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   VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96   

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VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96 (https://dejure.org/1996,2482)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.1996 - 1 S 1520/96 (https://dejure.org/1996,2482)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 1996 - 1 S 1520/96 (https://dejure.org/1996,2482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Herausgabe einer zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung nach Ablauf der Beschlagnahmefrist trotz erklärter Selbsttötungsabsicht des Obdachlosen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2832
  • NVwZ 1997, 1238 (Ls.)
  • ZMR 1997, 206
  • VBlBW 1997, 187
  • DÖV 1997, 886
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.07.1995 - III ZR 160/94

    Amtshaftungsansprüche wegen behördlicher Einweisung eines Obdachlosen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96
    Sie trifft die Polizeibehörde grundsätzlich auch dann, wenn es sich um eine Einweisung in die von dem Eingewiesenen bisher genutzte Wohnung handelt und der Eigentümer einen (zivilrechtlichen) Räumungstitel besitzt (BGH, Urt. v. 13.7.1995 - III ZR 160/94 -, DÖV 1996, 78).

    Die Subsidiaritätsklausel (§ 2 Abs. 2 PolG) steht dem polizeilichen Einschreiten, also der Anordnung der Räumung, deshalb nicht entgegen, da die Eigentumsbeeinträchtigung der Beigeladenen auf der polizeilichen Maßnahme, der Einweisung, beruht, und die Behörde die Folgenbeseitigungspflicht trifft (vgl. nochmals BGH, Urt. v. 13.7.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1990 - 1 S 151/90

    Herausgabe einer zwecks Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse v. 20.1.1987 - 1 S 2718/86 -, NVwZ 1987, 1101, v. 22.2.1990 - 1 S 151/90 -, VBlBW 1990, 351 und v. 23.7.1996 - 1 S 1494/96 -, NJWE-MietR 1996, 1494/96) ist die Polizeibehörde verpflichtet, nach Ablauf der Beschlagnahmefrist eine zur Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmte Wohnung geräumt an den Wohnungseigentümer herauszugeben.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse v. 20.1.1987, a.a.O. und 22.2.1990, a.a.O., jeweils m.w.N.) bedarf die Räumungsanordnung der Ortspolizeibehörde, da sie sich dem Eingewiesenen gegenüber als Eingriffsmaßnahme darstellt, einer gesetzlichen Grundlage (Art. 20 Abs. 3 GG), die, da keine spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen ersichtlich sind, allein in der polizeilichen Generalklausel (§ 1 Abs. 1, § 3 PolG) zu finden ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1987 - 1 S 2718/86

    Anspruch auf Räumung einer beschlagnahmten Wohnung durch die Polizei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse v. 20.1.1987 - 1 S 2718/86 -, NVwZ 1987, 1101, v. 22.2.1990 - 1 S 151/90 -, VBlBW 1990, 351 und v. 23.7.1996 - 1 S 1494/96 -, NJWE-MietR 1996, 1494/96) ist die Polizeibehörde verpflichtet, nach Ablauf der Beschlagnahmefrist eine zur Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmte Wohnung geräumt an den Wohnungseigentümer herauszugeben.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse v. 20.1.1987, a.a.O. und 22.2.1990, a.a.O., jeweils m.w.N.) bedarf die Räumungsanordnung der Ortspolizeibehörde, da sie sich dem Eingewiesenen gegenüber als Eingriffsmaßnahme darstellt, einer gesetzlichen Grundlage (Art. 20 Abs. 3 GG), die, da keine spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen ersichtlich sind, allein in der polizeilichen Generalklausel (§ 1 Abs. 1, § 3 PolG) zu finden ist.

  • BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr - Vertretung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96
    Die 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 1.2.1994 - 1 BvR 104/94 -, NJW 1994, 1272) hält eine - zivilrechtliche - Aussetzung einer Zwangsräumung wegen Suizidgefahr für möglich, wenn ein schweres depressives Leiden des zu Räumenden vorhanden ist und die Gefahr der Verschlimmerung im Falle der Zwangsvollstreckung besteht, da dann durch die Räumung "ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (des zu Räumenden) zu besorgen" sein könnte.
  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Räumungsschutz in Mietsachsen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96
    Zwar hat die 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 15.1.1992 (1 BvR 1466/91, NJW 1992, 1155) hinsichtlich der Gewährung von - zivilrechtlichem - Räumungsschutz gemäß § 765a ZPO ausgeführt, daß nach dieser zivilprozessualen Vorschrift, die grundsätzlich einen Räumungsaufschub nur auf bestimmte Zeit zuläßt, in "einem noch engeren Kreis von Ausnahmefällen auf die Gewährung von Räumungsschutz auf Dauer" führen kann.
  • BVerfG, 02.05.1994 - 1 BvR 549/94

    Aussetzung der Zwangsräumung bei einem 70jährigen Mieter wegen Suizidgefahr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96
    Im Anschluß hieran hat die 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 2.5.1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, 1719) ausgeführt, daß auch "Charakterstruktur und emotionale Befindlichkeit eines Menschen" ebenso wie eine psychische Erkrankung dazu führen können, daß der Betroffene, der Eingewiesene, Hand an sich legt, ohne in der Lage zu sein, eine rationale Abwägung des ihn bei einer Zwangsräumung treffenden Verlustes mit seinem Leben vorzunehmen und deshalb die Zwangsräumung wegen der in § 765a ZPO erforderlichen Berücksichtigung der Grundrechte des Eingewiesenen unzulässig sein könnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1996 - 1 S 470/96

    Beseitigung von Obdachlosigkeit/Einweisung eines Obdachlosen bei unfreiwilliger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96
    Aufgrund dieser Ermächtigung hat die Beklagte die Wohnung der Beigeladenen beschlagnahmt und die Klägerin in die Wohnung eingewiesen, um der bei der Durchführung der Räumung der Klägerin aufgrund des zivilrechtlichen Räumungsvergleichs möglicherweise eintretenden Obdachlosigkeit der Klägerin, die eine polizeiliche Gefahr darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.3.1996 - 1 S 470/96 -, DVBl. 1996, 569), zu begegnen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1992 - 1 S 1523/92

    Obdachlosenunterbringung: Umsetzung in eine andere Obdachlosenunterkunft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96
    Denn die Verpflichtung der Ortspolizeibehörde, die Obdachlosigkeit zu beseitigen, ist lediglich darauf gerichtet, dem Obdachlosen eine "Notunterkunft" zur Verfügung zu stellen, die ihn vor den Unbilden der Witterung schützt, nicht aber eine "Normalwohnung" (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.10.1992 - 1 S 1523/92 -, VBlBW 1993, 146); die Einweisung in eine "Normalwohnung" geht mithin über die Verpflichtung der Ortspolizeibehörde hinaus und kann daher nur dann gerechtfertigt sein, wenn die Polizeibehörde selbst nicht über geeignete Obdachlosenunterkünfte oder sonstige Nutzungsmöglichkeiten an Räumen verfügt (so schon BGH, Urt. v. 12.1.1959 - III ZR 197/57 -, NJW 1959, 768).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1996 - 1 S 1494/96

    Herausgabe einer zwecks Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse v. 20.1.1987 - 1 S 2718/86 -, NVwZ 1987, 1101, v. 22.2.1990 - 1 S 151/90 -, VBlBW 1990, 351 und v. 23.7.1996 - 1 S 1494/96 -, NJWE-MietR 1996, 1494/96) ist die Polizeibehörde verpflichtet, nach Ablauf der Beschlagnahmefrist eine zur Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmte Wohnung geräumt an den Wohnungseigentümer herauszugeben.
  • BGH, 12.01.1959 - III ZR 197/57
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96
    Denn die Verpflichtung der Ortspolizeibehörde, die Obdachlosigkeit zu beseitigen, ist lediglich darauf gerichtet, dem Obdachlosen eine "Notunterkunft" zur Verfügung zu stellen, die ihn vor den Unbilden der Witterung schützt, nicht aber eine "Normalwohnung" (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.10.1992 - 1 S 1523/92 -, VBlBW 1993, 146); die Einweisung in eine "Normalwohnung" geht mithin über die Verpflichtung der Ortspolizeibehörde hinaus und kann daher nur dann gerechtfertigt sein, wenn die Polizeibehörde selbst nicht über geeignete Obdachlosenunterkünfte oder sonstige Nutzungsmöglichkeiten an Räumen verfügt (so schon BGH, Urt. v. 12.1.1959 - III ZR 197/57 -, NJW 1959, 768).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Dies ermöglicht z.B. Anordnungen wie im Beschluß des Amtsgerichts vom 13. Juni 2003, nach denen die Durchführung der Zwangsräumung die Anwesenheit eines Beamten des Gesundheitsamts - Ordnungsamts - der Stadt und eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie zur Voraussetzung hatte (vgl. auch OLG Düsseldorf OLG-Rep 1998, 123, 125 f.; VGH Mannheim NJW 1997, 2832, 2834; Sturm aaO S. 218 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2019 - 1 S 871/19

    Kosten einer Ersatzvornahme - hier: Abschleppkosten - als öffentlichen Abgaben

    Das Gesetz setzt damit der Dauer der Beschlagnahme eine absolute Grenze (vgl. Senat, Urt. v. 17.07.2000 - 1 S 1862/99 - VBlBW 2001 und v. 02.12.1996 - 1 S 1520/96 - VBlBW 1997, 187 sowie Beschl. v. 11.03.2014 - 1 S 2422/13 - VBlBW 2014, 377).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 11 ME 316/09

    Befristete Wiedereinweisung eines Mieters in die bisherige Wohnung zwecks

    An die Zulässigkeit der Wiedereinweisung sind aber wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Eigentumsrecht des Hauseigentümers hohe Anforderungen zu stellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.12.1996 - 1 S 1520/96 -, NJW 1997, 2832; OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 8.12.1992 - 6 A 10998/92 -, juris; BayVGH, Urt. v. 14.8.1990 - 21 B 90.00335 -, NVwZ-RR 1991, 196; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 14. Aufl., S. 87 ff.; Ruder, Polizei- und ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen, 1999, S. 117 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2014 - 1 S 2422/13

    Höchstdauer der polizeilichen Beschlagnahme eines Hundes; Fristbeginn; Einziehung

    Das Gesetz setzt damit der Dauer der Beschlagnahme eine absolute Grenze (vgl. Senat, Beschl. v. 22.02.1990 - 1 S 151/90 - VBlBW 1990, 351; Urt. v. 02.12.1996 - 1 S 1520/96 - VBlBW 1997, 187; Beschl. v. 17.07.2000 - 1 S 1862/99 - VBlBW 2001, 100).

    Die Polizeibehörde darf die Beschlagnahme auch nicht über sechs Monate hinaus erneuern oder aus dem gleichen Grund erneut verfügen (vgl. bereits Senat, Urt. v. 02.12.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1997 - 1 S 2446/96

    Beschlagnahme von Bauwagen und Wohnwagen wegen Störung der öffentlichen

    Eine Beschlagnahme muß aufgehoben werden, sobald ihr Zweck erreicht ist (§ 33 Abs. 3 S. 1 PolG); länger als sechs Monate darf sie grundsätzlich nicht aufrechterhalten werden (§ 33 Abs. 3 S. 2 PolG; vgl. auch Urt. d. Senats v. 2.12.1996 - 1 S 1520/96 -, ZMR 1997, 206).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99

    Vollzug einer Abschiebung trotz Suizidgefahr

    Allerdings ist davon auszugehen, dass die mit dem Vollzug der Ausreisepflicht betraute Stelle von Amts wegen verpflichtet ist, in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung das Bestehen eines Abschiebungshindernisses zu beachten und gegebenenfalls durch ein (vorübergehendes) Absehen von der Abschiebung oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 26.2.1998, InfAuslR 1998, 241 (242); VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.12.1996, VBlBW 1997, 187, (189)).
  • VG Köln, 04.06.2008 - 20 L 745/08

    Inanspruchnahme eines Nichtstörers zur wohnungsmäßigen Vollversorgung und

    Der Pflicht zur Herausgabe der geräumten Wohnung steht nicht entgegen, dass es sich um eine Einweisung in die vom Beigeladenen bisher genutzte Wohnung handelt und der Eigentümer einen zivilrechtlichen Räumungstitel besitzt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.10.1990 - 9 B 2864/90 -, VGH BW, Urteil vom 02.12.1996 - 1 S 1520/96 - und Hess. VGH, Beschluss vom 30.09.1993 - 11 TG 1515/93 -, jeweils veröffentlicht in Juris.
  • VG Saarlouis, 19.07.2010 - 6 L 662/10

    Folgenbeseitigung: Räumungsanspruch nach Obdachloseneinweisung

    BGH, Urteil vom 13.07.1995 - III ZR 160/94 -, BGHZ 130, 332; VGH Mannheim, Urteil vom 02.12.1996 - 1 S 1520/96 -, NJW 1997, 2832, sowie Beschluss vom 23.07.1996 - 1 C 1494/96 - DÖV 1996, 1056; VGH Kassel, Beschluss vom 30.09.1993 - 11 TG 1515/93 -, ESVGH 44, 84; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.10.1990 - 9 B 2864/90 -, NVwZ 1991, 905; sowie Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl. 2007, E 152.
  • VG Köln, 28.11.2022 - 22 L 1749/22

    Keine Beschlagnahme der Mietwohnung bei vorhandenen Alternativen

    OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 1990 - 9 B 2864/90 -, juris, Rn. 7 f.; VGH BW, Urteil vom 2. Dezember 1996 - 1 S 1520/96 -, juris, Rn. 21; Hess. VGH, Beschluss vom 30. September 1993 - 11 TG 1515/93 -, juris, Rn. 8 f.
  • VG Saarlouis, 03.03.2015 - 6 L 79/15

    Räumung einer Obdachlosenunterkunft und Umsetzung in eine andere

    VG des Saarlandes, Beschluss vom 19.07.2010, 6 L 662/10, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 13.07.1995, III ZR 160/94, BGHZ 130, 332; ferner VGH Mannheim, Urteil vom 02.12.1996, 1 S 1520/96, NJW 1997, 2832, sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.10.1990, 9 B 2864/90, NVwZ 1991, 905.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.1997 - 3 W 159/97

    Abwägung beim Vollstreckungsschutz

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