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   VG Würzburg, 24.02.2020 - W 8 E 20.267   

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VG Würzburg, 24.02.2020 - W 8 E 20.267 (https://dejure.org/2020,52959)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24.02.2020 - W 8 E 20.267 (https://dejure.org/2020,52959)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24. Februar 2020 - W 8 E 20.267 (https://dejure.org/2020,52959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; AufenthG § 25a
    Einstweilige Anordnung, Aussetzung der Abschiebung, kein Anordnungsanspruch, Zweifel am Vorliegen eines Abschiebungsgrundes, kein vierjähriger ununterbrochener Aufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

    Auszug aus VG Würzburg, 24.02.2020 - W 8 E 20.267
    Eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn sich etwa aus unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, innerstaatlichem Verfassungsrecht oder einfachem Gesetzesrecht sowie in innerstaatliches Recht inkorporiertem Völker- und Völkervertragsrecht ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis ergibt (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 29).

    Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    (vgl. etwa BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung einer Abschiebung dann geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 31).

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17

    Aussetzung der Abschiebung; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Würzburg, 24.02.2020 - W 8 E 20.267
    Eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn sich etwa aus unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, innerstaatlichem Verfassungsrecht oder einfachem Gesetzesrecht sowie in innerstaatliches Recht inkorporiertem Völker- und Völkervertragsrecht ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis ergibt (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 29).

    Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung einer Abschiebung dann geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 31).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - 18 B 696/16

    Geduldet; Duldung; verfahrensbezogen

    Auszug aus VG Würzburg, 24.02.2020 - W 8 E 20.267
    Denn rein verfahrensbezogene Duldungen, die einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet nur für die Dauer eines Verfahrens ermöglichen sollen, in dem es um die Frage geht, ob dem Ausländer ein Aufenthaltsrecht oder zumindest ein (materieller) Anspruch auf Aussetzung seiner Abschiebung (Duldung) zusteht, können nicht auf den erforderlichen Vierjahreszeitraum im Sinne des § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG angerechnet werden (BayVGH, B.v. 23.4.2018 - 19 CE 18.851 - juris Rn. 25; OVG NRW, B.v. 17.8.2016 - 18 B 696/16 - juris).
  • VGH Bayern, 23.04.2018 - 19 CE 18.851

    Keine Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen mangels eines seit vier Jahren

    Auszug aus VG Würzburg, 24.02.2020 - W 8 E 20.267
    Denn rein verfahrensbezogene Duldungen, die einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet nur für die Dauer eines Verfahrens ermöglichen sollen, in dem es um die Frage geht, ob dem Ausländer ein Aufenthaltsrecht oder zumindest ein (materieller) Anspruch auf Aussetzung seiner Abschiebung (Duldung) zusteht, können nicht auf den erforderlichen Vierjahreszeitraum im Sinne des § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG angerechnet werden (BayVGH, B.v. 23.4.2018 - 19 CE 18.851 - juris Rn. 25; OVG NRW, B.v. 17.8.2016 - 18 B 696/16 - juris).
  • VG Braunschweig, 15.08.2000 - 6 B 397/00

    Rechtsschutzinteresse; Untertauchen; Unzulässigkeit; Wohnsitz

    Auszug aus VG Würzburg, 24.02.2020 - W 8 E 20.267
    Die Erteilung einer Duldung kommt aufgrund missbräuchlichen Verhaltens insoweit nicht in Betracht (vgl. VG Braunschweig, B.v.15.8.2000 - 6 B 397/00 - juris).
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