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   VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18   

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VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18 (https://dejure.org/2020,7009)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17.03.2020 - 2 K 2005/18 (https://dejure.org/2020,7009)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17. März 2020 - 2 K 2005/18 (https://dejure.org/2020,7009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 170 AO 1977, § 367 Abs 2 AO 1977
    Heranziehung zu Teilbeiträgen für den öffentlichen Abwasserkanal; fehlerhafte Globalberechnung; Heilung im Widerspruchsverfahren; Verbot der Doppelbelastung; Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einmaligkeit der Beitragserhebung; Festsetzungsverjährung; Gebührenkalkulation; Globalberechnung; maßgeblicher Zeitpunkt; Nachveranlagung; Reformatio in peius; ungültige Satzung; Vollgeschossmaßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 2 S 143/18

    Rechtswidrigkeit einer Beitragserhebung wegen Verstoß gegen das Gebot der

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18
    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine frühere Satzung, wie hier, nichtig ist (zu weiteren Fallgruppen vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.07.2018 - 2 S 143/18 - juris Rn. 30).

    Sie beginnt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4c KAG i.V.m. § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abgabe entstanden ist, und endet im Falle der Ungültigkeit einer Satzung nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung einer neuen Satzung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.07.2018 - 2 S 143/18 - juris Rn. 33).

    Mangels einer Fortschreibung der Gebührenkalkulation und damit fehlenden Schaffung gültigen Satzungsrechts (vgl. dazu VGH Bad.-Württ. Urt. v. 12.07.2018 - 2 S 143/18 - juris Rn. 71) ist die Satzung vom 10.05.2000 jedenfalls ab dem Jahr 2010 nichtig.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18
    a) Es ist anerkannt, dass bei der Überprüfung der Rechtsgrundlage eines Beitragsbescheids nicht auf den Zeitpunkt seines Erlasses und nicht auf jenen der letzten Behördenentscheidung, sondern auf denjenigen der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist und dementsprechend ein "verfrüht" ergangener rechtswidriger Beitragsbescheid im Laufe des gerichtlichen Verfahrens durch rechtliche oder tatsächliche Veränderungen "geheilt" werden kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.2010 - 2 S 2425/09 - juris Rn. 48).

    Denn das Inkrafttreten einer neuen Satzung kann auch ohne eine ausdrückliche Rückwirkungsanordnung bewirken, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird und deshalb im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht der Aufhebung unterliegt (BVerwG, Urt. v. 27.04.1990 - 8 C 87.88 - NVwZ 1991, 360; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.2010 - 2 S 2425/09 - juris Rn. 47).

    c) Die Interessen des Klägers im Fall einer während des Rechtsstreits eintretenden Rechtsänderung wurden dadurch gewahrt, dass - erstens - die Rechtsänderung nicht zu seinen Lasten verwertet werden durfte, ohne ihm eine angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, und er - zweitens - die Kostenlast noch hätte abwenden können, indem er die Hauptsache auf diese Anhörung hin für erledigt erklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.1990 - 8 C 87.88 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.2010 - 2 S 2425/09 - juris Rn. 49) oder seinen Rechtsbehelf zurückgenommen hätte.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 2 S 482/09

    Zum Vorteil, der einem bebauten und an die öffentliche Wasserversorgung und/oder

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18
    Zum anderen schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, dass ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.09.2009 - 2 S 482/09 - juris; Urt. v. 15.07.2004 - 2 S 975/02 - NVwZ-RR 2005, 135).

    Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung kann hier allerdings schon deswegen nicht greifen, da nicht festgestellt werden konnte, ob das Grundstück des Klägers bereits zu einem Wasserversorgungsbeitrag veranlagt wurde (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.09.2009 - 2 S 482/09 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1571/98

    Erschließungsbeitrag: befahrbarer Wohnweg; Hemmung des Ablaufs der

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18
    Demnach hat die Widerspruchsbehörde den Beitragsbescheid ggf. auch zum Nachteil dessen zu ändern, der den Widerspruch eingelegt hat (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1997 - 8 B 37.97 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.04.2000 - 2 S 1571/98 - juris Rn. 32).

    Auch eine Verböserung im Widerspruchsbescheid ist nur innerhalb der nach dem Kommunalabgabengesetz allgemein geltenden vierjährigen Festsetzungsfrist zulässig (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.04.2000 - 2 S 1571/98 - juris Rn 36; BFH, Urt. v. 30.07.1997 - II R 9/95 - BStBl. II, 635).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18
    Denn das Inkrafttreten einer neuen Satzung kann auch ohne eine ausdrückliche Rückwirkungsanordnung bewirken, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird und deshalb im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht der Aufhebung unterliegt (BVerwG, Urt. v. 27.04.1990 - 8 C 87.88 - NVwZ 1991, 360; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.2010 - 2 S 2425/09 - juris Rn. 47).

    c) Die Interessen des Klägers im Fall einer während des Rechtsstreits eintretenden Rechtsänderung wurden dadurch gewahrt, dass - erstens - die Rechtsänderung nicht zu seinen Lasten verwertet werden durfte, ohne ihm eine angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, und er - zweitens - die Kostenlast noch hätte abwenden können, indem er die Hauptsache auf diese Anhörung hin für erledigt erklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.1990 - 8 C 87.88 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.2010 - 2 S 2425/09 - juris Rn. 49) oder seinen Rechtsbehelf zurückgenommen hätte.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 2 S 975/02

    Zur Nachveranlagung eines mittlerweile geteilten Grundstückes im Außenbereich

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18
    Zum anderen schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, dass ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.09.2009 - 2 S 482/09 - juris; Urt. v. 15.07.2004 - 2 S 975/02 - NVwZ-RR 2005, 135).

    (2) Ist ein Grundstück - wie vorliegend - durch eine wirksame Verfügung zu einem vergleichbaren Beitrag veranlagt worden, so lässt das aus dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung folgende Verbot der Doppelbelastung nur dann Raum für eine erneute Beitragserhebung, wenn die betreffende Verfügung aufgehoben worden ist oder wenn sich die Gemeinde eine Nachveranlagung durch eine zulässige satzungsrechtliche Regelung vorbehalten hat, auf Grund derer sich die erneute Veranlagung des Grundstücks rechtfertigen lässt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.07.2004 - 2 S 975/02 - juris Rn. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 2 S 424/08

    Gemeindeeigene Gesellschaft als Partner eines Erschließungsvertrags

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18
    Voraussetzung eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist eine willkürliche Gleichbehandlung ungleicher und eine willkürliche Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.1990 - 8 C 4/89 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.10.2009 - 2 S 424/08 - juris).
  • BFH, 30.07.1997 - II R 9/95

    Schuldenabzug bei erweitert beschränkter Vermögensteuerpflicht (§ 3 AStG )

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18
    Auch eine Verböserung im Widerspruchsbescheid ist nur innerhalb der nach dem Kommunalabgabengesetz allgemein geltenden vierjährigen Festsetzungsfrist zulässig (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.04.2000 - 2 S 1571/98 - juris Rn 36; BFH, Urt. v. 30.07.1997 - II R 9/95 - BStBl. II, 635).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89

    Zinsen als beitragsfähiger Erschließungsaufwand

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18
    Voraussetzung eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist eine willkürliche Gleichbehandlung ungleicher und eine willkürliche Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.1990 - 8 C 4/89 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.10.2009 - 2 S 424/08 - juris).
  • VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1512/06

    Fehlerhaft Berechnung eines Wasserversorgungs- und Abwasserbeitragsbescheides

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18
    Die so errechnete Differenz ist der nachzuveranlagende Beitrag (VG Freiburg, Urt. v. 08.07.2008 - 3 K 1512/06 - juris; Birk, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Band III, Rn. 697 b; Urt. d. Kammer v. 05.11.2019 - 2 K 13059/17 -), nicht etwa die Differenz zu dem vormals entrichteten "Dolenbeitrag".
  • BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84

    Widerspruchsverfahren - Reformatio in peius - Abänderung zum Nachteil des

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2012 - 2 S 2231/11

    Veranlagung zum Abwasserbeitrag; Außenbereich; Teilflächenabgrenzung

  • BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94

    Anfechtungsklage - Gebührenbescheid - Inzidente Feststellung der

  • BVerwG, 17.06.1996 - 1 B 100.96

    Gewerberecht: Erweiterte Gewerbeuntersagung durch Widerspruchsbehörde

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04

    Rückwirkung des KAG BW § 2 Abs 2 S 1, Fassung 2005-03-17, auf Altfälle;

  • BVerwG, 16.12.2019 - 6 B 58.19

    Polizeiliche Sicherstellung von Bargeld

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2020 - 9 S 3359/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt im Prüfungsrecht

  • BVerwG, 05.03.1997 - 8 B 37.97

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeiträge, Reformatio in peius im Vorverfahren,

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2108

    Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Lengdorf vom 21. September

  • VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4289/03

    Aufgrund Satzungsänderung nachträglich geheilter Abwasserbeitragsbescheid für

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 12 A 11364/98

    Darlegungslast und Beweislast bei der Anwendung des Prinzips der Einmaligkeit der

  • VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 670/20

    Erschließungsbeitrag nach Ablösevertrag

    Gegen die Angemessenheit und damit für ein Überschreiten des der Beklagten eingeräumten Schätzungsspielraums spricht auch nicht entscheidend, dass von einer "geringfügigen Kostenüberdeckung" im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 20 Abs. 1 Satz 3 KAG nur dann auszugehen sein dürfte, wenn das prognostizierte Abgabenaufkommen die prognostizierten ansatzfähigen Kosten um nicht mehr als 5 vom Hundert übersteigt (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2020 - 2 K 2005/18 - juris, Rn. 63, unter Verweis auf LT-Drucks. 13/3966, S. 41).
  • VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nachveranlagung zu Wasserversorgungs- und

    Nachveranlagungstatbestände können nun gemäß § 49 Abs. 4 Satz 2 KAG auch erstmals in eine Satzung aufgenommen werden (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2020 - 2 K 2005/18 - juris, Rn. 43; so schon angedeutet in VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. November 1998 - 2 S 1655/96 - juris, Rn. 23).
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