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   VG Stade, 26.06.2013 - 4 A 1442/12   

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https://dejure.org/2013,16007
VG Stade, 26.06.2013 - 4 A 1442/12 (https://dejure.org/2013,16007)
VG Stade, Entscheidung vom 26.06.2013 - 4 A 1442/12 (https://dejure.org/2013,16007)
VG Stade, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 4 A 1442/12 (https://dejure.org/2013,16007)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für die Klärung der Frage eines Hausverbots; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines durch den Direktor eines Amtsgerichts ausgesprochenen Hausverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11

    Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess;

    Auszug aus VG Stade, 26.06.2013 - 4 A 1442/12
    Werden diese Grenzen eingehalten, stellen hausrechtliche Ordnungsmaßnahmen eines Behördenleiters keinen Eingriff in die durch den Widmungszweck des Gerichtsgebäudes von vornherein beschränkte allgemeine Handlungsfreiheit eines Betroffenen dar (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschl. v. 17.05.2011 - 7 B 17/11 -, NJW 2011, 2530; zitiert nach juris).
  • VG Karlsruhe, 11.01.2018 - 3 K 10935/17

    Hausverbot für Gerichtsgebäude wegen aggressiven Verhaltens und Drohungen;

    Ein Hausverbot ist jedenfalls dann hinreichend bestimmt, wenn dessen sachlicher und zeitlicher Geltungsbereich in einer für einen juristischen Laien verständlichen Weise beschrieben sind (Abgrenzung VG Stade, Urt. v. 26.06.2013, - 4 A 1442/12 -, juris).

    Es sei - wie im Falle des Verwaltungsgerichts Stade (Urt. v. 26.06.2013 - 4 A 1442/12 -, juris) - unklar, was gelten solle, wenn der Kläger beispielsweise beabsichtige, mündliche Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugeben oder Akteneinsicht in Verfahrensakten zu nehmen.

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, der offenbar der vom Kläger für maßgeblich erachteten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade (Urt. v. 26.06.2013 - 4 A 1442/12 -, juris) zugrunde lag.

  • VG München, 06.07.2015 - M 10 S 15.1683

    Zur Rechtmäßigkeit eines Hausverbots für eine öffentliche Einrichtung

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass durch das Hausverbot nicht die Inanspruchnahme von gesetzlich zu erbringenden Leistungen der Behörde vollkommen unmöglich gemacht wird (zum Ganzen: VG Stade, U. v. 26.6.2013 - 4 A 1442/12 - juris; VG Osnabrück, B.v. 19.2.2014 - 6 B 4/14 - juris; VG München, U. v. 13.12.2012 - M 17 K 11.5544 - juris).
  • VG München, 15.10.2018 - M 30 S 18.2854

    Erfolgloser Eilantrag gegen behördliches Hausverbot in einem Jobcenter

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass durch das Hausverbot nicht die Inanspruchnahme von gesetzlich zu erbringenden Leistungen der Behörde vollkommen unmöglich gemacht wird (zum Ganzen: VG Stade, U.v. 26.6.2013 - 4 A 1442/12 - juris; VG Osnabrück, B.v. 19.2.2014 - 6 B 4/14 - juris; VG München, U.v. 13.12.2012 - M 17 K 11.5544 - juris).
  • VG München, 14.02.2017 - M 10 S 16.4797

    Hausverbot im Jobcenter

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass durch das Hausverbot nicht die Inanspruchnahme von gesetzlich zu erbringenden Leistungen der Behörde vollkommen unmöglich gemacht wird (zum Ganzen: VG Stade, U.v. 26.6.2013 - 4 A 1442/12 - juris; VG Osnabrück, B.v. 19.2.2014 - 6 B 4/14 - juris; VG München, U.v. 13.12.2012 - M 17 K 11.5544 - juris).
  • VG München, 01.06.2017 - M 10 K 16.800

    Verhängung von Hausverbot ggü. eigenem Beamten

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass durch das Hausverbot nicht die Inanspruchnahme von gesetzlich zu erbringenden Leistungen der Behörde vollkommen unmöglich gemacht wird (zum Ganzen: VG Stade, U.v. 26.6.2013 - 4 A 1442/12 - juris; VG Osnabrück, B.v. 19.2.2014 - 6 B 4/14 - juris; VG München, U.v. 13.12.2012 - M 17 K 11.5544 - juris).
  • SG Chemnitz, 18.07.2014 - S 20 AS 1442/14

    Erteilung eines Hausverbots gegenüber einem Leistungsberechtigten und Beistand

    Das öffentlich-rechtliche Hausverbot als ein Verwaltungsakt bedarf der Begründung unter Darlegung des Sachverhalts Und der wesentlichen Entscheidungsgründe, Dies ist bei einer - wie hier - zu treffenden Ermessensentscheidung deshalb von besonderer Bedeutung, weil sich nur so feststellen lässt, ob die Behördenleitung das ihr zustehende Ermessen erkannt und von diesem in sachgemäßer Weise Gebrauch gemacht hat (VG Stade, U, v, 26, 06.2013, 4 A 1442/12, [...] ).
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