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   VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22   

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https://dejure.org/2023,35934
VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22 (https://dejure.org/2023,35934)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.11.2023 - 13 S 1059/22 (https://dejure.org/2023,35934)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. November 2023 - 13 S 1059/22 (https://dejure.org/2023,35934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 5 Abs 2 GG
    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Betriebsausfahrten, zum Befahren und Betreten des Seitenstreifens sowie zum Halten auf dem Seitenstreifen auf den Bundesautobahnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnahmegenehmigung; Bundesautobahn; Zuständigkeit; Straßenverkehrsbehörde; Autobahn GmbH des Bundes; Parteiwechsel; Seitenstreifen; Befahren; Halten; Betreten; Betriebsausfahrten; Verkehrsunfall; Berichterstattung; "Blaulicht-Journalist"; Pressefreiheit; ...

  • rechtsportal.de

    Ausnahmegenehmigung; Bundesautobahn; Zuständigkeit; Straßenverkehrsbehörde; Autobahn GmbH des Bundes; Parteiwechsel; Seitenstreifen; Befahren; Halten; Betreten; Betriebsausfahrten; Verkehrsunfall; Berichterstattung; "Blaulicht-Journalist"; Pressefreiheit; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ausnahmegenehmigung für die Autobahn verneint: Blaulicht-Reporter darf nicht auf dem Seitenstreifen fahren

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für sog. "Blaulicht"-Journalisten

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    F. gegen Land Baden-Württemberg u.a. wegen straßenverkehrsrechtlicher Ausnahmegenehmigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (49)

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22
    (a) Dabei kann die Frage offenbleiben, ob die Versagung der begehrten Ausnahmegenehmigungen für die priorisierte Anfahrt von Unfallstellen zur Aufnahme von Bildern dem Schutzbereich der Grundrechte auf Presse- bzw. Rundfunkfreiheit oder der Informationsfreiheit zuzuordnen ist (zur Abgrenzung bei Zugang zu Informationen vgl. BVerfG, Urteil vom 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95 - juris Rn. 55 bei Zugang zu Gerichtsverhandlungen; siehe auch Grabenwarter in Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Art. 5 Rn. 325 f.; Schemmer in BeckOK Grundgesetz, Art. 5 Rn. 56 ff.).

    Gleichzeitig umfassen weder das Grundrecht auf Informationsfreiheit noch das Grundrecht der Presse- bzw. der Rundfunkfreiheit ein Recht auf Eröffnung einer Informationsquelle (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.01.2001 a. a. O. Rn. 55).

    Die Informationsfreiheit als Abwehrrecht sichert nur den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen gegen staatliche Beschränkungen; Rundfunk- und Pressefreiheit reichen insoweit nicht weiter (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.01.2001 a. a. O. Rn. 55).

    Ein Verkehrsunfall im Sinne eines Ereignisses bzw. Vorgangs (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 24.01.2001 a. a. O. Rn. 56) ist ein Geschehen, über das Informationen zu erlangen sind bzw. das Informationen bereithält (so auch Grabenwarter in Dürig/Herzog/Scholz a. a. O. Rn. 1004).

    In diesem Fall fehlt es auch nicht an der notwendigen Bestimmung des Vorgangs zur Informationsverschaffung (zu diesem Aspekt vgl. BVerfG, Urteil vom 24.01.2001 a. a. O. Rn. 56 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16

    Sikh; Befreiung von der Helmpflicht für ein Motorrad aus religiösen Gründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22
    bb) Die Genehmigung einer Ausnahme nach § 46 Abs. 2a Satz 1 StVO steht grundsätzlich im gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren behördlichen Ermessen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 - 10 S 30/16 - juris Rn. 22 f.).

    Gegen ein generelles Überwiegen der Interessen des Klägers spricht bereits die Hochrangigkeit der durch §§ 18 und 2 Abs. 1 StVO geschützten Güter des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, aufgrund der es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, selbst zur Abwehr verhältnismäßig abstrakter Gefahren Schutzvorkehrungen auch im Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 1 GG zu ergreifen (zu Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 a. a. O. Rn. 42).

    Wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat, müssen sich Einzelfallentscheidungen der Verwaltung vor dem Gleichheitssatz jedoch nur in ihrem jeweiligen Kompetenzraum rechtfertigen, sodass eine abweichende Verwaltungspraxis anderer Rechtsträger in deren Kompetenzraum nicht die Pflicht begründet, auch im Verhältnis zu dieser Praxis die Gleichheit zu beachten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 a. a. O. Rn. 50 m. w. N.).

    Mit der Bezugnahme auf besonders dringende Fälle eröffnet das behördliche Binnenrecht eine Auslegung, die geeignet ist, insbesondere mögliche grundrechtliche Gewährleistungen bei der Ausnahmegenehmigung zu berücksichtigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 a. a. O. Rn. 53), sodass Bedenken gegen die ermessenslenkenden Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung insoweit nicht bestehen.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22
    (d) Denn selbst wenn eine Beschränkung des Zugangs zu allgemein zugänglichen Informationen in den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung zu sehen ist, kann ein solcher Eingriff nach Art. 5 Abs. 2 GG, der für alle Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG anzuwenden ist, durch den Schutz der physischen und psychischen Integrität Dritter gerechtfertigt werden (zu den Schranken des Art. 5 Abs. 1 GG unter Beachtung der durch die allgemeinen Gesetze geschützten Rechtsgüter vgl. grundlegend BVerfG, Urteil vom 15.01.1958 - 1 BvR 400/51 - juris Rn. 41; siehe auch Schemmer a. a. O. Rn. 199), sodass nicht bereits die bloße Betroffenheit der Presse-, Rundfunk- oder Informationsfreiheit des Klägers eine Verengung des behördlichen Entscheidungsermessens im Sinne zwingend zu genehmigender Ausnahmen zur Folge hat.

    Dass es sich bei der Straßenverkehrs-Ordnung um ein (materielles) Gesetz in diesem Sinn handelt, das sich nicht gegen die Freiheit von Presse und Rundfunk an sich oder gegen die Äußerung einer bestimmten Meinung richtet, sondern vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts - nämlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs und damit insbesondere dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit - dient, wird auch von dem Kläger nicht in Frage gestellt (zur Allgemeinheit eines Gesetzes vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08 - juris Rn. 57 ff.; Urteil vom 15.01.1958 a. a. O. Rn. 35 ff.; zum Schutzzweck des Straßenverkehrsrechts vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.12.1975 - 1 BvR 118/71 - juris Rn. 33; BGH, Urteil vom 09.12.2014 - VI ZR 155/14 - juris Rn. 12; Hühnermann in Burmann/Heß/Jahnke a. a. O. Vorbemerkungen zu StVO Rn. 3).

    Im Rahmen der Abwägung der Grundrechte des Klägers aus Art. 5 Abs. 1 GG mit den geschützten und im oben dargestellten Umfang betroffenen Interessen der Allgemeinheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (zur Abwägung bei Art. 5 Abs. 1 GG vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92 - juris Rn. 19; Urteil vom 15.01.1958 a. a. O. Rn. 38 ff.) ist allerdings zu beachten, dass es sich bei der grundrechtlich verbürgten Presse-, Rundfunk- bzw. Informationsfreiheit des Klägers (Art. 5 Abs. 1 GG) um Gewährleistungen handelt, die für die freiheitliche Demokratie schlechthin konstituierend sind (BVerfG, Urteile vom 19.07.1966 - 2 BvF 1/65 - juris Rn. 115 und vom 15.01.1958 a. a. O. Rn. 32) und deshalb ein besonderes Gewicht aufweisen.

  • VG Karlsruhe, 09.12.2021 - 14 K 3375/20

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Seitenstreifens auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 9. Dezember 2021 - 14 K 3375/20 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 09.12.2021 - 14 K 3375/20 - zu ändern und die Beklagte zu 2 zu verpflichten, ihm eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der Betriebsausfahrten sowie zum Halten auf den Seitenstreifen und zum Betreten des Seitenstreifens auf den Bundesautobahnen im Regierungsbezirk Karlsruhe zu erteilen, und den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 17.07.2020 aufzuheben, soweit er dem entgegensteht,.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 09.12.2021 - 14 K 3375/20 - zu ändern und den Beklagten zu 1 zu verpflichten, ihm eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Seitenstreifens auf den Bundesautobahnen im Regierungsbezirk Karlsruhe zu erteilen, und den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 17.07.2020 aufzuheben, soweit er dem entgegensteht.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2021 - 5 S 1996/19

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Nachschieben von Ermessenserwägungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22
    Die gerichtliche Kontrolle der dabei getroffenen Behördenentscheidung beschränkt sich auf die Prüfung, ob dieser rechtliche Rahmen eingehalten worden ist (§ 114 Satz 1 VwGO), wobei nur die Gesichtspunkte maßgebend sind, die die Ermessensentscheidung nach Maßgabe der angegriffenen Entscheidung und ggf. im gerichtlichen Verfahren nachgeschobener ergänzender Erwägungen im Sinne von § 114 Satz 2 VwGO tragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2021 - 5 S 1996/19 - juris Rn. 52; allgemein zur gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen Riese in Schoch/Schneider a. a. O. § 114 VwGO Rn. 51 ff.).

    Die nachgeschobenen Ermessenserwägungen erweisen sich auch als bestimmt genug (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.6.2013 - 8 C 46.12 - juris Rn. 35; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2021 - 5 S 1996/19 - juris Rn. 57).

  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22
    Dass es sich bei der Straßenverkehrs-Ordnung um ein (materielles) Gesetz in diesem Sinn handelt, das sich nicht gegen die Freiheit von Presse und Rundfunk an sich oder gegen die Äußerung einer bestimmten Meinung richtet, sondern vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts - nämlich der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs und damit insbesondere dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit - dient, wird auch von dem Kläger nicht in Frage gestellt (zur Allgemeinheit eines Gesetzes vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08 - juris Rn. 57 ff.; Urteil vom 15.01.1958 a. a. O. Rn. 35 ff.; zum Schutzzweck des Straßenverkehrsrechts vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.12.1975 - 1 BvR 118/71 - juris Rn. 33; BGH, Urteil vom 09.12.2014 - VI ZR 155/14 - juris Rn. 12; Hühnermann in Burmann/Heß/Jahnke a. a. O. Vorbemerkungen zu StVO Rn. 3).

    Die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (hier § 2 Abs. 1, § 18 StVO) sind auch zur Erreichung dieses Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen ausgestaltet, insbesondere hat der Gesetzgeber im Rahmen des § 46 StVO Ausnahmen von diesen Vorschriften vorgesehen, die es für den Fall, dass der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG berührt ist, erlauben, dem Postulat der darin verbürgten Freiheiten Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.12.1975 - 1 BvR 118/71 - juris Rn. 23; Urteil vom 05.08.1966 - 1 BvR 586/62 u. a. - juris Rn. 38; BVerwG, Urteil vom 16.03.1994 - 11 C 48.92 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 24.17

    Helmpflicht beim Motorradfahren gilt grundsätzlich auch bei Berufung auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22
    Durch die der Beklagten eingeräumte Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung soll besonderen Ausnahmesituationen Rechnung getragen werden, die bei strikter Anwendung der Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten und eine unbillige Härte für den Betroffenen zur Folge hätten (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 3 C 24.17 - juris Rn. 11 m. w. N.).

    In der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 a. a. O. Rn. 11 m. w. N.) ist allerdings anerkannt, dass mit der Ermessenseröffnung besonderen Ausnahmesituationen Rechnung getragen werden soll, wobei die zuständige Behörde den mit dem Verbot verfolgten öffentlichen Interesse die besonderen Belange der von dem Verbot Betroffenen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegenüberzustellen hat (vgl. dazu auch unter II.2.b) bb)).

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22
    Denn das Recht der Beschaffung der Information und der Informationsaufnahme durch Presse und Rundfunk wird jedenfalls auch durch die Presse- bzw. Rundfunkfreiheit abgesichert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91 - juris Rn. 14); auch etwaige Beschränkungen müssen sich gleichermaßen an Art. 5 Abs. 2 GG messen lassen.

    (c) Ob durch die straßenrechtliche Widmung und die vom Gemeingebrauch umfassten verkehrsbehördlichen Vorschiften zum Verkehr (§ 7 Abs. 1 Satz 1 FStrG) der Zugang zur Informationsquelle allerdings erst in diesem Umfang eröffnet und nicht im Rechtssinne beschränkt wird (im Zusammenhang mit dem Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.08.2000 a. a. O.) und damit der Schutzbereich der grundrechtlich abgesicherten Informationserlangung überhaupt nur nach Maßgabe dieser Regelungen eröffnet ist, kann dahinstehen.

  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22
    Der Wechsel auf den richtigen Beklagten berührt die einmal gegebene Rechtshängigkeit dieses Streitgegenstands nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.1993 - 7 B 158.92 - juris Rn. 7).

    Dementsprechend kommt etwa nach einer subjektiven Klageänderung auch eine Fristversäumnis gegenüber dem neuen Beklagten nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.1993 - 7 B 158.92 - juris Rn. 7 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.1981 - 5 S 2351/81 - juris).

  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22
    aa) Soweit § 46 Abs. 2a Satz 1 StVO voraussetzt, dass sich die beantragte Ausnahmegenehmigung auf "bestimmte Einzelfälle" oder "bestimmte Antragsteller" bezieht, ist dieses Bestimmtheitserfordernis (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 22.12.1993 - 11 C 45.92 - juris Rn. 34; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2004 - 5 S 682/03 - juris Rn. 51) hier erfüllt.

    Es können grundsätzlich aber auch grundrechtlich geschützte Belange von einem vorrangigen öffentlichen Interesse verdrängt werden (BVerwG, Urteil vom 22.12.1993 a. a. O. Rn. 25).

  • BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00

    Verwaltungsprozessrecht, gesetzlicher Parteiwechsel bei gesetzlich angeordneter

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 9 S 1167/11

    Zur Streitwertfestsetzung im Falle der Klageänderung

  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch -

  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99

    Apothekenöffnungszeiten

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

  • BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19

    Grenzen der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1981 - 5 S 2351/81

    Parteiwechsel; Klageänderung; richtiger Beklagter; Passivlegitimation; Klagefrist

  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BGH, 09.12.2014 - VI ZR 155/14

    Haftung für Einnahmeausfälle einer Autobahnrastanlage infolge einer

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 15.51

    Abschleppmaßnahme wegen Verstoßes gegen das Verbot des Gehwegparkens

  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98

    Redlicher Erwerb; wirksamer Erwerb; unangreifbare Eigentümerstellung; Genehmigung

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • OVG Hamburg, 14.02.2012 - 3 Bf 253/10

    Parteiwechsel im Berufungsverfahren

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22

    Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes; vorhandener

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 311/00

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 11 S 73.18

    Vorläufig keine Segway-Touren auf den Waldwegen der Schorfheide

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2022 - 13 S 1555/20

    Anspruch einer Gemüseerzeugergenossenschaft auf finanzielle Beihilfe aus Mitteln

  • VGH Bayern, 16.04.1998 - 11 B 97.833
  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 119.79

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels im Rechtsmittelverfahren - Zu ergreifende

  • OVG Bremen, 25.02.1997 - 1 BA 30/96

    Straßen- und Wegerecht: Gewerbliche Straßenwerbung durch Religionsgemeinschaften,

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 2373/20

    Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Nachbaransprüchen als "geborene"

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 1 S 1633/10

    Zur Entschädigung für gewerbliche Betreiber von Funktürmen bei Duldungspflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2004 - 5 S 682/03

    Zusatzschild zum Verkehrszeichen 260 der StVO - Anspruch auf Widmungserweiterung

  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2024 - 13 S 1014/22

    Ausrüstung eines Unfallhilfswagens eines privaten Eisenbahnunternehmens mit

    Einzelfallentscheidungen der Verwaltung müssen sich vor dem Gleichheitssatz jedoch nur in ihrem jeweiligen Kompetenzraum rechtfertigen, sodass eine abweichende Verwaltungspraxis anderer Rechtsträger in deren Kompetenzraum nicht die Pflicht begründet, auch im Verhältnis zu dieser Praxis die Gleichheit zu beachten (vgl. Urteil des Senats vom 08.11.2023 - 13 S 1059/22 - juris Rn. 55).
  • VG Aachen, 27.02.2024 - 10 K 851/23

    Ausnahmegenehmigung; Vermeidung unbilliger Härte; Generelle Ermessensausübung;

    vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. November 2023 - 13 S 1059/22 -, juris, Rn. 52.
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