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   VG Schleswig, 20.02.2024 - 11 B 7/24   

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VG Schleswig, 20.02.2024 - 11 B 7/24 (https://dejure.org/2024,4794)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20.02.2024 - 11 B 7/24 (https://dejure.org/2024,4794)
VG Schleswig, Entscheidung vom 20. Februar 2024 - 11 B 7/24 (https://dejure.org/2024,4794)
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  • VGH Bayern, 09.05.2023 - 19 CS 23.535

    Isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung zur Duldung

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2024 - 11 B 7/24
    Eine solche Nebenbestimmung ist nach § 61 Abs. 1f AufenthG zulässig (ausführlich hierzu: VGH München, Beschluss vom 09.05.2023 - 19 CS 23.535 -, juris, Rn. 7 m. w. N.).

    Der beigefügten auflösenden Bedingung kann ohne weiteres entnommen werden, dass am Tage der Abschiebung die Duldung erlischt (vgl. zur Nebenbestimmung "erlischt mit der Bekanntgabe des Abschiebetermins": VG Schleswig, Beschluss der Kammer vom 18.11.2022 - 11 B 118/22 -, juris, Rn. 26; VG München, Beschluss vom 08.08.2022 - M 24 E 22.3852 -, juris, Rn. 17; vgl. auch VGH München, Beschlüsse vom 09.05.2023 - 19 CS 23.535 -, juris, Rn. 7 m. w. N. und vom 19.01.2015 - 10 C 14.1182 -, juris, Rn. 24).

  • VG Schleswig, 18.11.2022 - 11 B 118/22
    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2024 - 11 B 7/24
    Aufgrund dieser Norm kann eine auflösende Bedingung, dass die Duldung mit dem Tage der Abschiebung erlischt, verfügt werden (vgl. VG Schleswig, Beschluss der Kammer vom 18.11.2022 - 11 B 118/22 -, juris, Rn. 23 ff.; VG München, Beschluss vom 08.08.2022 - M 24 E 22.3852 -, juris, Rn. 17; offen gelassen: OVG Schleswig, Beschluss vom 30.01.2024 - 6 MB 6/24 -, juris, Rn. 11).

    Der beigefügten auflösenden Bedingung kann ohne weiteres entnommen werden, dass am Tage der Abschiebung die Duldung erlischt (vgl. zur Nebenbestimmung "erlischt mit der Bekanntgabe des Abschiebetermins": VG Schleswig, Beschluss der Kammer vom 18.11.2022 - 11 B 118/22 -, juris, Rn. 26; VG München, Beschluss vom 08.08.2022 - M 24 E 22.3852 -, juris, Rn. 17; vgl. auch VGH München, Beschlüsse vom 09.05.2023 - 19 CS 23.535 -, juris, Rn. 7 m. w. N. und vom 19.01.2015 - 10 C 14.1182 -, juris, Rn. 24).

  • VG München, 08.08.2022 - M 24 E 22.3852

    Nebenbestimmung zur aufenthaltsrechtlichen Duldung

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2024 - 11 B 7/24
    Aufgrund dieser Norm kann eine auflösende Bedingung, dass die Duldung mit dem Tage der Abschiebung erlischt, verfügt werden (vgl. VG Schleswig, Beschluss der Kammer vom 18.11.2022 - 11 B 118/22 -, juris, Rn. 23 ff.; VG München, Beschluss vom 08.08.2022 - M 24 E 22.3852 -, juris, Rn. 17; offen gelassen: OVG Schleswig, Beschluss vom 30.01.2024 - 6 MB 6/24 -, juris, Rn. 11).

    Der beigefügten auflösenden Bedingung kann ohne weiteres entnommen werden, dass am Tage der Abschiebung die Duldung erlischt (vgl. zur Nebenbestimmung "erlischt mit der Bekanntgabe des Abschiebetermins": VG Schleswig, Beschluss der Kammer vom 18.11.2022 - 11 B 118/22 -, juris, Rn. 26; VG München, Beschluss vom 08.08.2022 - M 24 E 22.3852 -, juris, Rn. 17; vgl. auch VGH München, Beschlüsse vom 09.05.2023 - 19 CS 23.535 -, juris, Rn. 7 m. w. N. und vom 19.01.2015 - 10 C 14.1182 -, juris, Rn. 24).

  • OVG Saarland, 14.04.2021 - 2 B 54/21

    Beschwerde, Rückgängigmachung der Abschiebung, Folgenbeseitigungsanspruch,

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2024 - 11 B 7/24
    Im Falle der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung einer ausländischen Person kann sich aus dem Grundsatz der Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) ein vorläufig über § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähiger Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung ergeben, wenn durch den hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt wurde und hierdurch ein noch andauernder rechtswidriger Zustand entstanden ist (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19.05.2017 - 1 B 47/17 -, juris, Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 22.10.2014 - 18 B 104/14 -, juris, Rn. 6), wobei die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines solchen Anspruchs auch wegen der damit verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache hoch sind (vgl. OVG Bremen, Beschuss vom 19.05.2017 - 1 B 47/17 -, juris Rn. 20; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14.04.2021 - 2 B 54/21 -, juris, Rn. 17).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebung ist in den Fällen, in denen der Ausländer - wie hier - bereits abgeschoben ist, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Abschiebung (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 14.04.2021 - 2 B 54/21 -, juris, Rn. 18; OVG Bremen, Beschluss vom 03.12.2021 - 2 B 432/21 -, juris, Rn. 4).

  • VGH Bayern, 20.11.2023 - 24 AE 23.30820

    Syrien: Dublin Bulgarien: Folgenbeseitigungsanspruch bei Abschiebung; abgelehnter

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2024 - 11 B 7/24
    Passivlegitimiert für den Folgenbeseitigungsanspruch als öffentlich-rechtlichen Störungsabwehranspruch ist folglich derjenige Rechtsträger, in dessen Kompetenz die Herstellung der beanspruchten Schutzmaßnahme fällt und damit vorliegend die Ausländerbehörde (vgl. VGH München, Beschluss vom 20.11.2023 - 24 AE 23.30820 -, juris, Rn. 15 unter Verweis auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2014 - 7 LA 70.13 -, juris, Rn. 3; a. A. VG Saarlouis, Beschluss vom 15.02.2019 - 3 L 167/19 -, juris, Rn. 19).

    Auf welche Weise das Bundesamt im vorliegenden Fall auf den Antragsgegner in rechtlich zulässiger Weise einwirken könnte, ist nicht ersichtlich (vgl. VGH München, Beschluss vom 20.11.2023 - 24 AE 23.30820 -, juris, Rn. 17).

  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.1182

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; fehlende Heimreisepapiere;

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2024 - 11 B 7/24
    Der beigefügten auflösenden Bedingung kann ohne weiteres entnommen werden, dass am Tage der Abschiebung die Duldung erlischt (vgl. zur Nebenbestimmung "erlischt mit der Bekanntgabe des Abschiebetermins": VG Schleswig, Beschluss der Kammer vom 18.11.2022 - 11 B 118/22 -, juris, Rn. 26; VG München, Beschluss vom 08.08.2022 - M 24 E 22.3852 -, juris, Rn. 17; vgl. auch VGH München, Beschlüsse vom 09.05.2023 - 19 CS 23.535 -, juris, Rn. 7 m. w. N. und vom 19.01.2015 - 10 C 14.1182 -, juris, Rn. 24).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2024 - 11 B 7/24
    Danach hat derjenige, der durch (schlichtes) öffentlich-rechtliches Handeln der Verwaltung in seinen subjektiven Rechten fortdauernd verletzt wird, gegen den eingreifenden Hoheitsträger einen Anspruch auf Beseitigung des rechtswidrigen und Wiederherstellung des früheren, rechtmäßigen oder eines gleichwertigen Zustands (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.07.2015 - 6 C 35.14 -, juris, Rn. 8 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 19 CE 17.1541

    Nicht statthafter Feststellungsantrag im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2024 - 11 B 7/24
    Dafür wären hohe Erfolgsaussichten, also eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache oder eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Abschiebung erforderlich, was jedenfalls dann nicht der Fall ist, wenn nach einer Rückkehr erneut eine vollziehbare Ausreisepflicht besteht und ein Bleibeanspruch nicht glaubhaft gemacht ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 -, juris, Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2014 - 18 B 104/14

    Abschiebung; Folgenbeseitigungsanspruch; Rückgängigmachung; Rückgängigmachung

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2024 - 11 B 7/24
    Im Falle der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung einer ausländischen Person kann sich aus dem Grundsatz der Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) ein vorläufig über § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähiger Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung ergeben, wenn durch den hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt wurde und hierdurch ein noch andauernder rechtswidriger Zustand entstanden ist (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19.05.2017 - 1 B 47/17 -, juris, Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 22.10.2014 - 18 B 104/14 -, juris, Rn. 6), wobei die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines solchen Anspruchs auch wegen der damit verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache hoch sind (vgl. OVG Bremen, Beschuss vom 19.05.2017 - 1 B 47/17 -, juris Rn. 20; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14.04.2021 - 2 B 54/21 -, juris, Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2024 - 6 MB 6/24

    Keine Abschiebung bei fortbestehender Duldung

    Auszug aus VG Schleswig, 20.02.2024 - 11 B 7/24
    Aufgrund dieser Norm kann eine auflösende Bedingung, dass die Duldung mit dem Tage der Abschiebung erlischt, verfügt werden (vgl. VG Schleswig, Beschluss der Kammer vom 18.11.2022 - 11 B 118/22 -, juris, Rn. 23 ff.; VG München, Beschluss vom 08.08.2022 - M 24 E 22.3852 -, juris, Rn. 17; offen gelassen: OVG Schleswig, Beschluss vom 30.01.2024 - 6 MB 6/24 -, juris, Rn. 11).
  • OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 432/21

    Abschiebung; Asylfolgeantrag; effektiver Rechtsschutz;

  • OVG Bremen, 19.05.2017 - 1 B 47/17

    Rechtsschutz nach vollzogener Abschiebung - Abschiebung;

  • VG Saarlouis, 15.02.2019 - 3 L 167/19

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Rückholung eines abgeschobenen

  • VGH Bayern, 21.06.2000 - 10 ZE 00.1829
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