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   VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10   

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VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10 (https://dejure.org/2011,85314)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.03.2011 - 1 S 1661/10 (https://dejure.org/2011,85314)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. März 2011 - 1 S 1661/10 (https://dejure.org/2011,85314)
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  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1999 - 6 S 969/99

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10
    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.08.1999, a.a.O., und vom 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298; Beschluss vom 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371; Beschluss vom 11.08.1999  - 6 S 969/99 - juris), d. h. er muss überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen (Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 124 Rn. 9).

  • VGH Bayern, 05.08.2003 - 22 B 00.2918

    kein Übergang einer Zwangsgeldandrohung auf den Einzelrechtsnachfolger,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10
    In der Rechtsprechung zum Kirchenbaulastrecht ist anerkannt, dass die unvordenkliche Verjährung zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Vergangenheit vollendet sein kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 05.10.1994 - 7 B 92.179 - juris; ebenso BayVGH, Urteil vom 05.08.2003 - 22 B 00.2918 - NVwZ 2004, 368 und BVerwG, Urteil vom 14.04.2005 - 7 C 16.04 - NVwZ 2005, 1076 zu alten Wasserrechten; OLG München, Beschluss vom 19.08.2010 - 34 Wx 34/10 - juris zum Entstehen einer im Grundbuch nicht eingetragenen altrechtlichen Dienstbarkeit aufgrund unvordenklicher Verjährung).

    Teils befasst sich die angeführte Rechtsprechung und Literatur nicht mit der Frage der zeitlichen Anknüpfung, teils betrifft sie ausschließlich die unvordenkliche Verjährung im Straßenrecht, teils lässt sich ihr das Gegenteil des von der Beklagten Behaupteten entnehmen (BayVGH, Urteil vom 05.08.2003 - 22 B 00.2918 - a.a.O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10
    Die Darlegung ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfordert, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine für diese Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 7 C 11.08

    Gemeindliche Kirchenbaulast; Vertrag; Nichtigkeit; rechtliche Unmöglichkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10
    Hierzu hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 05.02.2009 - 7 C 11.08 - NVwZ-RR 2009, 590 ) ausgeführt, die Frage, ob die Beklagte ohne Gefährdung des Stiftungszwecks in der Lage sei, die der Klägerin zugesprochene Geldsumme - in einem Betrag - zu zahlen, sei nicht Gegenstand dieses Klageverfahrens; sie solle außerhalb desselben von den Beteiligten einvernehmlich geregelt werden.
  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04

    Wasserrecht; altes Recht; Überleitungsregelung; Erlöschen; Eigentumsschutz.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10
    In der Rechtsprechung zum Kirchenbaulastrecht ist anerkannt, dass die unvordenkliche Verjährung zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Vergangenheit vollendet sein kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 05.10.1994 - 7 B 92.179 - juris; ebenso BayVGH, Urteil vom 05.08.2003 - 22 B 00.2918 - NVwZ 2004, 368 und BVerwG, Urteil vom 14.04.2005 - 7 C 16.04 - NVwZ 2005, 1076 zu alten Wasserrechten; OLG München, Beschluss vom 19.08.2010 - 34 Wx 34/10 - juris zum Entstehen einer im Grundbuch nicht eingetragenen altrechtlichen Dienstbarkeit aufgrund unvordenklicher Verjährung).
  • OLG München, 19.08.2010 - 34 Wx 34/10

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Anforderungen an den Nachweis einer vor

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10
    In der Rechtsprechung zum Kirchenbaulastrecht ist anerkannt, dass die unvordenkliche Verjährung zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Vergangenheit vollendet sein kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 05.10.1994 - 7 B 92.179 - juris; ebenso BayVGH, Urteil vom 05.08.2003 - 22 B 00.2918 - NVwZ 2004, 368 und BVerwG, Urteil vom 14.04.2005 - 7 C 16.04 - NVwZ 2005, 1076 zu alten Wasserrechten; OLG München, Beschluss vom 19.08.2010 - 34 Wx 34/10 - juris zum Entstehen einer im Grundbuch nicht eingetragenen altrechtlichen Dienstbarkeit aufgrund unvordenklicher Verjährung).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10
    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298; Beschluss vom 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371; Beschluss vom 11.08.1999  - 6 S 969/99 - juris), d. h. er muss überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen (Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 124 Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes des erstinstanzlichen Urteils eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt, d.h. benannt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragend war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.6.1997 - 4 S 1050/97 - VBlBW 1997, 420 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10
    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.08.1999, a.a.O., und vom 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97

    Begründung eines Interesses an der Fortsetzung des erledigten Rechtsstreits im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10
    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298; Beschluss vom 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371; Beschluss vom 11.08.1999  - 6 S 969/99 - juris), d. h. er muss überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen (Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 124 Rn. 9).
  • VG Karlsruhe, 12.02.2010 - 7 K 1669/07

    Erstattungsanspruch für Aufwendungen für die Instandsetzung des Chorbereichs der

  • VGH Bayern, 05.10.1994 - 7 B 92.179
  • VGH Hessen, 25.10.1961 - OS II 80/59
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