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   VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855   

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VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855 (https://dejure.org/2022,44213)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07.12.2022 - W 9 E 22.1855 (https://dejure.org/2022,44213)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2022 - W 9 E 22.1855 (https://dejure.org/2022,44213)
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  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855
    Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaub-nis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Dem in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Anliegen und der Gesetzessystematik widerspräche es, wenn ein Ausländer für die Dauer eines jeden (anderen) Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens die Aussetzung der Abschiebung beanspruchen könnte (vgl. etwa BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung einer Abschiebung geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 31).

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17

    Aussetzung der Abschiebung; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855
    Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaub-nis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung einer Abschiebung geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855
    Je besser insoweit die Erfolgsaussichten sind, desto eher werden die Voraussetzungen für eine Verfahrensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG oder zumindest nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erfüllt sein (BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855
    Allein der Umstand, dass der Antragsteller möglicherweise eine vorübergehende Trennung von seiner Ehefrau für die Dauer des Visumverfahrens hinnehmen muss, steht auch bei Berücksichtigung des Schutzes der Ehe durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK einer Abschiebung nicht entgegen (BVerwG, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23.09 - juris Rn. 34), dies kann sich nur durch Hinzutreten weiterer Umstände ergeben.
  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855
    Dabei kann offenbleiben, ob sich eine rechtliche Unmöglichkeit im Sinne dieser Norm aus einer (unzumutbaren) Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft nach Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK ergeben kann (bejahend mit ausführlicher Begründung: BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - BeckRS 2021, 44425 Rn. 24 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.08.2020 - 10 B 18.1223

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855
    § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV, der insoweit eine Ausnahme darstellt, ist im Fall des Antragstellers nicht anwendbar, da er im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (BayVGH, U.v. 17.8.2020 - 10 B 18.1223 - BeckRS 2020, 20621 Rn. 35) nicht im Besitz einer Duldung ist.
  • BVerfG, 24.02.1999 - 2 BvR 283/99

    Ausländer; Abschiebungsandrohung; (keine) einstweilige Anordnung; Schutz von Ehe

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855
    Unabhängig davon, ob der Antragsteller überhaupt in den Genuss der vorgesehenen Regelungen kommen sollte, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 24.2.1999 - 2 BvR 283/99) von einer konkretisiert unmittelbar bevorstehenden Regelung ausgegangen werden.
  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326

    Erfolglose Beschwerde gegen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Erteilung

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855
    Allerdings handelt es sich hierbei um eine Ermessensvorschrift; ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift ist im Hinblick auf die Titelerteilungssperre des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auch dann nicht ausreichend, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung des GG Art 6

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855
    Nicht jede eheliche Lebensgemeinschaft und jedwede familiäre Beziehung führen zu einer rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung (VGH BW, B.v. 19.4.2021 - 13 S 555/01 - InfAuslR 2001, 381 f.), vielmehr muss eine unzumutbare Beeinträchtigung der Familieneinheit durch die (vorübergehende) Trennung von Familienangehörigen vorliegen.
  • VGH Bayern, 12.11.2020 - 10 ZB 20.2257

    Berücksichtigung familiärer Bindungen bei der Entscheidung über

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855
    Bei der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die Ehe im beiderseitigen Wissen um den ablehnenden Bundesamtsbescheid vom 14. Juli 2017 und die unsichere Aufenthaltsperspektive des Antragstellers geschlossen wurde (BayVGH, B.v. 12.11.2020 - 10 ZB 20.2257 - BeckRS 2020, 32696 Rn. 6 f.).
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