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   VG Würzburg, 24.06.2013 - W 7 K 12.752   

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VG Würzburg, 24.06.2013 - W 7 K 12.752 (https://dejure.org/2013,19123)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24.06.2013 - W 7 K 12.752 (https://dejure.org/2013,19123)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - W 7 K 12.752 (https://dejure.org/2013,19123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufenthaltstitel für ehemaligen Deutschen (kein); Fristbeginn der materiellen Ausschlussfrist des § 38 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; Passpflicht; Bestehen eines Ausweisungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 30.10.2008 - 5 CS 08.2608

    Beschwerde; Beschwerdebegründungsfrist; Fristversäumnis; Belegung des

    Auszug aus VG Würzburg, 24.06.2013 - W 7 K 12.752
    Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 30. Oktober 2008 (5 CS 08.2608) verworfen.

    Auch die hiergegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Oktober 2008 (5 CS 08.2608) verworfen.

    Spätestens mit der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Oktober 2008 (5 CS 08.2608), mit der der Sofortvollzug des Rücknahmebescheids der Regierung von Unterfranken ein zweites Mal bestätigt wurde, ist daher von einer Kenntnis des Klägers im Sinne von § 38 Abs. 1 Satz 2 AufenthG auszugehen.

  • VGH Bayern, 22.04.2010 - 10 ZB 09.1183

    Erfordernis eines Aufenthaltstitels i.F.d. § 32 Abs. 4 AufenthG (offen gelassen)

    Auszug aus VG Würzburg, 24.06.2013 - W 7 K 12.752
    Eine Kenntnis seines Bevollmächtigten muss sich der Kläger insoweit jedoch zurechnen lassen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 22.4.2010 - 10 ZB 09.1183 - juris Rn. 13 a.E.).

    Für eine Kenntniszurechnung durch seinen Bevollmächtigten gilt das oben Gesagte (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 22.4.2010 - 10 ZB 09.1183 - juris Rn. 13 a.E.).

  • VGH Bayern, 05.03.2007 - 24 CS 07.207

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, verspäteter Antrag,

    Auszug aus VG Würzburg, 24.06.2013 - W 7 K 12.752
    Allein der Umstand, dass der Kläger wirtschaftlich integriert ist, vermag einen solchen Ausnahmefall bzw. besonderen Fall nicht zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2007 - 24 CS 07.207 - juris Rn. 21 a.E.; Dienelt in Renner, Ausländerrecht, 9. Auflage 2011, § 5 AufenthG Rn. 35 ).
  • VG München, 16.04.2009 - M 10 K 08.5928

    Verlust der Staatsangehörigkeit durch Anfechtung der Vaterschaft;

    Auszug aus VG Würzburg, 24.06.2013 - W 7 K 12.752
    Da es sich insoweit um eine materielle Ausschlussfrist handelt, ist eine Wiedereinsetzung nicht möglich (so auch VG München, U.v. 16.04.09 - M 10 K 08.5928 - juris Rn. 47; Berlit in GK zum AufenthG, Stand Mai 2013, § 38 Rn. 38; Dienelt in Renner, Ausländerrecht, 9. Auflage 2011, § 38 AufenthG Rn. 11).
  • VGH Bayern, 29.09.2009 - 5 ZB 09.1137

    Erschlichene Einbürgerung; zeitnahe Rücknahme der Einbürgerung; Doppelehe

    Auszug aus VG Würzburg, 24.06.2013 - W 7 K 12.752
    Den hiergegen erhobenen Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 29. September 2009 (5 ZB 09.1137) ab.
  • VGH Bayern, 08.12.2010 - 5 ZB 10.2635

    Ein für die Restitutionsklage an sich ausgeschlossenes Beweismittel (hier:

    Auszug aus VG Würzburg, 24.06.2013 - W 7 K 12.752
    Den hiergegen erhobenen Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 (5 ZB 10.2635) ab.
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 2.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung; Niederlassungserlaubnis;

    Auszug aus VG Würzburg, 24.06.2013 - W 7 K 12.752
    Als Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis kommt vorliegend, da die deutsche Staatsangehörigkeit des Klägers rückwirkend zurückgenommen wurde, allein § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG in entsprechender Anwendung in Betracht (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 19.4.2011 - 1 C 2/10 - juris Rn. 24 und 25 ff., sowie BVerwG, U.v. 19.4.2011 - 1 C 16/10 - juris Rn. 13 ff. und 16 ff.).
  • VG Münster, 11.09.2007 - 5 K 347/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, vorübergehender Aufenthalt, abgelehnte Asylbewerber,

    Auszug aus VG Würzburg, 24.06.2013 - W 7 K 12.752
    Zwar könnte ein solcher Sachverhalt bei einer feststehenden Staatenlosigkeit des Klägers vorliegen, die ihm eine Passbeschaffung unmöglich machen würde (vgl. hierzu etwa VG Münster, U.v. 11.9.07 - 5 K 347/06 - juris Rn. 83; Funke-Kaiser in GK zum AufenthG, Stand Mai 2013, § 5 Rn. 96; vgl. insoweit auch die gesetzliche Wertung des § 48 Abs. 2 AufenthG).
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