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   VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23   

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VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23 (https://dejure.org/2023,38252)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.2023 - 12 S 1947/23 (https://dejure.org/2023,38252)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2023 - 12 S 1947/23 (https://dejure.org/2023,38252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 8 Abs 1 GG, § 15 Abs 1 VersammlG, § 20 Abs 1 S 1 Nr 5 VereinsG, § 130 StGB
    Rechtmäßigkeit von Versammlungsauflagen betreffend eine Pro-Palästina-Kundgebung; hier: Verbot von Parolen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versammlung; Pro-Palästina-Kundgebung; Auflage; Verbotsverfügung; From the river to the sea ...; Israel Kindermörder; Meinungsfreiheit; Abwägung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2023 - 3 S 1669/23

    Zulässigkeit eines Versammlungsverbots wegen befürchteter Äußerungsdelikten bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23
    Dabei umfasst der Begriff der öffentlichen Sicherheit den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris 77; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2023 - 3 S 1669/23 -, juris Rn. 5).

    Die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm sind unter Beachtung der durch Art. 8 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit auszulegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2023 - 3 S 1669/23 -, juris Rn. 5).

    Für die Gefahrenprognose können Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen als Indizien herangezogen werden, soweit sie bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2023 - 3 S 1669/23 -, juris Rn. 5).

    Dabei liegt nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts, die auf die Konzeption der Grundrechte als Abwehrrechte abgestimmt sind, die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von freiheitseinschränkenden Maßnahmen bei der Behörde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09 -, juris Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2023 - 3 S 1669/23 -, juris Rn. 5, und Urteil vom 22.03.2022 - 1 S 2284/20 -, juris Rn. 40).

    bb) Hinsichtlich der Untersagung des Rufens und Zeigens der Parole "Israel Kindermörder" erweist sich die Auflage gemessen an § 15 Abs. 1 VersG unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens und in Kenntnis der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21.10.2023 - 3 S 1669/23 - (juris) entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts hingegen voraussichtlich als rechtswidrig, weshalb dem Aussetzungsinteresse des Antragstellers insoweit im Rahmen der Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO der Vorrang einzuräumen und der Beschwerde stattzugeben ist.

    Zwar können - wie bereits angeführt - für die Gefahrenprognose Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen als Indizien herangezogen werden, soweit sie bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2023 - 3 S 1669/23 -, juris Rn. 5).

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23
    In Literatur und Rechtsprechung werden als Kennzeichen im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG - wie für § 86a Abs. 1 StGB - optisch oder akustisch wahrnehmbare Symbole und Sinnesäußerungen begriffen, durch die der Verein auf sich und seine Zwecke hinweist; intern sollen Kennzeichen den Zusammenhalt der Vereinsmitglieder stärken (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2015 - 3 StR 33/15 -, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Es reicht vielmehr aus, dass sich ein Verein ein bestimmtes Symbol - etwa durch formale Widmung oder durch schlichte Übung - derart zu eigen gemacht hat, dass dieses zumindest auch als sein Kennzeichen erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2015 - 3 StR 33/15 -, juris Rn. 13 m.w.N.), ohne dass es auf eine Unverwechselbarkeit des Kennzeichens ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2015 - 3 StR 33/15 -, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Denn andernfalls würden in die Prüfung, ob überhaupt ein Kennzeichen vorliegt, letztlich die außerhalb desselben liegenden Umstände seiner Verwendung einbezogen; eine solche Gesamtbetrachtung ist indes wegen der damit verbundenen nachteiligen Folgen für die Rechtssicherheit und die Bestimmtheit des Tatbestands abzulehnen: Ein Kennzeichen muss vielmehr in seinem auf den verbotenen Verein hinweisenden Symbolgehalt aus sich heraus verständlich sein (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2015 - 3 StR 33/15 -, juris Rn. 13).

    Sind die äußeren Umstände dagegen nicht eindeutig, so ist der objektive Tatbestand der Norm erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2015 - 3 StR 33/15 -, juris Rn. 22 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.12.2023 - 15 B 1323/23 -, juris Rn. 53).

  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23
    Solche Eingriffe kommen nur dann in Betracht, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist, d.h. wenn der von der Versammlungsbehörde anzustellenden Gefahrenprognose konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zugrunde liegen, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts ergeben; bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17).

    Für die Gefahrenprognose können Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen als Indizien herangezogen werden, soweit sie bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2023 - 3 S 1669/23 -, juris Rn. 5).

    Zwar können - wie bereits angeführt - für die Gefahrenprognose Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen als Indizien herangezogen werden, soweit sie bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2023 - 3 S 1669/23 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17

    Adressat; Anfechtungsklage; Antragsbefugnis; Auflösung; Bekanntgabe, öffentliche;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10.01.2018 - 1 VR 14.17 -, juris Rn. 11, 17) sei zur Anfechtung des Verbots einer Vereinigung regelmäßig nur die verbotene Vereinigung befugt.

    Selbst wenn man mit dem Antragsteller davon ausginge, dass ein üblicherweise in der Verbotsverfügung mitverfügtes Kennzeichenverbot grundsätzlich keinen regelnden Charakter hat und es sich dabei nur um deklaratorische Hinweise auf die entsprechenden gesetzlichen Verbote handelt (vgl. Groh in Vereinsgesetz, 2. Aufl. 2021, § 9 Rn. 4, § 3 Rn. 4; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10.01.2018 - 1 VR 14.17 -, juris Rn. 15), mit der Folge, dass von einer eigenen Prüfungskompetenz bzw. -pflicht des Instanzgerichts hinsichtlich des Vorliegens eines dem Straftatbestand des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG unterfallenden Kennzeichens auszugehen wäre (vgl. dazu - allerdings ohne Begründung - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.12.2023 - 15 B 1323/23 -, juris Rn. 50; vgl. auch - allerdings zu einem Erlass bzw. verwaltungsinternen Rundschreiben des BMI vom 02.03.2017 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.03.2022 - 1 S 2284/20 -, juris Rn. 62; zu Letzterem vgl. auch Bayerisches OLG, Beschluss vom 14.07.2022 - 206 StRR 27/22 -, juris Rn. 16), rechtfertigt dies noch keine Änderung der angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung.

    Hinzu kommt zu Gunsten des öffentlichen Interesses, dass das Kennzeichenverbot der effektiven Durchsetzung des Vereinsverbots zu dienen bestimmt ist und mit ihm wichtige Gemeinschaftsbelange verfolgt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17 -, juris Rn. 33, 41; BVerwG, Beschluss vom 10.01.2018 - 1 VR 14/17 -, juris Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2023 - 15 B 1323/23
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23
    Selbst wenn man mit dem Antragsteller davon ausginge, dass ein üblicherweise in der Verbotsverfügung mitverfügtes Kennzeichenverbot grundsätzlich keinen regelnden Charakter hat und es sich dabei nur um deklaratorische Hinweise auf die entsprechenden gesetzlichen Verbote handelt (vgl. Groh in Vereinsgesetz, 2. Aufl. 2021, § 9 Rn. 4, § 3 Rn. 4; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10.01.2018 - 1 VR 14.17 -, juris Rn. 15), mit der Folge, dass von einer eigenen Prüfungskompetenz bzw. -pflicht des Instanzgerichts hinsichtlich des Vorliegens eines dem Straftatbestand des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG unterfallenden Kennzeichens auszugehen wäre (vgl. dazu - allerdings ohne Begründung - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.12.2023 - 15 B 1323/23 -, juris Rn. 50; vgl. auch - allerdings zu einem Erlass bzw. verwaltungsinternen Rundschreiben des BMI vom 02.03.2017 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.03.2022 - 1 S 2284/20 -, juris Rn. 62; zu Letzterem vgl. auch Bayerisches OLG, Beschluss vom 14.07.2022 - 206 StRR 27/22 -, juris Rn. 16), rechtfertigt dies noch keine Änderung der angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung.

    Hierfür spricht - sofern insoweit eine Bindungswirkung nicht angenommen werden kann, s.o. - bereits die Aufnahme dieser Parole in die Kennzeichenliste der Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 02.11.2023 als Indiz (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.12.2023 - 15 B 1323/23 -, juris Rn. 50).

    Sind die äußeren Umstände dagegen nicht eindeutig, so ist der objektive Tatbestand der Norm erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2015 - 3 StR 33/15 -, juris Rn. 22 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.12.2023 - 15 B 1323/23 -, juris Rn. 53).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2020 - 10 S 625/19

    Betriebsuntersagung eines Diesel-Kraftfahrzeugs; illegale Abschalteinrichtung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23
    Das Begründungserfordernis soll neben der Information des Betroffenen und des mit einem eventuellen Aussetzungsantrag befassten Gerichts vor allem die Behörde selbst mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dazu anhalten, sich des Ausnahmecharakters der Vollziehungsanordnung bewusst zu werden und die Frage der Anordnung sofortigen Vollziehung zu prüfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2020 - 10 S 625/19 -, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.06.2019 - OVG 1 S 54.19 -, juris Rn. 11).

    Insbesondere für Maßnahmen der Gefahrenabwehr ist anerkannt, dass sich die Gründe für den Erlass der Ordnungsverfügung mit denen für die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehung decken können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2020 - 10 S 625/19 -, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.06.2019 - OVG 1 S 54.19 -, juris Rn. 11).

    Ob die für das besondere Vollziehungsinteresse angeführten Gründe auch in der Sache überzeugen, ist dagegen keine Frage des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern der materiellen Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2020 - 10 S 625/19 -, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.06.2019 - OVG 1 S 54.19 -, juris Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2019 - 1 S 54.19

    Protestcamp "We4Future": Aufstellen privater Zelte und eines Küchenzeltes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23
    Das Begründungserfordernis soll neben der Information des Betroffenen und des mit einem eventuellen Aussetzungsantrag befassten Gerichts vor allem die Behörde selbst mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dazu anhalten, sich des Ausnahmecharakters der Vollziehungsanordnung bewusst zu werden und die Frage der Anordnung sofortigen Vollziehung zu prüfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2020 - 10 S 625/19 -, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.06.2019 - OVG 1 S 54.19 -, juris Rn. 11).

    Insbesondere für Maßnahmen der Gefahrenabwehr ist anerkannt, dass sich die Gründe für den Erlass der Ordnungsverfügung mit denen für die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehung decken können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2020 - 10 S 625/19 -, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.06.2019 - OVG 1 S 54.19 -, juris Rn. 11).

    Ob die für das besondere Vollziehungsinteresse angeführten Gründe auch in der Sache überzeugen, ist dagegen keine Frage des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern der materiellen Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2020 - 10 S 625/19 -, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.06.2019 - OVG 1 S 54.19 -, juris Rn. 11).

  • OVG Thüringen, 04.07.2019 - 3 EO 467/19

    Versammlungsauflagen - Verbot rassistischer Liedtexte, Alkoholverbot,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23
    Dies sind Gesetze, die sich nicht gegen die Meinungsfreiheit an sich oder gegen die Äußerung einer bestimmten Meinung richten, die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 04.07.2019 - 3 EO 467/19 -, juris Rn. 33 m.w.N.).

    Die in § 15 Abs. 1 VersG enthaltene, auf den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG bezogene Ermächtigung darf andererseits aber nicht zu einer Ausweitung der in der Rechtsordnung enthaltenen Schranken des Inhalts von Meinungsäußerungen führen (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 04.07.2019 - 3 EO 467/19 -, juris Rn. 34 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23
    Ihre Rechtfertigung finden sie, auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03 -, juris Rn. 20, und vom 13.04.1994 - 1 BvR 23/94 -, juris Rn. 25 ff.).

    Der Inhalt einer Meinungsäußerung, der im Rahmen des Art. 5 GG nicht unterbunden werden darf, kann daher auch nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht des Art. 8 GG beschränken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.04.1994 - 1 BvR 23/94 -, juris Rn. 25).

  • BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07

    NPD-Versammlung zum Thema "Todesstrafe für Kinderschänder/gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23
    Eine so begründete Gefahr kann durch die Ordnungsbehörden abgewehrt werden, und zwar auch mit Auswirkungen auf Versammlungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07 -, juris Rn. 14).

    Weichenstellend für die Prüfung einer Grundrechtsverletzung ist die Erfassung des Inhalts der betreffenden Äußerung, der unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln ist; im Falle mehrdeutiger Äußerungen ist bei der Anwendung sanktionierender Normen die dem sich Äußernden günstigere Deutung zugrunde zu legen (vgl. zu alldem: BVerfG, Beschluss vom 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2022 - 1 S 2284/20

    Verbot einer PKK-Demonstration

  • VGH Bayern, 23.11.2023 - 19 CS 23.1442

    Rechtmäßige Ausweisung eines albanischen Staatsangehörigen mit kroatischem

  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß -

  • VGH Hessen, 02.12.2023 - 2 B 1715/23

    Versammlungsrechtliche Auflagen, Verbot der Parolen From the river to the sea und

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2022 - 1 S 1113/22

    Streitwertfestsetzung für ein Versammlungsverbot oder mehrere

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95

    Erfolgloser Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Vergnügungsstätte

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2023 - 10 ME 52/23

    Alternativroute; Autobahnkreuz; Bundesautobahn; Demonstration;

  • OVG Sachsen, 14.05.2021 - 6 B 234/21

    Versammlung; Verbot; Corona; Covid-19-Pandemie; Inzidenzzahl; PCR-Test;

  • BayObLG, 14.07.2022 - 206 StRR 27/22

    Verstoß gegen das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot durch Zuschaustellen einer

  • VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24

    Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Beschränkung betreffend eine

    Die Strafbarkeit der Äußerung "From the river to the sea, ..." wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich bewertet (vgl. der vormals zuständige 2. Senat des Hess. VGH, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 2 B 1715/23 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 15 B 1323/23 -, juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 2023 - 12 S 1947/23 -, juris; Hahne, Pro-palästinensische Demonstrationen im Lichte des Versammlungsrechts, NVwZ 2023, 1793 ff.; Hippeli, Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels?, NJOZ 2023, S. 1536 ff.; Steinberg, Versammlungsfreiheit nach dem 7. Oktober, NVwZ 2024, S. 302 ff.; "Hessens Justizminister für neuen Straftatbestand", Hessische Niedersächsische Allgemeine vom 14. Februar 2023; Kolter, Nach Hamas-Verbot durch das BMI: "From the River to the Sea" plötzlich strafbar?, Legal Tribune Online, 15.11.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/53173/ (abgerufen am: 21.03.2024); Fischer, Eine Frage an Thomas Fischer: Ist Jubel über Terror strafbar?; Legal Tribune Online, 16.10.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/52929/ (abgerufen am: 21.03.2024 )).

    Dass das demgegenüber Bestehende Interesse der Antragsgegnerin an der effektiven Durchsetzung des Kennzeichenverbots allein mit der streitgegenständlichen Beschränkung erreicht werden kann, vermag der Senat indes nicht festzustellen (so aber VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 2023 - 12 S 1947/23 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2024 - 2 S 496/24
    Diese Abwägung fällt zu Gunsten des öffentlichen Interesses und damit zu Ungunsten der Verwendung der Parole auf einer öffentlichen Versammlung aus (im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.12.2023 - 15 B 1323/23 - juris und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2023 - 12 S 1947/23 - juris).

    b) Allerdings fällt die von der Antragsgegnerin im Beschwerdeverfahren angegriffene Abwägungsentscheidung nach Ansicht des Senats zu Ungunsten der Verwendung der Parole "Vom Fluss bis zum Meer" bzw. "From the river to the sea - Palestine will be free!" auf einer öffentlichen Versammlung aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2023 - 12 S 1947/23 - juris Rn. 29; Hessischer VGH, Beschluss vom 02.12.2023 - 2 B 1715/23 - juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.12.2023 - 15 B 1323/23 - juris Rn. 56).

    - 12 S 1947/23 - juris Rn. 41).

    Vor diesem Hintergrund ist hier bei der Abwägung nicht mehr bedeutsam, dass ähnlich gelagerte Versammlungen in Freiburg bisher friedlich verlaufen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2023 - 12 S 1947/23 - juris Rn. 38).

    Eine Halbierung des sonach anzusetzenden Streitwerts von 5.000 Euro für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist im Hinblick auf die Vorwegnahme der Hauptsache nicht veranlasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2023 - 12 S 1947/23 - juris Rn. 55; Beschluss vom 07.07.2022 - 1 S 1113/22 - juris Rn. 3).

  • VG Bremen, 29.04.2024 - 5 V 1013/24

    Versammlungsrecht - Auflage; From the river; Versammlungsauflage

    Eine Strafbarkeit nach § 140 StGB wurde durch mehrere Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe verneint oder zumindest für zweifelhaft gehalten (vgl. HessVGH, Beschl. v. 22.03.2023 - 8 B 560/24 -, juris Rn. 27; OVG NRW, Beschl. v. 02.12.2023 - 15 B 1323/23 -, juris Rn. 50; VGH BW, Beschl. v. 17.12.2023 - 12 S 1947/23 -, juris Rn. 50).

    Die Frage der Strafbarkeit nach § 86a StGB und § 20 VereinsG kann die Kammer nach alldem im hiesigen Eilverfahren nicht mit der gebotenen Sicherheit bejahen oder verneinen (ebenso offenlassend: HessVGH, Beschl. v. 02.12.2023 - 2 B 1715/23 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 - 8 B 560/24 -, juris Rn. 26 ff.; VGH BW, Beschl. v. 17.12.2023 - 12 S 1947/23 -, juris Rn. 29 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 02.12.2023 - 15 B 1323/23 -, juris Rn. 48 ff.; die Strafbarkeit bejahend: VGH BW, Beschl. v. 03.04.2024 - 2 S 496/24 -, juris Rn. 9).

    Die Meinungsfreiheit gestattet dabei auch eine zugespitzte Kritik, bei der zudem keine juristisch präzise Verwendung des Begriffs "Mord" vorausgesetzt werden darf (eine Strafbarkeit des Ausspruchs verneinend: HessVGH, Beschl. v. 02.12.2023 - 2 B 1715/23 -, juris Rn. 22; VGH BW, Beschl. v. 17.12.2023 - 12 S 1947/23 -, juris Rn. 45 ff.; Beschl. v. 05.06.2021 - 1 S 1849/21 -, juris Rn. 15; VG Münster, Beschl. v. 17.11.2023 - 1 L 1011/23 -, juris Rn. 36 ff.).

  • VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24

    Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen betreffend eine

    Die Strafbarkeit dieser Äußerung wird in Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich bewertet (vgl. der vormals zuständige Senat des Hess. VGH, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 2 B 1715/23 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 15 B 1323/23 -, juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 2023 - 12 S 1947/23 -, juris; Hahne, Pro-palästinensische Demonstrationen im Lichte des Versammlungsrechts, NVwZ 2023, 1793 ff.; Hippeli, Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels?, NJOZ 2023, S. 1536 ff.; Steinberg, Versammlungsfreiheit nach dem 7. Oktober, NVwZ 2024, S. 302 ff.; "Hessens Justizminister für neuen Straftatbestand", Hessische Niedersächsische Allgemeine vom 14. Februar 2023; Kolter, Nach Hamas-Verbot durch das BMI: "From the River to the Sea" plötzlich strafbar?, Legal Tribune Online, 15.11.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/53173/ (abgerufen am: 21.03.2024); Fischer, Eine Frage an Thomas Fischer: Ist Jubel über Terror strafbar?; Legal Tribune Online, 16.10.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/52929/ (abgerufen am: 21.03.2024 )).

    Dass die effektive Durchsetzung des Kennzeichenverbots allein mit der Beschränkung erreicht werden kann, vermag der Senat indes nicht festzustellen (so aber VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 2023 - 12 S 1947/23 -, juris).

  • VG Bremen, 19.04.2024 - 5 V 949/24

    Versammlungsrecht - Auflage; Versammlungsauflage

    Dabei dürfte es sich indes um eine rein deklaratorische Einschätzung handeln (VGH BW, Beschl. v. 17.12.2023 - 12 S 1947/23 -, juris Rn. 22).

    Ob beide Voraussetzungen hier vorliegen, kann die Kammer im hiesigen Eilverfahren nicht mit der gebotenen Sicherheit bejahen oder verneinen (ebenso offenlassend HessVGH, Beschl. v 02.12.2023 - 2 B 1715/23 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 - 8 B 560/24 -, juris Rn. 26 ff.; VGH BW, Beschl. v. 17.12.2023 - 12 S 1947/23 -, juris Rn. 29 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 02.12.2023 - 15 B 1323/23 -, juris Rn. 48 ff.; die Strafbarkeit bejahend: VGH BW, Beschl. v. 03.04.2024 - 2 S 496/24 -, juris Rn. 9).

    Die Meinungsfreiheit gestattet dabei auch eine zugespitzte Kritik, bei der zudem keine juristisch präzise Verwendung des Begriffs "Mord" vorausgesetzt werden darf (eine Strafbarkeit des Ausspruchs verneinend: HessVGH, Beschl. v. 02.12.2023 - 2 B 1715/23 -, juris Rn. 22; VGH BW, Beschl. v. 17.12.2023 - 12 S 1947/23 -, juris Rn. 45 ff.; Beschl. v. 05.06.2021 - 1 S 1849/21 -, juris Rn. 15; VG Münster, Beschl. v. 17.11.2023 - 1 L 1011/23 -, juris Rn. 36 ff.).

  • VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 973/24

    Versammlungsbeschränkung hinsichtlich der Parolen "From the river to the sea" und

    Jedoch ist bereits zweifelhaft, ob die Parole "From the river to the sea", wie die Antragsgegnerin meint, den Straftatbeständen des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG sowie § 86a StGB überhaupt unterfällt (so schon VG Frankfurt, Beschlüsse vom 24. November 2023, Az. 5 L 3760/23.F -, juris, und vom 1. Dezember 2023 - 5 L 3868/23.F -, juris Rn. 16, jeweils unter Verweis auf VG Münster, Beschluss vom 17. November 2023 - 1 L 1011/23 -, juris Rn. 17 ff.; insoweit auch OVG NRW, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 15 B 1323/23 -, juris Rn. 50 ff. sowie VGH BW, Beschluss vom 17. Dezember 2023 - 12 S 1947/23 -, juris Rn. 29 ff.), juris; "Nach Hamas-Verbot durch das BMI: "From the River to the Sea" plötzlich strafbar?, in: Legal Tribune Online, 15. November 2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/53173 ).
  • VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 940/24

    Beschränkung einer Versammlung mit dem Thema "From the river to the sea -

    Jedoch ist bereits zweifelhaft, ob die Parole "From the river to the sea", wie die Antragsgegnerin meint, den Straftatbeständen des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG sowie § 86a StGB überhaupt unterfällt (so schon VG Frankfurt, Beschlüsse vom 24. November 2023, Az. 5 L 3760/23.F -, juris, und vom 1. Dezember 2023 - 5 L 3868/23.F -, juris Rn. 16, jeweils unter Verweis auf VG Münster, Beschluss vom 17. November 2023 - 1 L 1011/23 -, juris Rn. 17 ff.; insoweit auch OVG NRW, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 15 B 1323/23 -, juris Rn. 50 ff. sowie VGH BW, Beschluss vom 17. Dezember 2023 - 12 S 1947/23 -, juris Rn. 29 ff.), juris; "Nach Hamas-Verbot durch das BMI: "From the River to the Sea" plötzlich strafbar?, in: Legal Tribune Online, 15. November 2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/53173 ).
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