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   VG Stuttgart, 27.10.2021 - 7 K 3283/20   

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https://dejure.org/2021,47292
VG Stuttgart, 27.10.2021 - 7 K 3283/20 (https://dejure.org/2021,47292)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27.10.2021 - 7 K 3283/20 (https://dejure.org/2021,47292)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - 7 K 3283/20 (https://dejure.org/2021,47292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 70 Abs 1 S 1 VwGO, § 98 VwGO, § 418 Abs 1 ZPO, § 68 VwGO
    Widerspruch gegen Betretungsverbot einer öffentlichen Behörde, hier: Rechtzeitigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlender Nachtbriefkasten; Wahrung der Widerspruchsfrist trotz entgegenstehendem Eingangsstempel; Hausverbot; Fehlende Entscheidung über die Befristung des Hausverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 1 S 893/17

    Hausverbot im Gerichtsgebäude gegenüber Pressevertreter

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2021 - 7 K 3283/20
    Die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts ergibt sich daraus, dass eine Behörde, die eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen hat, auch bestimmen können muss, ob sie eine Person vom Betreten ihrer Räume ausschließt, weil diese ihre ordnungsgemäße Tätigkeit gefährdet oder stört (vgl. VGH BW Beschluss vom 17.5.2017 - 1 S 893/17 -, juris Rn. 3).

    Diese Möglichkeit ist ihr vielmehr erst dann eröffnet, wenn der Dienstablauf nachhaltig gestört wird, zum Beispiel, weil Bedienstete beleidigt werden oder der Besucher in nicht hinnehmbarer Weise aggressiv reagiert und mit einer Wiederholung derartiger Vorfälle zu rechnen ist (vgl. VGH BW Beschluss vom 17.5.2017 - 1 S 893/17 -, juris Rn. 9).

  • VG Stuttgart, 21.08.2008 - 6 K 1360/08

    Verspäteter Beihilfeantrag - Eingangsstempel der Behörde ist öffentliche Urkunde

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2021 - 7 K 3283/20
    Denn bei dem behördlichen Eingangsstempel handelt es sich grundsätzlich um eine öffentliche Urkunde i.S.v. § 98 VwGO i. V. m. § 418 Absatz 1 ZPO, die den vollen Beweis für die Richtigkeit des durch den Stempel angegebenen Eingangsdatums erbringt (vgl. VG Stuttgart Urteil vom 21.8.2006 - 6 K 1360/08 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2023 - 12 S 3623/21

    Einhaltung der Widerspruchsfrist; Eingangsstempel der Behörde als öffentliche

    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. Oktober 2021 - 7 K 3283/20 - wird abgelehnt.
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