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   VG Saarlouis, 05.05.2014 - 3 K 682/12   

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VG Saarlouis, 05.05.2014 - 3 K 682/12 (https://dejure.org/2014,41584)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 05.05.2014 - 3 K 682/12 (https://dejure.org/2014,41584)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - 3 K 682/12 (https://dejure.org/2014,41584)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Stuttgart, 05.09.2012 - 7 K 5075/10

    Anspruch auf Gewährung eines Sonderpflegezuschlages nach § 39 Abs. 4 SGB 8;

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.05.2014 - 3 K 682/12
    Nicht personensorgeberechtigten Pflegeeltern steht kein eigener Zahlungsanspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe aus § 39 SGB VIII zu, da dieser ein Annexanspruch zu dem in § 27 Abs. 1 SGB VIII geregelten Anspruch des Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung darstellt.(etwa BVerwG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 C 31/95 - VG Stuttgart, Urteil vom 05.09.2012 - 7 K 5075/10 -, m.w.N., juris) Ein eigener Zahlungsanspruch lässt sich auch nicht aus dem Recht der Pflegeeltern nach § 38 SGB VIII und § 1688 BGB herleiten, die Interessen des Pflegekindes wahrzunehmen.

    § 1688 Abs. 1 BGB umfasst Sozialleistungen, bei denen das Kind selbst anspruchsberechtigt ist und die die Pflegeeltern in Vertretung des Personensorgeberechtigten für das Kind geltend machen können.(VG Stuttgart, Urteil vom 05.09.2012 - 7 K 5075/10 -, m.w.N., juris) Den Klägern stand das Recht auf Geltendmachung des Pflegegeldes nach § 39 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 3 SGB VIII erst mit dem Beschluss des Familiengerichts vom 12.04.2011 - 54 85/11 EASO - zu.

  • VGH Bayern, 10.11.2005 - 12 BV 04.1638

    Kinder- und Jugendhilfe, Hilfe zur Erziehung eines Kindes in Vollzeitpflege,

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.05.2014 - 3 K 682/12
    Ein zusätzlich bestehender besonderer Bedarf muss in der Person des Kindes oder Jugendlichen begründet sein(Vgl. Bay.VGH, Urteil vom 10.11.2005 - 12 BV 04.1638 - Sächs. OVG, Urteil vom 06.04.2005 - 5 B 86.04 - VG Aachen, Urteil vom 11.11.2008 - 2 K 558/06 -, alle juris; Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 39 Rdnr. 34; Kunkel in LPK-SGB VIII, 4. Aufl., § 39 Rdnr. 22); die finanzielle Situation der Pflegeeltern ist für die Pflegegeldfestsetzung unerheblich(BVerwG, Beschluss vom 26.03.1999 - 5 B 129/98 -, juris).

    Gemessen an den dort angelegten Maßstäben und verglichen mit einem vom BayVGH(Urteil vom 10.11.2005 - 12 BV 04.1638 -, juris) entschiedenen Fall, in dem sowohl ein ganz erheblich erhöhter Betreuungsaufwand, als auch finanzielle Belastungen von den Pflegeeltern bewältigt werden mussten und in dem ein Sonderbedarf in Höhe von insgesamt 160 % (also 60% mehr als der Regelbedarf) als gerechtfertigt angesehen wurde, begegnet die Entscheidung des Beklagten, insgesamt einen Erziehungsanteil im Pflegegeld von 150% festzusetzen, keinen rechtlichen Bedenken.

  • VG Aachen, 11.11.2008 - 2 K 558/06
    Auszug aus VG Saarlouis, 05.05.2014 - 3 K 682/12
    Ein zusätzlich bestehender besonderer Bedarf muss in der Person des Kindes oder Jugendlichen begründet sein(Vgl. Bay.VGH, Urteil vom 10.11.2005 - 12 BV 04.1638 - Sächs. OVG, Urteil vom 06.04.2005 - 5 B 86.04 - VG Aachen, Urteil vom 11.11.2008 - 2 K 558/06 -, alle juris; Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 39 Rdnr. 34; Kunkel in LPK-SGB VIII, 4. Aufl., § 39 Rdnr. 22); die finanzielle Situation der Pflegeeltern ist für die Pflegegeldfestsetzung unerheblich(BVerwG, Beschluss vom 26.03.1999 - 5 B 129/98 -, juris).

    Wann in Ansehung "der Besonderheit des Einzelfalls" abweichende Leistungen geboten sind, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, denn es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff und nicht etwa um eine nur eine einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (vgl. § 114 VwGO) unterliegende Ermessenentscheidung.(VG Aachen, Urteil vom 11.11.2008 - 2 K 558/06 -, juris).

  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.05.2014 - 3 K 682/12
    Nicht personensorgeberechtigten Pflegeeltern steht kein eigener Zahlungsanspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe aus § 39 SGB VIII zu, da dieser ein Annexanspruch zu dem in § 27 Abs. 1 SGB VIII geregelten Anspruch des Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung darstellt.(etwa BVerwG, Urteil vom 12.09.1996 - 5 C 31/95 - VG Stuttgart, Urteil vom 05.09.2012 - 7 K 5075/10 -, m.w.N., juris) Ein eigener Zahlungsanspruch lässt sich auch nicht aus dem Recht der Pflegeeltern nach § 38 SGB VIII und § 1688 BGB herleiten, die Interessen des Pflegekindes wahrzunehmen.
  • BVerwG, 12.04.2005 - 5 B 86.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.05.2014 - 3 K 682/12
    Ein zusätzlich bestehender besonderer Bedarf muss in der Person des Kindes oder Jugendlichen begründet sein(Vgl. Bay.VGH, Urteil vom 10.11.2005 - 12 BV 04.1638 - Sächs. OVG, Urteil vom 06.04.2005 - 5 B 86.04 - VG Aachen, Urteil vom 11.11.2008 - 2 K 558/06 -, alle juris; Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 39 Rdnr. 34; Kunkel in LPK-SGB VIII, 4. Aufl., § 39 Rdnr. 22); die finanzielle Situation der Pflegeeltern ist für die Pflegegeldfestsetzung unerheblich(BVerwG, Beschluss vom 26.03.1999 - 5 B 129/98 -, juris).
  • BVerwG, 26.03.1999 - 5 B 129.98

    Zulassung einer Revision nur bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache der

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.05.2014 - 3 K 682/12
    Ein zusätzlich bestehender besonderer Bedarf muss in der Person des Kindes oder Jugendlichen begründet sein(Vgl. Bay.VGH, Urteil vom 10.11.2005 - 12 BV 04.1638 - Sächs. OVG, Urteil vom 06.04.2005 - 5 B 86.04 - VG Aachen, Urteil vom 11.11.2008 - 2 K 558/06 -, alle juris; Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 39 Rdnr. 34; Kunkel in LPK-SGB VIII, 4. Aufl., § 39 Rdnr. 22); die finanzielle Situation der Pflegeeltern ist für die Pflegegeldfestsetzung unerheblich(BVerwG, Beschluss vom 26.03.1999 - 5 B 129/98 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2019 - L 7 SO 1686/17

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer

    Ein zusätzlich bestehender besonderer Bedarf muss in der Person des Kindes oder Jugendlichen begründet sein; die finanzielle Situation der Pflegeeltern ist für die Pflegegeldfestsetzung unerheblich (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 5. Mai 2014 - 3 K 682/12 - juris Rdnr. 38).

    Wann nach den Besonderheiten des Einzelfalls abweichende Leistungen geboten sind, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, denn es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff und nicht etwa um eine nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegende Ermessenentscheidung (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 5. Mai 2014 - 3 K 682/12 - juris Rdnr. 39).

    Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen, dass Kinder, die vom Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht werden, verglichen mit den Kindern, die in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen, meist einen erhöhten erzieherischen Bedarf haben (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 5. Mai 2014 - 3 K 682/12 - juris Rdnr. 49).

    Dieser insoweit schon erhöhte erzieherische Bedarf, der auch durch eine Behinderung bedingt sein kann (vgl. § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII), ist somit der Regelfall, der mit dem regelmäßig zu zahlenden Pauschalbetrag abgedeckt ist (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 5. Mai 2014 - 3 K 682/12 - juris Rdnr. 40).

    Ein derartiger Sonderbedarf, der zu einem anzuerkennenden erhöhten Pflege- und Betreuungsaufwand führen kann, ist zum Beispiel anzunehmen, wenn besonders schwere Erziehungsdefizite bzw. Verhaltensauffälligkeiten vorliegen, schwere Erkrankungen, schwere Formen von Behinderungen, gleich ob körperlicher, geistiger oder seelischer Art bestehen, die gegenüber der normalen Pflege und Erziehung besonders beanspruchende Anforderungen an Betreuung und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen stellen (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 5. Mai 2014 - 3 K 682/12 - juris Rdnr. 40; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2014 - OVG - 6 N 17.13 - juris Rdnr. 4).

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