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   VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21   

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VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21 (https://dejure.org/2022,951)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24.01.2022 - 1 B 10002/21 (https://dejure.org/2022,951)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24. Januar 2022 - 1 B 10002/21 (https://dejure.org/2022,951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur teilweise erfolgreich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei gefälschter Identität geht Niederlassungserlaubnis verloren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14

    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
    Das der Behörde in § 48 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 VwVfG eröffnete Ermessen stelle insbesondere sicher, dass dem Vertrauensschutz im Hinblick auf die nichtvermögensrechtlichen Folgen einer Rücknahme - etwa bei Verlust der Staatsangehörigkeit - Rechnung getragen werde (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 -, BVerwGE 152, 164-179, Rn. 33).

    Dabei stehen die nichtvermögensrechtlichen Folgen der Rücknahme im Vordergrund (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 -, BVerwGE 152, 164-179, Rn. 33).

    Diese Regelung schließt jedoch lediglich die Zuerkennung eines Vermögensausgleichs zwingend aus, führt aber nicht zu einer strikt gebundenen Entscheidung über die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes unter Außerachtlassung auch sämtlicher nicht vermögensrechtlicher Folgen der Rücknahme (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 -, Rn. 33, juris).

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
    Aufenthaltstitel werden nach § 7 Abs. 1 Satz 2 AufenthG jeweils für einen besonderen Aufenthaltszweck erteilt (sog. Trennungsprinzip vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, Rn. 13, juris und vom 4. September 2007 - 1 C 43.06 -, Rn. 26, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2021 - OVG 11 B 9.18 -, Rn. 19, juris).

    Ob insofern mit der Rücknahme ein gleichzeitig zu bescheidendes Begehren auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen vorliegt, das hilfsweise für den Fall geltend gemacht werden könnte, dass sich die Rücknahme der bisherigen Aufenthaltserlaubnis als rechtmäßig erweist (so Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 M 16/11 -, juris im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124-139, Rn. 14), ist eine Frage des Einzelfalles und jedenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden vorläufigen Rechtsschutzverfahrens.

  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16

    Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt;

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
    Die mit Wirkung für die Vergangenheit erklärte Rücknahme des gewährten Schutzstatus durch das Bundesamt ist wegen der Verbindlichkeit asylrechtlicher Entscheidungen (§ 6 AsylG) im aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 -, BVerwGE 159, 85-95, Rn. 24).

    Der Antragsgegner hätte dann bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Entscheidung über die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis im Jahre 2010 jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen und zunächst bei dem Bundesamt auf eine Aufhebung der Flüchtlingsanerkennung hingewirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 -, BVerwGE 159, 85-95, Rn. 24), zumindest jedoch dort vor einer Entscheidung nachgefragt, ob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgrund der begangenen Täuschung die Mitteilung gemäß § 73 Abs. 2a des Asylverfahrensgesetzes, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme nicht vorliegen, die nach § 26 Abs. 3 AufenthG a.F. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach dieser Vorschrift erforderlich gewesen ist, korrigieren werde.

  • OVG Hamburg, 28.08.2001 - 3 Bs 102/01

    Rechtswidrig erfolgte Einbürgerung; Rücknahme der Einbürgerung als rechtswidriger

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
    Ist ein Aufenthaltstitel durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden, besteht nicht zuletzt ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass der betreffende Ausländer die zu Unrecht erlangte Aufenthaltserlaubnis nicht noch für einen nicht unerheblichen Zeitraum faktisch ausnutzen darf (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. April 1996 - Bs VI (VII) 56/95 -, Rn. 13, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. August 2001 - 3 Bs 102/01 -, Rn. 30, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 28. September 1998 - 22 VG 3884/98 -, Rn. 5, juris; VG München, Beschluss vom 23. April 2015 - M 12 S 15.632 -, Rn. 11, juris).

    Ist ein Aufenthaltstitel durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden, besteht nicht zuletzt ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass der betreffende Ausländer die zu Unrecht erlangten Aufenthaltstitel, die vorliegend im Falle einer Niederlassungserlaubnis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ohne die durch eine Befristung mögliche laufende aufenthaltsrechtliche Kontrolle gewährte, nicht noch für einen nicht unerheblichen Zeitraum faktisch ausnutzen darf (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. April 1996 - Bs VI (VII) 56/95 -, Rn. 13, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. August 2001 - 3 Bs 102/01 -, Rn. 30, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 28. September 1998 - 22 VG 3884/98 -, Rn. 5, juris; VG München, Beschluss vom 23. April 2015 - M 12 S 15.632 -, Rn. 11, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11

    Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
    Es entspricht bei der Rücknahme eines Aufenthaltstitels vielmehr sachgerechter Ermessensausübung, wenn die Ausländerbehörde einen durch Täuschung erlangten Aufenthaltstitel zu einem bestimmten, tatsächlich nicht vorliegenden, Aufenthaltszweck auch dann zurücknimmt, wenn unter bestimmten Voraussetzungen später die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wieder möglich erscheint (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. Mai 2006 - 24 CS 06.908 -, Rn. 22, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 M 16/11 -, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2003 - 1 C 13.02 -, BVerwGE 117, 380-391 zum Widerruf einer nach § 68 AsylVfG 1992 erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 bei Wegfall der Asylberechtigung, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus anderen Gründen erfüllt sind).

    Ob insofern mit der Rücknahme ein gleichzeitig zu bescheidendes Begehren auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen vorliegt, das hilfsweise für den Fall geltend gemacht werden könnte, dass sich die Rücknahme der bisherigen Aufenthaltserlaubnis als rechtmäßig erweist (so Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 M 16/11 -, juris im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124-139, Rn. 14), ist eine Frage des Einzelfalles und jedenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden vorläufigen Rechtsschutzverfahrens.

  • VG München, 23.04.2015 - M 12 S 15.632

    Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
    Ist ein Aufenthaltstitel durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden, besteht nicht zuletzt ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass der betreffende Ausländer die zu Unrecht erlangte Aufenthaltserlaubnis nicht noch für einen nicht unerheblichen Zeitraum faktisch ausnutzen darf (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. April 1996 - Bs VI (VII) 56/95 -, Rn. 13, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. August 2001 - 3 Bs 102/01 -, Rn. 30, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 28. September 1998 - 22 VG 3884/98 -, Rn. 5, juris; VG München, Beschluss vom 23. April 2015 - M 12 S 15.632 -, Rn. 11, juris).

    Ist ein Aufenthaltstitel durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden, besteht nicht zuletzt ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass der betreffende Ausländer die zu Unrecht erlangten Aufenthaltstitel, die vorliegend im Falle einer Niederlassungserlaubnis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ohne die durch eine Befristung mögliche laufende aufenthaltsrechtliche Kontrolle gewährte, nicht noch für einen nicht unerheblichen Zeitraum faktisch ausnutzen darf (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. April 1996 - Bs VI (VII) 56/95 -, Rn. 13, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. August 2001 - 3 Bs 102/01 -, Rn. 30, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 28. September 1998 - 22 VG 3884/98 -, Rn. 5, juris; VG München, Beschluss vom 23. April 2015 - M 12 S 15.632 -, Rn. 11, juris).

  • VG Hamburg, 28.09.1998 - 22 VG 3884/98
    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
    Ist ein Aufenthaltstitel durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden, besteht nicht zuletzt ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass der betreffende Ausländer die zu Unrecht erlangte Aufenthaltserlaubnis nicht noch für einen nicht unerheblichen Zeitraum faktisch ausnutzen darf (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. April 1996 - Bs VI (VII) 56/95 -, Rn. 13, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. August 2001 - 3 Bs 102/01 -, Rn. 30, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 28. September 1998 - 22 VG 3884/98 -, Rn. 5, juris; VG München, Beschluss vom 23. April 2015 - M 12 S 15.632 -, Rn. 11, juris).

    Ist ein Aufenthaltstitel durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden, besteht nicht zuletzt ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass der betreffende Ausländer die zu Unrecht erlangten Aufenthaltstitel, die vorliegend im Falle einer Niederlassungserlaubnis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ohne die durch eine Befristung mögliche laufende aufenthaltsrechtliche Kontrolle gewährte, nicht noch für einen nicht unerheblichen Zeitraum faktisch ausnutzen darf (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. April 1996 - Bs VI (VII) 56/95 -, Rn. 13, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. August 2001 - 3 Bs 102/01 -, Rn. 30, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 28. September 1998 - 22 VG 3884/98 -, Rn. 5, juris; VG München, Beschluss vom 23. April 2015 - M 12 S 15.632 -, Rn. 11, juris).

  • VG Schleswig, 15.11.2018 - 1 A 40/15

    Rücknahme der Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
    Allein dies begründe einen Ermessensausfall und nach der Rechtsprechung des Gerichts (Urteil vom 15. November 2018 - 1 A 40/15 -, juris) die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts.

    Eine Rücknahme kann mit Wirkung für die Vergangenheit oder Zukunft verfügt werden; die Ermessenerwägungen der Ausländerbehörde müssen erkennen lassen, dass die Alternativen der Rücknahme ex tunc oder ex nunc gesehen und abgewogen worden sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. März 2009 - 2 M 14/09 -, Rn. 17, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 15. November 2018 - 1 A 40/15 -, Rn. 36, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
    Die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung würde auch nicht die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht voraussetzen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 18 A 2620/08 -, juris).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
    Es handelt sich um die nächstliegende Möglichkeit, dem geltenden Recht Nachdruck zu verleihen und eine Begünstigung von Rechtsverstößen zu vermeiden (BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24-69, Rn. 63 - 65; vgl. auch zum Unionsrecht im Anwendungsbereich der Zusammenführungsrichtlinie: EuGH, Urteil vom 14. März 2019 - C-557/17 -, Rn. 134, juris: "Angesichts der mit der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten verbundenen umfassenden Rechte ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten gegen Betrug wirksam vorgehen können, indem sie dem Begünstigten die auf einer Täuschung beruhende Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten entziehen").
  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1998 - 2 M 168/97

    Rücknahme einer Ernennung, arglistige Täuschung, gesundheitliche Eignung

  • OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09

    Rücknahme von wegen Verstoßes gegen das Verbot von Doppelehen rechtswidrig

  • BVerwG, 10.02.1994 - 4 B 26.94

    Wie lange darf die Baugenehmigung zurückgenommen werden?

  • EuGH, 14.03.2019 - C-557/17

    Y.Z. u.a. (Fraude dans le regroupement familial)

  • BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98

    Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
  • VG Schleswig, 08.02.2021 - 1 B 8/21

    Lebensmittelrecht

  • BVerwG, 30.09.2003 - 2 B 10.03

    Begründetheitsanforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1990 - 5 A 1692/89

    Verwaltungsakt; Teilwirksamkeit eines Verwaltungsaktes; Teilunwirksamkeit eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 2 M 14/09

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 11 B 9.18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Arten der Aufenthaltserlaubnisse als

  • VGH Hessen, 07.12.1988 - 10 TH 4228/88

    Nachträgliche Befristung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis -

  • VG München, 26.05.2009 - M 4 K 09.436

    Rücknahme einer durch Identitätstäuschung erschlichenen Aufenthaltsbefugnis und

  • VGH Bayern, 08.05.2006 - 24 CS 06.908
  • VG Hamburg, 01.03.2002 - 13 VG 5100/01
  • VGH Bayern, 17.11.2000 - 24 ZS 00.3111
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 2.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung; Niederlassungserlaubnis;

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

  • VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmheit eines Rücknahmebescheids;

  • VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 108/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen naturschutzrechtliche Ordnungsverfügung

  • VG München, 22.02.2021 - M 4 S 20.6589

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Eilantrag gegen Einreise- und

  • VG Schleswig, 11.08.2023 - 1 B 13/23
    Eine Rücknahme kann mit Wirkung für die Vergangenheit oder Zukunft verfügt werden; die Ermessenerwägungen der Ausländerbehörde müssen erkennen lassen, dass die Alternativen der Rücknahme ex tunc oder ex nunc gesehen und abgewogen worden sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. März 2009 - 2 M 14/09 -, Rn. 17, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Januar 2022 - 1 B 10002/21 -, Rn. 56, juris und Urteil vom 15. November 2018 - 1 A 40/15 -, Rn. 36, juris).
  • VG München, 18.03.2022 - M 12 S 22.589

    Dauerhafte Rückgabe eines elektronischen Aufenthaltstitels

    Die spezialrechtlich geregelte Vorlagepflicht nach § 48 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist nicht anwendbar, da diese sich nur auf eine vorübergehende Abgabe des Aufenthaltstitels bezieht (so auch VG Schleswig-Holstein, B.v. 24.1.22 - 1 B 10002/21 - juris).
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