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   VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11.TR   

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https://dejure.org/2012,11421
VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11.TR (https://dejure.org/2012,11421)
VG Trier, Entscheidung vom 08.05.2012 - 1 K 1302/11.TR (https://dejure.org/2012,11421)
VG Trier, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 1 K 1302/11.TR (https://dejure.org/2012,11421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 31 Abs 1 GemO RP, Art 1 GG, Art 20 GG
    Ausschluss eines Ratsmitglieds, Unbescholtenheit eines Ratsmitglieds aufgrund eines strafrechtlichen Urteils; Wahlgrundsätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung der Gemeinderatsentscheidung über den Ausschluss eines Ratsmitglieds als Verwaltungsakt; Verwirkung der für ein Ratsmitglied erforderlichen Unbescholtenheit durch eine Straftat

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (51)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2011 - 2 B 11158/11

    Eilantrag des Trierer NPD-Vorsitzenden gegen Stadtratsausschluss bleibt ohne

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11
    Die hiergegen beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegte Beschwerde (2 B 11158/11.OVG) wurde zurückgewiesen.

    Wie die erkennende Kammer und das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Eilverfahren (VG Trier, Beschluss vom 29. September 2011 - 1 L 1304/11.TR; OVG Koblenz, Beschluss vom 29. September 2011 - 2 B 11158/11.OVG) bereits dargelegt haben, hat der Kläger auch durch die Tat die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt.

    "Als Ratsmitglied ist er damit untragbar geworden", so bereits das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Beschluss vom 29. September 2011 - 2 B 11158/11.OVG -).

    Die den lokalen Medien zu entnehmenden ungesicherten Informationen boten kein hinreichendes Bild, um sich als Wähler ein abschließendes und verlässliches Bild über Art und Umfang der Tatbeteiligung des Klägers zu machen (so auch OVG RP, Beschluss vom 29. September 2011 - 2 B 11158/11.OVG -).

  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11
    Das Wahlverfahren muss also so gestaltet sein, dass jede abgegebene Stimme automatisch bestimmten oder bestimmbaren Wahlbewerbern zugerechnet werden kann, ohne dass erst nach der Stimmabgabe eine Zwischeninstanz nach ihrem Ermessen die Abgeordneten endgültig auswählt (BVerfG, Entscheidung vom 3. Juli 1957 - 2 BvR 9/56 -, BVerfGE 7, 63; Beschluss vom 9. Juli 1957 - 2 BvL 30/56 -, BVerfGE 7, 77; Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76, 2 BvR 268/76 -, BVerfGE 47, 253).

    Die Wahlrechtsgrundsätze sind Ausfluss des in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 74 Abs. 1 und 2 LV verfassungsrechtlich verankerten Demokratieprinzips und durch dieses geprägt (BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 373/60, 2 BvR 442/60 -, BVerfGE 47, 253; Urteil vom 26. Oktober 2004 - 2 BvE 1/02, 2 BvE 2/02 -, BVerfGE 111, 382).

    Dies gilt gem. Art. 28 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GG auch für die Organe und Vertretungen der Gemeinden (BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76, 2 BvR 268/76 -, BVerfGE 47, 253).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96

    Grundmandatsklausel

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11
    Vielmehr bedürfen die Wahlrechtsgleichheit und -allgemeinheit einschränkende Regelungen verfassungsrechtlicher Legitimation, sie müssen ein den Wahlrechtsgrundsätzen jedenfalls entsprechendes Gewicht aufweisen und zur Erreichung ihrer Ziele geeignet, erforderlich und angemessen, also verhältnismäßig sein (BVerfG, Urteil vom 10. April 1997 - 2 BvC 3/96 -, BVerfGE 95, 408; BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1979 - 2 BvR 193/79, 2 BvR 197/79 - BVerfGE 51, 222).

    Hierzu zählen insbesondere die Verwirklichung der mit der Parlamentswahl verfolgten Ziele, die Sicherung des Charakters der Wahl als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung des Volkes und die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung (BVerfG, Urteil vom 10. April 1997 - 2 BvC 3/96 -, BVerfGE 95, 408, m. w. N.).

  • VG Trier, 06.07.2015 - 6 K 153/15

    Fackelzug NPD

    Die Entscheidung des Stadtrates hielt nämlich zunächst der Überprüfung durch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht stand (vgl. VG Trier, Urteil vom 08. Mai 2012 - 1 K 1302/11.TR -, LKRZ 2012, 331; OVG RP, Urteil vom 15. März 2013 - 10 A 10573/12 -, DVBl 2013, 736, LKRZ 2013, 255).
  • VG Schwerin, 29.09.2014 - 7 B 743/14

    Rücknahme einer gesetzlichen Weiterbildungsermächtigung

    Soweit die Richtlinie es - zulässiger- und wohl auch notwendigerweise - unternahm, die für die Ermächtigung zur Weiterbildung erforderliche (vgl. etwa Narr, Ärztliches Berufsrecht, Stand Mai 2014, Rdnr. W 109) "Unbescholtenheit" (vgl. zum Rechtsbegriff die im Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 8. Mai 2012 - 1 K 1302/11.TR -, juris Rdnr. 65 ff., zitierten, überwiegend an Verurteilungen anknüpfenden gängigen Definitionen sowie auch den Artikel "beschelten" im Deutschen Rechtswörterbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Bd. II [1932-35], Sp. 85 f.) zu erläutern, verfehlte sie durch die Formulierung des mit der strafrechtlichen Unschuldsvermutung kaum zu vereinbarenden absoluten Eignungsausschlusses ebenso ihr Ziel wie die hierauf beruhende, schematisch zur Umkehr des gebotenen Regel-Ausnahme-Verhältnisses führende Praxis der Antragsgegnerin.
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