Rechtsprechung
   VG Würzburg, 16.01.2017 - W 7 K 16.725   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3140
VG Würzburg, 16.01.2017 - W 7 K 16.725 (https://dejure.org/2017,3140)
VG Würzburg, Entscheidung vom 16.01.2017 - W 7 K 16.725 (https://dejure.org/2017,3140)
VG Würzburg, Entscheidung vom 16. Januar 2017 - W 7 K 16.725 (https://dejure.org/2017,3140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,3140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, Nr. 8, S. 2 - 4; IntV § 17 Abs. 2; ARB 1/80 Art. 6, Art. 7, Art. 13
    Unzureichenden Sprachkenntnisse müssen im Rahmen des § 9 Abs. 2 S. 3 AufenthG ihre Ursache in der Krankheit oder Behinderung selbst haben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Unzureichenden Sprachkenntnisse müssen im Rahmen des § 9 Abs. 2 S. 3 AufenthG ihre Ursache in der Krankheit oder Behinderung selbst haben

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 21.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; ausreichende Kenntnisse; Betreuung;

    Auszug aus VG Würzburg, 16.01.2017 - W 7 K 16.725
    Die erforderlichen Kenntnisse können aber auch auf andere Weise - etwa über einen entsprechenden Schulabschluss, ein Sprachdiplom oder sonstige qualifizierte Nachweise, die keine gesonderte Sprachprüfung erfordern - belegt werden (vgl. BT-Drs. 15/420, S. 72; Nr. 9.2.1.7 AufenthG-VwV; BVerwG, U.v. 28.4.2015 - 1 C 21.14, BeckRS 2015, 48582, Rn. 14; Müller, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 9, Rn. 22).

    Die Krankheit oder Behinderung muss den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse (nahezu) dauerhaft unmöglich machen (BVerwG, U.v. 28.4.2015 - 1 C 21.14, BeckRS 2015, 48582, Rn. 17).

    Dies sei z.B. bei "bildungsfernen" Menschen der Fall, die in einer anderen Schriftsprache sozialisiert worden seien (BVerwG, U.v. 28.4.2015 - 1 C 21.14, BeckRS 2015, 48582, Rn. 18).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen die Erziehung eigener Kinder und auch die Sorge für Kinder im Vorschulalter für sich genommen keine Umstände dar, die die Erfüllung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und 8 AufenthG wesentlich erschweren (BVerwG, U.v. 28.4.2015 - 1 C 21.14, BeckRS 2015, 48582, Rn. 19).

    Denn die mit der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verbundene aufenthaltsrechtliche Verfestigung hängt von anderen Voraussetzungen ab als das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht, so dass sich aus den assoziationsrechtlichen Vorschriften der Art. 6 und 7 ARB 1/80 kein Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis ableiten lässt (BVerwG, U.v. 28.4.2015 - 1 C 21.14, BeckRS 2015, 48582, Rn. 22).

    Art. 13 ARB 1/80 gebietet keine auf einzelne (nationale) Aufenthaltstitel bezogene Betrachtung, soweit nach nationalem Recht ein im Ergebnis unbeschränkter Arbeitsmarktzugang auf der Grundlage eines gesicherten Aufenthaltsrechts besteht (ausführlich BVerwG, U.v. 28.4.2015 - 1 C 21.14, BeckRS 2015, 48582, Rn. 29).

  • VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 ZB 09.785

    Widerruf einer Niederlassungserlaubnis - zum Absehen von der Verpflichtung zur

    Auszug aus VG Würzburg, 16.01.2017 - W 7 K 16.725
    Als Ausnahmeregelung ist § 9 Abs. 2 Satz 3 AufenthG grundsätzlich keiner weiteren Auslegung zugänglich; auch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift lässt eine erweiternde Auslegung nicht zu (BayVGH, B.v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785, BeckRS 2009, 37701, Rn. 17).

    Ausweislich der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 15/420, S. 72) wollte der Gesetzgeber mit dieser Ausnahmevorschrift den durch Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gebotenen besonderen Schutz von kranken und behinderten Menschen Rechnung tragen und diese nicht von einer ansonsten möglichen weiteren Aufenthaltsverfestigung durch Versagung einer Niederlassungserlaubnis wegen Fehlens dieser besonderen Integrationsvoraussetzungen ausschließen (BayVGH, B.v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785, BeckRS 2009, 37701, Rn. 16).

  • VGH Bayern, 18.06.2015 - 10 C 15.675

    Erwerbsminderung und Schwerbehinderung aufgrund posttraumatischer

    Auszug aus VG Würzburg, 16.01.2017 - W 7 K 16.725
    Ein Härtefall kann daher schon gegeben sein, wenn der Ausländer wegen seiner körperlichen Verfassung oder seines Gesundheitszustands erhebliche Schwierigkeiten hatte oder auch künftig hätte, um ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und der Rechts- und Gesellschaftsordnung zu erwerben (BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 10 C 15.675, BeckRS 2015, 48008).
  • VG Saarlouis, 24.10.2017 - 6 K 2413/16

    AusländerrechtZum Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Bayrischer VGH, Beschluss vom 18.06.2015, 10 C 15.675, sowie VG Würzburg, Urteil vom 16.01.2017, W 7 K 16.725, jeweils zitiert nach juris,.
  • VG Gelsenkirchen, 06.09.2023 - 8 K 444/20

    Niederlassungserlaubnis; Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache;

    vgl. VG Würzburg, Urteil vom 16. Januar 2017 - W 7 K 16.725 -, juris Rn. 18 mit weiteren Nachweisen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht