Rechtsprechung
VG Stuttgart, 01.12.2011 - 11 K 864/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Ausbildung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der mündlichen Verhandlung bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Belastung der Ausländerbehörde mit der Darlegungs- und Nachweispflicht im Zusammenspiel mit der beizuladenden Arbeitsagentur für das Vorliegen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung; Ehemaliges Au-pair; Zustimmung Arbeitsagentur; Vorrangprüfung; Maßgeblicher Zeitpunkt; Nachweispflicht; Vorhandensein bevorrechtigter Bewerber; Ermessensreduzierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …
Auszug aus VG Stuttgart, 01.12.2011 - 11 K 864/11
Mit Urteil vom 07.04.2009 (- 1 C 17.08 - , BVerwGE 133, 329 = InfAuslR 2009, 270 = NVwZ 2010, 262) hat das Bundesverwaltungsgericht dies dahingehend erweitert, dass dieser Zeitpunkt nunmehr auch für die Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung insoweit maßgeblich ist.Wenn das materielle Recht auf einen bestimmten Stichtag abstellt wie Einhaltung einer Altersgrenze oder Eintritt der Volljährigkeit o.ä., gilt insoweit dieser Zeitpunkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.04.2009, a.a.O.).
- BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges …
Auszug aus VG Stuttgart, 01.12.2011 - 11 K 864/11
Der Grundsatz, dass bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels auf diesen Zeitpunkt abzustellen ist, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits seit jeher (vgl. etwa Urteil vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 ). - BVerwG, 21.01.2010 - 1 B 17.09
Bescheinigung; beschränkte Fortgeltungswirkung des Aufenthaltstitels; …
Auszug aus VG Stuttgart, 01.12.2011 - 11 K 864/11
Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit festgestellt, die Frage nach der Rechtsnatur und dem zulässigen Inhalt einer Bescheinigung über die beschränkte Fortgeltungswirkung des Aufenthaltstitels für Zwecke der Aufnahme oder Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist eindeutig dahingehend zu beantworten, dass sie kein Verwaltungsakt ist und in ihr Aufenthaltsrechte nicht geregelt werden dürfen (Beschl. v. 21.01.2010 - 1 B 17.09 -, zit. n. ). - BVerwG, 01.02.2000 - 1 C 14.99
Aufenthaltsbefugnis; Ausreisepflicht; Fiktionswirkung; im Bundesgebiet geborenes …
Auszug aus VG Stuttgart, 01.12.2011 - 11 K 864/11
Mit dem Erlass der angegriffenen Verfügung der Beklagten endete die Fiktion erlaubten Aufenthaltes gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG (BVerwG, Urt. v. 01.02.2000 - 1 C 14/99 -, zit.n. ) und die Klägerin wurde ausreisepflichtig. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2007 - 19 B 2309/06
D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, …
Auszug aus VG Stuttgart, 01.12.2011 - 11 K 864/11
Nachdem die Klägerin im vorangegangenen Eilverfahren aber Erfolg gehabt hat und die Vollziehbarkeit ihrer Ausreisepflicht durch das Gericht beendet worden ist, könne sie somit keinen Duldungsstatus erlangen (vgl. hierzu OVG Münster, Beschl. v. 30.03.2007 - 19 B 2309/06 -, zit. n. ).
- VG Bayreuth, 18.11.2013 - B 4 S 13.722
Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken; Versagung der Zustimmung durch …
Wenn aber die Beigeladene gegenwärtig nicht mehr berechtigt wäre, die Zustimmung zu versagen, ist auch die Antragsgegnerin nicht mehr an die versagte Zustimmung gebunden (VG Stuttgart vom 01.12.2012 - 11 K 864/11, juris, Rn. 29 u. 34).