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   VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 1014/22   

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VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 1014/22 (https://dejure.org/2022,20025)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30.06.2022 - 4 K 1014/22 (https://dejure.org/2022,20025)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juni 2022 - 4 K 1014/22 (https://dejure.org/2022,20025)
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    Einbürgerung, Lebensunterhalt, Prognose, Altersvorsorge, Aufenthaltsrecht, Bekenntniserklärung, Befangenheit, Rechtsmissbrauch

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch; erfolglose Anhörungsrüge; erfolgloser

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 1014/22
    Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt; Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den abgelehnten Richter bezogen ist, dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen, oder dass verfahrensfremde Zwecke, wie etwa das Ziel, den Prozess zu verschleppen, verfolgt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.2017 - 10 B 5/17 - juris Rn. 1).

    Solche Indizien ermöglichen die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs, wenn zur Begründung des Rechtsmissbrauchs nicht auf den Verfahrensgegenstand selbst eingegangen werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 30; BVerwG, Beschl. v. 29.11.2017 - 10 B 5/17 - juris Rn. 1).

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 1014/22
    Solche Indizien ermöglichen die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs, wenn zur Begründung des Rechtsmissbrauchs nicht auf den Verfahrensgegenstand selbst eingegangen werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 30; BVerwG, Beschl. v. 29.11.2017 - 10 B 5/17 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 1014/22
    Der geltend gemachte Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 5 C 8/05 - juris Rn.10; Urt. v. 05.06.2014 - 10 C 2/14 - juris Rn. 10 und Urt. v. 01.06.2017 - 1 C 16/16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16

    Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt;

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 1014/22
    Der geltend gemachte Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 5 C 8/05 - juris Rn.10; Urt. v. 05.06.2014 - 10 C 2/14 - juris Rn. 10 und Urt. v. 01.06.2017 - 1 C 16/16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 2.14

    Einbürgerung; deutsche Sprachkenntnisse; Ausnahme; Absehen; Alter; Krankheit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 1014/22
    Der geltend gemachte Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 5 C 8/05 - juris Rn.10; Urt. v. 05.06.2014 - 10 C 2/14 - juris Rn. 10 und Urt. v. 01.06.2017 - 1 C 16/16 - juris Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch die

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 1014/22
    Das Ablehnungsverfahren wird jedoch nach seinem Sinn und Zweck missbraucht, wenn es - wie vorliegend - dazu dienen soll, Druck auf die zur Entscheidung berufenen Richter dahin auszuüben, dass sie in dem vom Ablehnenden gewünschten Sinne entscheiden (vgl. BFH, Beschl. v. 18.10.1994 - VIII B 120/93 - juris Rn. 25; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.11.2013 - 17 U 221/12 - juris Rn. 13).
  • BFH, 18.10.1994 - VIII B 120/93

    Zulässigkeit einer bedingten Prozesshandlung - Voraussetzungen für die Ablehnung

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 1014/22
    Das Ablehnungsverfahren wird jedoch nach seinem Sinn und Zweck missbraucht, wenn es - wie vorliegend - dazu dienen soll, Druck auf die zur Entscheidung berufenen Richter dahin auszuüben, dass sie in dem vom Ablehnenden gewünschten Sinne entscheiden (vgl. BFH, Beschl. v. 18.10.1994 - VIII B 120/93 - juris Rn. 25; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.11.2013 - 17 U 221/12 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 B 159/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbare Rücknahme einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 1014/22
    Der von der Klägerin mit Schreiben vom 04.07.2020 eingelegte Widerspruch bewirkt lediglich, dass die mit der Bekanntgabe des Rücknahmebescheids vom 01.07.2020 entstandene Ausreisepflicht (§ 50 Abs. 1 AufenthG) nicht vollziehbar ist (§ 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG), ändert jedoch nichts an der - mangels Aufenthaltsrechts - Unrechtmäßigkeit ihres Aufenthalts (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 07.03.2006 - 2 M 130/06 - juris Rn. 5; OVG Bautzen, Beschl. v. 06.10.2009 - 3 B 159/08 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2006 - 2 M 130/06

    Reichweite der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 1014/22
    Der von der Klägerin mit Schreiben vom 04.07.2020 eingelegte Widerspruch bewirkt lediglich, dass die mit der Bekanntgabe des Rücknahmebescheids vom 01.07.2020 entstandene Ausreisepflicht (§ 50 Abs. 1 AufenthG) nicht vollziehbar ist (§ 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG), ändert jedoch nichts an der - mangels Aufenthaltsrechts - Unrechtmäßigkeit ihres Aufenthalts (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 07.03.2006 - 2 M 130/06 - juris Rn. 5; OVG Bautzen, Beschl. v. 06.10.2009 - 3 B 159/08 - juris Rn. 2).
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