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   VG Sigmaringen, 14.11.2023 - 14 K 1978/21   

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VG Sigmaringen, 14.11.2023 - 14 K 1978/21 (https://dejure.org/2023,38676)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14.11.2023 - 14 K 1978/21 (https://dejure.org/2023,38676)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14. November 2023 - 14 K 1978/21 (https://dejure.org/2023,38676)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Einbürgerung von Ausländern; fehlende Aussagekraft somalischer Identitätsnachweise; Glaubhaftigkeitsanforderungen bei Alias-Identitäten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 10 Abs. 1
    Einbürgerung; Identität und Staatsangehörigkeit; BVerwG; Stufen-Modell; Somalia; Urkundenwesen; Beweisnot; vierte Stufe; glaubhaftes Vorbringen; Alias-Identitäten; Asylverfahren

  • rechtsportal.de

    StAG § 10 Abs. 1
    Einbürgerung; Identität und Staatsangehörigkeit; BVerwG; Stufen-Modell; Somalia; Urkundenwesen; Beweisnot; vierte Stufe; glaubhaftes Vorbringen; Alias-Identitäten; Asylverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2023 - 14 K 1978/21
    Die Tatbestandsvoraussetzung der Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit wurde von der Rechtsprechung früher in § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG hineingelesen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 01.09.2011 - 5 C 27.10 -, Rn. 11 ff., juris), vom Gesetzgeber später - in Anschluss und unter Bezugnahme auf die o.g. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 04.08.2019 in § 10 StAG (und § 8 StAG) durch Aufnahme des Zusatzes "wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind" eingefügt (vgl. BT-Drs. 19/11083, S. 10 - 12).

    Zu der Erforderlichkeit der Identitätsprüfung hat das Bundesverwaltungsgericht wörtlich ausgeführt (BVerwG, Urteil vom 01.09.2011 - 5 C 27.10 -, Rn. 12 f., juris):.

    Nur durch eine solche abgestufte Zulassung der Nachweisarten und umfassende Tatsachenwürdigung kann erheblichen Missbrauchsgefahren effektiv begegnet werden (BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311 Rn. 16 m.w.N.).

    Können verbleibende Zweifel an der Richtigkeit der angegebenen Personalien nicht ausgeräumt werden, so trägt der Einbürgerungsbewerber die diesbezügliche Feststellungslast (BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311 Rn. 25).

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19

    Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2023 - 14 K 1978/21
    Zur Anwendung des Vier-Stufen-Modells des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 36.19 -) bei Einbürgerung eines somalischen Staatsangehörigen, insbesondere zur durch das desolate Urkundenwesen in Somalia und die fehlende Aussagekraft somalischer Identitätsnachweise verursachten Beweisnot und die Anforderungen an glaubhafte Ausführungen zur Identität auf der vierten Stufe bei Vorliegen von Alias-Identitäten aus dem Asylverfahren.(Rn.52).

    Im Vorlagebericht verwies das Landratsamt R. auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.09.2020 - 1 C 36.19 - und das dort in Bezug genommene Stufen-Prüfungsmodell.

    Die dem Erfordernis der geklärten Identität in § 10 Abs. 1 Satz 1 (und § 8 Abs. 1 StAG) zugrunde liegenden sicherheitsrechtlichen Belange der Bundesrepublik Deutschland und das grundrechtlich geschützte Recht des Einbürgerungsbewerbers, eine Klärung seiner Identität bewirken zu können, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen einer gestuften Prüfung einem angemessenen Ausgleich zuzuführen (Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 36.19 -, juris).

    Das Gericht verkennt die Beweisnot, in der der Kläger sich in Folge des fehlenden Registerwesens und des desolaten Urkundenwesens in Somalia befindet (s. o.), nicht und geht daher davon aus, dass dem Kläger ein Rückgriff auf die Beweismittel der Stufen eins bis drei objektiv nicht möglich ist und die hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an einen Rückgriff auf die vierte Stufe (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 36.19 -, Rn. 19, juris) daher erfüllt sind.

  • VG Stuttgart, 07.09.2022 - 4 K 876/22

    Einbürgerung eine somalischen Staatsbürgers; Nachweis der tatsächlichen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2023 - 14 K 1978/21
    Das Gericht erachtet die vom Bundesverwaltungsgericht im Falle einer chinesischen Staatsangehörigen formulierten Grundsätze auf den vorliegenden Fall eines somalischen Staatsangehörigen für übertragbar (so auch VG Stuttgart, Urteil vom 07.09.2022 - 4 K 876/22 -, Rn. 30, juris).

    Diese Bedenken wirken sich im vorliegenden Fall auch aus, denn die vom Kläger vorgelegten Dokumente wurden von den somalischen Behörden nach dessen schriftsätzlichen Einlassung und seinen Angaben in der mündlichen Verhandlung allein auf der Grundlage der von ihm getätigten Angaben und ohne Abgleich mit - nicht vorhandenen - amtlichen Registern ausgestellt (so im Ergebnis auch VG Stuttgart, Urteil vom 07.09.2022 - 4 K 876/22 -, Rn. 42, juris).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2023 - 14 K 1978/21
    Für die Überzeugungsbildung (§ 108 VwGO) ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit erforderlich, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 ).
  • VGH Hessen, 19.03.2020 - 5 A 268/18

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2023 - 14 K 1978/21
    Ist der Einbürgerungsbewerber auch nicht im Besitz solcher sonstigen amtlichen Dokumente und ist ihm deren Erlangung objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar, so kann sich der Ausländer zum Nachweis seiner Identität sonstiger nach § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG zugelassener Beweismittel bedienen; die gegenteilige Auffassung des Verwaltungsgerichts ist mit Bundesrecht nicht vereinbar (so im Ergebnis auch VGH Kassel, Urteil vom 19. März 2020 - 5 A 268/18 - juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2023 - 19 A 3010/21

    Nachweis der Identität eines somalischen Einbürgerungsbewerbers im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2023 - 14 K 1978/21
    Die o. g. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt auch für den Kläger als somalischen Staatsangehörigen keine nicht erfüllbaren Anforderungen an den Nachweis seiner Identität, denn auch wenn sich der Kläger - wie vorliegend (s. u.) - aufgrund des fehlenden Registerwesens und des desolaten Urkundenwesens in Somalia in einer unverschuldeten Beweisnot befindet, wird dem Rechnung getragen und verbleiben ihm (auf den weiteren Stufen) hinreichende Beweismöglichkeiten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.05.2023 - 19 A 3010/21 -, Rn. 32 f., juris).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2023 - 14 K 1978/21
    Unter dem Gesichtspunkt eines zukunftsgerichteten Entfaltungsschutzes (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 5. Juni 1973 - 1 BvR 536/72 - BVerfGE 35, 202 und Beschlüsse vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 1542/84 - BVerfGE 72, 155 und vom 27. April 1999 - 1 BvR 2203/93, 897/95 - BVerfGE 100, 271 ) als Grundbedingung menschlicher Persönlichkeit gebietet es das in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht, dass Einbürgerungsbewerber, die sich aller Voraussicht nach dauerhaft in Deutschland aufhalten werden, eine realistische Chance auf Klärung ihrer Identität haben müssen.
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2023 - 14 K 1978/21
    Dies ist bei der Auslegung und Anwendung des Merkmals der Identitätsklärung im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG und § 8 Abs. 1 StAG auch deshalb zu berücksichtigen, weil die von dem Einbürgerungsbewerber erstrebte deutsche Staatsangehörigkeit die rechtliche Voraussetzung für den staatsbürgerlichen Status ist, der neben Pflichten auch grundlegende demokratische Rechte vermittelt und so die Kongruenz zwischen den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen und den Inhabern demokratischer politischer Rechte herstellt (BVerfG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 2 BvF 2/89, 2 BvF 6/89 - BVerfGE 83, 37 ).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2023 - 14 K 1978/21
    Unter dem Gesichtspunkt eines zukunftsgerichteten Entfaltungsschutzes (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 5. Juni 1973 - 1 BvR 536/72 - BVerfGE 35, 202 und Beschlüsse vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 1542/84 - BVerfGE 72, 155 und vom 27. April 1999 - 1 BvR 2203/93, 897/95 - BVerfGE 100, 271 ) als Grundbedingung menschlicher Persönlichkeit gebietet es das in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht, dass Einbürgerungsbewerber, die sich aller Voraussicht nach dauerhaft in Deutschland aufhalten werden, eine realistische Chance auf Klärung ihrer Identität haben müssen.
  • BVerwG, 02.12.1991 - 9 C 126.90

    Asylverfahren - Anerkennung als Asylberechtigter - Erlöschen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.11.2023 - 14 K 1978/21
    b) Die Voraussetzungen für die Klärung der Identität müssen so ausgestaltet sein, dass es bis zur Grenze der objektiven Möglichkeit und subjektiven Zumutbarkeit mitwirkenden Einbürgerungsbewerbern auch dann möglich bleibt, ihre Identität nachzuweisen, wenn sie sich in einer Beweisnot befinden, etwa weil deren Herkunftsländer nicht über ein funktionierendes Personenstandswesen verfügen oder ihre Mitwirkung aus Gründen versagen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder weil diese als schutzberechtigte Flüchtlinge besorgen müssen, dass eine auch nur gleichsam technische Kontaktaufnahme mit Behörden des Herkunftslandes (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1991 - 9 C 126.90 - BVerwGE 89, 231 ) Repressalien für Dritte zur Folge hätte.
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 19 A 1657/06

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung,

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