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   VG Stuttgart, 14.05.2021 - 11 K 415/21   

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VG Stuttgart, 14.05.2021 - 11 K 415/21 (https://dejure.org/2021,54073)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14.05.2021 - 11 K 415/21 (https://dejure.org/2021,54073)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Mai 2021 - 11 K 415/21 (https://dejure.org/2021,54073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Abs 1 AufenthG 2004, § 80 Abs 2 S 1 Nr 3 VwGO, § 15 Abs 1 AufenthG 2004, § 57 AufenthG 2004, § 50 Abs 3 S 2 AufenthG 2004
    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Verfügung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückschiebung; Zurückweisung; Umdeutung; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Gesetzlicher Sofortvollzug; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Besonderes öffentliches Interesse; ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.05.2021 - 11 K 415/21
    Der Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes nach § 11 Abs. 1 AufenthG kommt kein gesetzlicher Sofortvollzug gemäß § 80 Abs. 2 S 1 Nr. 3 VwGO zu (entgegen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.11.2019 - 11 S 2996/19 -, juris, Rz. 41 ff.).

    Nachdem die Antragsgegnerin gegenüber dem Antragsteller gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG für zwei Jahre ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verfügt hat (zur Einheitlichkeit von Anordnungs- und Befristungsentscheidung, VGH Baden-Württemberg, Beschl v. 13.11.2019 - 11 S 2996/19 -, juris Rz. 40) und sie hierzu die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO besonders angeordnet hat, ist der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 VwGO statthaft und auch im Übrigen zulässig.

    Entsprechendes gilt, nähme man mit dem VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 13.11.2019, a.a.O., juris, Rz. 41 ff.) an, bei jedweder Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes nach § 11 Abs. 1 AufenthG bestehe ein gesetzlicher Sofortvollzug i.S.v. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO aufgrund einer bundesrechtlichen Vorschrift (dann Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO).

    27 2. Allerdings besteht vorliegend die Besonderheit, dass nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 13.11.2019, a.a.O.,) eine Anordnung der sofortigen Vollziehung - wie hier geschehen - gar nicht notwendig sein soll, weil insbesondere eine systematische und eine historische Auslegung des Zusammenspiels von § 11 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AufenthG ergebe, dass nunmehr, im Falle jedweder auf § 11 Abs. 1 AufenthG gestützter Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO ein gesetzlicher Sofortvollzug besteht.

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.05.2021 - 11 K 415/21
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährt nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Grundrechtsträger hat einen substantiellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 93, 1 ; stRspr).

    Der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG kommt daher nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der in Rechte des Grundrechtsträgers eingreift, vollständig der richterlichen Prüfung zu unterstellen, sondern auch irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 35, 263 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.05.2021 - 11 K 415/21
    Ebenso ermöglicht die Kenntnis der behördlichen Erwägungen eine ordnungsgemäße verwaltungsgerichtliche Kontrolle (VG Karlsruhe, Beschl. v. 27.03.2018 - 12 K 5/18 -, juris unter Verweis auf VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 27.09.2011 - 1 S 2554/11 -, VBlBW 2012, 151).

    Eine fehlende oder unzureichende Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO kann grundsätzlich auch nicht mit heilender Wirkung nachgeholt werden (vgl. VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 27.09.2011, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.05.2021 - 11 K 415/21
    Es kann hier offenbleiben, ob die Absicht eines Daueraufenthaltes zu einer unerlaubten Einreise des betreffenden Personenkreises führt, da diese Konstellation in § 15 Abs. 2 AufenthG nicht erwähnt ist, ob also eine von Anfang an bestehende Daueraufenthaltsabsicht die Visumfreiheit und das titelfreie Aufenthaltsrecht nach Art. 20, 21 SDÜ nicht entstehen lässt (entwickelt von VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - juris, Rz. 8 hernach ihm folgend VGH München, Beschl. v. 26.06.2013 - 10 CS 13.1002 -, juris, Rz. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 -, juris, Rz. 16; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 07.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris, Rz. 7; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rz. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19 -, juris, Rz. 7; wohl eher zweifelnd OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 02.07.2020 - 12 S 26/20 -, juris, Rz. 5), oder ob es nicht teleologisch vorzugswürdig wäre, auch dies der späteren Prüfung im Rahmen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu überlassen.

    67 Es kann hier offenbleiben, ob - wie es die obergerichtliche Rechtsprechung überwiegend annimmt - wenigstens die Absicht eines Daueraufenthaltes zu einer unerlaubten Einreise des betreffenden Personenkreises führt, da diese Konstellation in § 15 Abs. 2 AufenthG nicht erwähnt ist und eine von Anfang an bestehende Daueraufenthaltsabsicht die Visumfreiheit und das titelfreie Aufenthaltsrecht nach Artt. 20, 21 SDÜ nicht entstehen lässt (entwickelt von VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - juris, Rz. 8 hernach ihm folgend VGH München, Beschl. v. 26.06.2013 - 10 CS 13.1002 -, juris, Rz. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 -, juris, Rz. 16; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 07.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris, Rz. 7; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rz. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19 -, juris, Rz. 7; wohl eher zweifelnd OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 02.07.2020 - 12 S 26/20 -, juris, Rz. 5), oder ob es nicht teleologisch vorzugswürdig wäre, auch dies der späteren Prüfung im Rahmen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu überlassen.

  • OVG Hamburg, 23.09.2013 - 3 Bs 131/13

    Folgen der Verletzung der Visaerleichterung nach Art. 1 Abs. 2 der EG-Visa-VO für

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.05.2021 - 11 K 415/21
    Es kann hier offenbleiben, ob die Absicht eines Daueraufenthaltes zu einer unerlaubten Einreise des betreffenden Personenkreises führt, da diese Konstellation in § 15 Abs. 2 AufenthG nicht erwähnt ist, ob also eine von Anfang an bestehende Daueraufenthaltsabsicht die Visumfreiheit und das titelfreie Aufenthaltsrecht nach Art. 20, 21 SDÜ nicht entstehen lässt (entwickelt von VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - juris, Rz. 8 hernach ihm folgend VGH München, Beschl. v. 26.06.2013 - 10 CS 13.1002 -, juris, Rz. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 -, juris, Rz. 16; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 07.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris, Rz. 7; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rz. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19 -, juris, Rz. 7; wohl eher zweifelnd OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 02.07.2020 - 12 S 26/20 -, juris, Rz. 5), oder ob es nicht teleologisch vorzugswürdig wäre, auch dies der späteren Prüfung im Rahmen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu überlassen.

    67 Es kann hier offenbleiben, ob - wie es die obergerichtliche Rechtsprechung überwiegend annimmt - wenigstens die Absicht eines Daueraufenthaltes zu einer unerlaubten Einreise des betreffenden Personenkreises führt, da diese Konstellation in § 15 Abs. 2 AufenthG nicht erwähnt ist und eine von Anfang an bestehende Daueraufenthaltsabsicht die Visumfreiheit und das titelfreie Aufenthaltsrecht nach Artt. 20, 21 SDÜ nicht entstehen lässt (entwickelt von VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - juris, Rz. 8 hernach ihm folgend VGH München, Beschl. v. 26.06.2013 - 10 CS 13.1002 -, juris, Rz. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 -, juris, Rz. 16; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 07.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris, Rz. 7; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rz. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19 -, juris, Rz. 7; wohl eher zweifelnd OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 02.07.2020 - 12 S 26/20 -, juris, Rz. 5), oder ob es nicht teleologisch vorzugswürdig wäre, auch dies der späteren Prüfung im Rahmen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu überlassen.

  • OVG Bremen, 09.03.2020 - 2 B 318/19

    Absicht Daueraufenthalt; Drittausländer; Einreisevoraussetzungen; unerlaubte

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.05.2021 - 11 K 415/21
    Es kann hier offenbleiben, ob die Absicht eines Daueraufenthaltes zu einer unerlaubten Einreise des betreffenden Personenkreises führt, da diese Konstellation in § 15 Abs. 2 AufenthG nicht erwähnt ist, ob also eine von Anfang an bestehende Daueraufenthaltsabsicht die Visumfreiheit und das titelfreie Aufenthaltsrecht nach Art. 20, 21 SDÜ nicht entstehen lässt (entwickelt von VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - juris, Rz. 8 hernach ihm folgend VGH München, Beschl. v. 26.06.2013 - 10 CS 13.1002 -, juris, Rz. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 -, juris, Rz. 16; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 07.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris, Rz. 7; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rz. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19 -, juris, Rz. 7; wohl eher zweifelnd OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 02.07.2020 - 12 S 26/20 -, juris, Rz. 5), oder ob es nicht teleologisch vorzugswürdig wäre, auch dies der späteren Prüfung im Rahmen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu überlassen.

    67 Es kann hier offenbleiben, ob - wie es die obergerichtliche Rechtsprechung überwiegend annimmt - wenigstens die Absicht eines Daueraufenthaltes zu einer unerlaubten Einreise des betreffenden Personenkreises führt, da diese Konstellation in § 15 Abs. 2 AufenthG nicht erwähnt ist und eine von Anfang an bestehende Daueraufenthaltsabsicht die Visumfreiheit und das titelfreie Aufenthaltsrecht nach Artt. 20, 21 SDÜ nicht entstehen lässt (entwickelt von VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - juris, Rz. 8 hernach ihm folgend VGH München, Beschl. v. 26.06.2013 - 10 CS 13.1002 -, juris, Rz. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 -, juris, Rz. 16; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 07.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris, Rz. 7; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rz. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19 -, juris, Rz. 7; wohl eher zweifelnd OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 02.07.2020 - 12 S 26/20 -, juris, Rz. 5), oder ob es nicht teleologisch vorzugswürdig wäre, auch dies der späteren Prüfung im Rahmen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu überlassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05

    Begründungserfordernis bei Sofortvollzug; abstrakte nachträgliche Auflage;

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.05.2021 - 11 K 415/21
    Dementsprechend muss aus der Begründung nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt und aus welchen im dringenden öffentlichen Interesse liegenden Gründen sie es für gerechtfertigt oder geboten hält, den durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ansonsten (zu hier bestehenden Besonderheiten sogleich) gemäß § 80 Abs. 1 VwGO regelmäßig eintretenden vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen einstweilen zurückzustellen (vgl. VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 02.12.2005 - 10 S 644/05 -, juris).

    Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es allerdings im Rahmen der formalen Überprüfung der Vollzugsanordnung nicht an (VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 02.12.2005, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2020 - 4 MB 5/20

    Aufenthaltsrecht: Notwendigkeit der Verständigung in deutscher Sprache zumindest

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.05.2021 - 11 K 415/21
    Es kann hier offenbleiben, ob die Absicht eines Daueraufenthaltes zu einer unerlaubten Einreise des betreffenden Personenkreises führt, da diese Konstellation in § 15 Abs. 2 AufenthG nicht erwähnt ist, ob also eine von Anfang an bestehende Daueraufenthaltsabsicht die Visumfreiheit und das titelfreie Aufenthaltsrecht nach Art. 20, 21 SDÜ nicht entstehen lässt (entwickelt von VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - juris, Rz. 8 hernach ihm folgend VGH München, Beschl. v. 26.06.2013 - 10 CS 13.1002 -, juris, Rz. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 -, juris, Rz. 16; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 07.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris, Rz. 7; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rz. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19 -, juris, Rz. 7; wohl eher zweifelnd OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 02.07.2020 - 12 S 26/20 -, juris, Rz. 5), oder ob es nicht teleologisch vorzugswürdig wäre, auch dies der späteren Prüfung im Rahmen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu überlassen.

    67 Es kann hier offenbleiben, ob - wie es die obergerichtliche Rechtsprechung überwiegend annimmt - wenigstens die Absicht eines Daueraufenthaltes zu einer unerlaubten Einreise des betreffenden Personenkreises führt, da diese Konstellation in § 15 Abs. 2 AufenthG nicht erwähnt ist und eine von Anfang an bestehende Daueraufenthaltsabsicht die Visumfreiheit und das titelfreie Aufenthaltsrecht nach Artt. 20, 21 SDÜ nicht entstehen lässt (entwickelt von VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - juris, Rz. 8 hernach ihm folgend VGH München, Beschl. v. 26.06.2013 - 10 CS 13.1002 -, juris, Rz. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 -, juris, Rz. 16; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 07.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris, Rz. 7; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rz. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19 -, juris, Rz. 7; wohl eher zweifelnd OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 02.07.2020 - 12 S 26/20 -, juris, Rz. 5), oder ob es nicht teleologisch vorzugswürdig wäre, auch dies der späteren Prüfung im Rahmen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu überlassen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2014 - 2 L 152/13

    Einreise eines von der Visumspflicht befreiten Staatsangehörigen bei erstrebtem

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.05.2021 - 11 K 415/21
    Es kann hier offenbleiben, ob die Absicht eines Daueraufenthaltes zu einer unerlaubten Einreise des betreffenden Personenkreises führt, da diese Konstellation in § 15 Abs. 2 AufenthG nicht erwähnt ist, ob also eine von Anfang an bestehende Daueraufenthaltsabsicht die Visumfreiheit und das titelfreie Aufenthaltsrecht nach Art. 20, 21 SDÜ nicht entstehen lässt (entwickelt von VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - juris, Rz. 8 hernach ihm folgend VGH München, Beschl. v. 26.06.2013 - 10 CS 13.1002 -, juris, Rz. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 -, juris, Rz. 16; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 07.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris, Rz. 7; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rz. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19 -, juris, Rz. 7; wohl eher zweifelnd OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 02.07.2020 - 12 S 26/20 -, juris, Rz. 5), oder ob es nicht teleologisch vorzugswürdig wäre, auch dies der späteren Prüfung im Rahmen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu überlassen.

    67 Es kann hier offenbleiben, ob - wie es die obergerichtliche Rechtsprechung überwiegend annimmt - wenigstens die Absicht eines Daueraufenthaltes zu einer unerlaubten Einreise des betreffenden Personenkreises führt, da diese Konstellation in § 15 Abs. 2 AufenthG nicht erwähnt ist und eine von Anfang an bestehende Daueraufenthaltsabsicht die Visumfreiheit und das titelfreie Aufenthaltsrecht nach Artt. 20, 21 SDÜ nicht entstehen lässt (entwickelt von VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - juris, Rz. 8 hernach ihm folgend VGH München, Beschl. v. 26.06.2013 - 10 CS 13.1002 -, juris, Rz. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 -, juris, Rz. 16; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 07.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris, Rz. 7; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rz. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19 -, juris, Rz. 7; wohl eher zweifelnd OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 02.07.2020 - 12 S 26/20 -, juris, Rz. 5), oder ob es nicht teleologisch vorzugswürdig wäre, auch dies der späteren Prüfung im Rahmen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu überlassen.

  • VGH Bayern, 21.06.2013 - 10 CS 13.1002

    Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.05.2021 - 11 K 415/21
    Es kann hier offenbleiben, ob die Absicht eines Daueraufenthaltes zu einer unerlaubten Einreise des betreffenden Personenkreises führt, da diese Konstellation in § 15 Abs. 2 AufenthG nicht erwähnt ist, ob also eine von Anfang an bestehende Daueraufenthaltsabsicht die Visumfreiheit und das titelfreie Aufenthaltsrecht nach Art. 20, 21 SDÜ nicht entstehen lässt (entwickelt von VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - juris, Rz. 8 hernach ihm folgend VGH München, Beschl. v. 26.06.2013 - 10 CS 13.1002 -, juris, Rz. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 -, juris, Rz. 16; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 07.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris, Rz. 7; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rz. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19 -, juris, Rz. 7; wohl eher zweifelnd OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 02.07.2020 - 12 S 26/20 -, juris, Rz. 5), oder ob es nicht teleologisch vorzugswürdig wäre, auch dies der späteren Prüfung im Rahmen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu überlassen.

    67 Es kann hier offenbleiben, ob - wie es die obergerichtliche Rechtsprechung überwiegend annimmt - wenigstens die Absicht eines Daueraufenthaltes zu einer unerlaubten Einreise des betreffenden Personenkreises führt, da diese Konstellation in § 15 Abs. 2 AufenthG nicht erwähnt ist und eine von Anfang an bestehende Daueraufenthaltsabsicht die Visumfreiheit und das titelfreie Aufenthaltsrecht nach Artt. 20, 21 SDÜ nicht entstehen lässt (entwickelt von VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - juris, Rz. 8 hernach ihm folgend VGH München, Beschl. v. 26.06.2013 - 10 CS 13.1002 -, juris, Rz. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.09.2013 - 3 Bs 131/13 -, juris, Rz. 16; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 07.10.2014 - 2 L 152/13 -, juris, Rz. 7; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris, Rz. 7; OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19 -, juris, Rz. 7; wohl eher zweifelnd OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 02.07.2020 - 12 S 26/20 -, juris, Rz. 5), oder ob es nicht teleologisch vorzugswürdig wäre, auch dies der späteren Prüfung im Rahmen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu überlassen.

  • OVG Hamburg, 20.08.2019 - 1 Bs 136/19

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verwaltungsvollstreckung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2020 - 12 S 26.20

    Ausreise: Unerlaubte Einreise eines mit der Absicht einen Daueraufenthalt zu

  • VG Bremen, 20.01.2020 - 4 K 1609/19
  • VG Bremen, 18.11.2019 - 4 K 1302/18
  • VG Bremen, 09.04.2020 - 4 K 3025/18
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16

    Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 10.17

    Abschiebungsanordnung; Ausnahme; Befristung; Behördenzuständigkeit; Einreise- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 18 B 895/16

    Klage eines ausreisepflichtigen Ausländers gegen die in einer Ordnungsverfügung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 18 B 572/12

    Vorangehende Zurückschiebungsverfügung oder Zurückschiebungsandrohung als

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

  • VG Karlsruhe, 27.03.2018 - 12 K 5/18

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis

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