger Einschätzungen exemplarisch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.3.2011 Az. 6 S 44/10, ZBR S. 307/308).
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 15 B 09.2622

    Beamter bei der Deutschen Telekom; befristete Zuweisung zu einer

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2011 - RO 1 K 11.498
    Unter dieser Voraussetzung wird der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung jedenfalls bei einer - wie hier nunmehr - auf Dauer angelegten Eingliederung in eine Organisationseinheit eines der in § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG genannten Unternehmen und bei Übertragung einer seinem Statusamt gleichwertigen Tätigkeit im Sinn von § 8 PostPersRG i.V.m. § 18 BBesG erfüllt (BVerwG vom. 18.9.2008, a.a.O., 44 f.; BayVGH vom 28.1.2010 Az. 15 B 09.2622 BayVBl 2010, 605).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2011 - RO 1 K 11.498
    Nach Art. 143 b Abs. 3 Satz 1 GG müssen diese Unternehmen bei Ausübung ihrer Dienstherrenbefugnisse die Rechtsstellung der Beamten, die sich aus ihrem Status ergibt, beachten und wahren (BVerwG, Urt. v. 20.8.1996, BVerwGE 103, 375/377, und v. 22.6.2006, BVerwGE 126, 182/183 f.).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne;

  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten

  • VGH Bayern, 29.03.2011 - 6 CS 11.266

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Zuweisung (VCS GmbH); amtsangemessene

  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 6 CS 10.1850

    Bundesbeamtenrecht; Telekom; Zuweisung zu Tochterunternehmen an anderem Dienstort

  • VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Zuweisung (DTNP); Fernmeldeamtsrat (A

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 2. November 2011, Az. RO 1 K 11.498, aufgehoben.
  • VG Schleswig, 14.10.2013 - 12 A 70/12
    Das VG Regensburg hat dazu in seinem Urteil vom 02. November 2011 (Az. RO 1 K 11.498, zitiert nach juris), dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrundslag, ausgeführt:.
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