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   VGH Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 S 121/21   

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VGH Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 S 121/21 (https://dejure.org/2022,27921)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2022 - 11 S 121/21 (https://dejure.org/2022,27921)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2022 - 11 S 121/21 (https://dejure.org/2022,27921)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 S 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 7 EUGrdRCh, Art 8 Abs 1 MRK
    Gebotene Abwägung bei der Ausweisung eines straffälligen Ausländers mit Behinderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassungsantrag; Richterliche Überzeugungsbildung; Ausweisung; Wiederholungsgefahr; Interessenabwägung; Behinderungen; Diskriminierungsverbot; Unmöglichkeit der Abschiebung; Doppelbestrafungsverbot; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ermessensausübung; Angemessene ...

  • rechtsportal.de

    Zulassungsantrag; Richterliche Überzeugungsbildung; Ausweisung; Wiederholungsgefahr; Interessenabwägung; Behinderungen; Diskriminierungsverbot; Unmöglichkeit der Abschiebung; Doppelbestrafungsverbot; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ermessensausübung; Angemessene ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (35)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2022 - 11 S 1814/20

    Ausweisung eines straffälligen Ausländers; vorherige Durchführung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 S 121/21
    Das Maß der zu leistenden Substantiierung kann dabei von der jeweiligen Begründungsdichte und dem Begründungsaufwand der angegriffenen Entscheidung abhängig sein (stRspr. des Senats; vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 - juris Rn. 3, vom 17.11.2021 - 11 S 716/20 - juris Rn. 17 und vom 02.03.2021 - 11 S 2932/20 - juris Rn. 3).

    Es ist bei der Würdigung aller erheblichen Tatsachen frei, das heißt nur an die innere Überzeugungskraft der in Betracht kommenden Gesichtspunkte und Argumente gebunden, dagegen grundsätzlich nicht an starre Beweisregeln (BVerwG, Urteil vom 22.01.2021 - 6 C 26.19 - juris Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 - juris Rn. 12, vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 - juris Rn. 20, und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 - juris Rn. 12).

    Soweit - wie hier - eine fehlerhafte Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts gerügt wird, genügt für den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO allein noch nicht der Vortrag, die Tatsachen seien anders als vom Verwaltungsgericht angenommen oder der Sachverhalt beziehungsweise das Ergebnis einer Beweisaufnahme seien anders zu bewerten (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 - juris Rn. 12, vom 17.08.2021 - 11 S 42/20 - juris Rn. 23, vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 - juris Rn. 20 und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 - juris Rn. 12).

    Mit Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung wird die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erst dann in Frage gestellt, wenn Gründe dafür aufgezeigt werden, dass die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Überzeugungsbildung fehlerhaft ist, etwa weil das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich von einem unzutreffenden, gegebenenfalls auch unzureichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist (BVerwG, Beschluss vom 13.06.2022 - 7 B 10.21 - juris Rn. 18; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 - juris Rn. 12; OVG LSA, Beschluss vom 03.01.2018 - 2 L 71/16 - juris Rn. 15) oder die Beweiswürdigung gedankliche Brüche oder Widersprüche aufweist.

    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, gegebenenfalls heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder sachwidriger Beweiswürdigung nicht mehr anzunehmen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 - juris Rn. 20, vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 - juris Rn. 20 und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 S 121/21
    Dies mindert das Gewicht seiner schützenswerten Interessen, den Eintritt dieser Nachteile zu vermeiden (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 43, vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 28, vom 25.07.2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 31 und vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 58).

    Bei diesen handelt es sich um Anordnungen zweier Einreise- und Aufenthaltsverbote von bestimmter Dauer (vgl. hierzu nur BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 19 mit weiteren Nachweisen).

    In Würdigung des klägerischen Vortrags und mit Blick auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ermessensausübung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG bei der Bestimmung der Länge der Frist eines Einreise- und Aufenthaltsverbots (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 57 und vom 07.09.2021 - 1 C 47.20 - juris Rn. 15 ff. in Fortentwicklung der Rechtsprechung in BVerwG, Beschluss vom 11.11.2013 - 1 B 11.13 - juris Rn. 3 und Urteil vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 42 f.) hält der beschließende Senat an seiner im Eilrechtsschutzverfahren vertretenen Auffassung nicht mehr fest, dass die angeordneten Einreise- und Aufenthaltsverbote keinen durchgreifenden Bedenken begegneten (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.06.2020 - 11 S 990/19 - juris Rn. 42).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2020 - 11 S 2038/19

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 S 121/21
    Es ist bei der Würdigung aller erheblichen Tatsachen frei, das heißt nur an die innere Überzeugungskraft der in Betracht kommenden Gesichtspunkte und Argumente gebunden, dagegen grundsätzlich nicht an starre Beweisregeln (BVerwG, Urteil vom 22.01.2021 - 6 C 26.19 - juris Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 - juris Rn. 12, vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 - juris Rn. 20, und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 - juris Rn. 12).

    Soweit - wie hier - eine fehlerhafte Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts gerügt wird, genügt für den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO allein noch nicht der Vortrag, die Tatsachen seien anders als vom Verwaltungsgericht angenommen oder der Sachverhalt beziehungsweise das Ergebnis einer Beweisaufnahme seien anders zu bewerten (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 - juris Rn. 12, vom 17.08.2021 - 11 S 42/20 - juris Rn. 23, vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 - juris Rn. 20 und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 - juris Rn. 12).

    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, gegebenenfalls heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder sachwidriger Beweiswürdigung nicht mehr anzunehmen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 - juris Rn. 20, vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 - juris Rn. 20 und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 - juris Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 1465/19

    Kein besonders schwer wiegendes Interesse an der Ausweisung eines Ausländers,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 S 121/21
    Es ist bei der Würdigung aller erheblichen Tatsachen frei, das heißt nur an die innere Überzeugungskraft der in Betracht kommenden Gesichtspunkte und Argumente gebunden, dagegen grundsätzlich nicht an starre Beweisregeln (BVerwG, Urteil vom 22.01.2021 - 6 C 26.19 - juris Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 - juris Rn. 12, vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 - juris Rn. 20, und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 - juris Rn. 12).

    Soweit - wie hier - eine fehlerhafte Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts gerügt wird, genügt für den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO allein noch nicht der Vortrag, die Tatsachen seien anders als vom Verwaltungsgericht angenommen oder der Sachverhalt beziehungsweise das Ergebnis einer Beweisaufnahme seien anders zu bewerten (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 - juris Rn. 12, vom 17.08.2021 - 11 S 42/20 - juris Rn. 23, vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 - juris Rn. 20 und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 - juris Rn. 12).

    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, gegebenenfalls heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder sachwidriger Beweiswürdigung nicht mehr anzunehmen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.02.2022 - 11 S 1814/20 - juris Rn. 20, vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 - juris Rn. 20 und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 S 121/21
    In Würdigung des klägerischen Vortrags und mit Blick auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ermessensausübung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG bei der Bestimmung der Länge der Frist eines Einreise- und Aufenthaltsverbots (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 57 und vom 07.09.2021 - 1 C 47.20 - juris Rn. 15 ff. in Fortentwicklung der Rechtsprechung in BVerwG, Beschluss vom 11.11.2013 - 1 B 11.13 - juris Rn. 3 und Urteil vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 42 f.) hält der beschließende Senat an seiner im Eilrechtsschutzverfahren vertretenen Auffassung nicht mehr fest, dass die angeordneten Einreise- und Aufenthaltsverbote keinen durchgreifenden Bedenken begegneten (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.06.2020 - 11 S 990/19 - juris Rn. 42).

    Deshalb ist das Gewicht des individuellen Interesses, sich wieder im Bundesgebiet aufhalten zu dürfen, bei der Bemessung der Frist zu berücksichtigen (vgl. zu Einzelheiten BVerwG, Urteil vom 07.09.2021 - 1 C 47.20 - juris Rn. 17 ff.).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 S 121/21
    Ernstliche Zweifel sind schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20 - juris Rn. 23, vom 07.07.2021 - 1 BvR 2356/19 - juris Rn. 23, vom 13.05.2020 - 1 BvR 1521/17 - juris Rn. 10, vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33 und vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 36).

    Dabei ist davon auszugehen, dass das Zulassungsverfahren das Berufungsverfahren nicht vorwegnehmen soll (BVerfG, Beschlüsse vom 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20 - juris Rn. 23 und vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb keinen Erfolg haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.2021 - 1 BvR 2356/19 - juris Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 S 121/21
    Dabei bedarf es im Zulassungsverfahren keiner Entscheidung, ob die Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Ausweisungsverfügung vom Bestehen einer vom Kläger ausgehenden Gefahr erneuter Straffälligkeit (Wiederholungsgefahr) abhängt oder ob die Verfügung auch auf generalpräventive Überlegungen gestützt werden durfte (zur grundsätzlichen Relevanz der Generalprävention im aktuellen Ausweisungsrecht vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 17.11.2021 - 11 S 716/20 - juris Rn. 22, vom 23.06.2020 - 11 S 990/19 - juris Rn. 7 und vom 19.07.2019 - 11 S 1631/19 - juris Rn. 14).

    Dies mindert das Gewicht seiner schützenswerten Interessen, den Eintritt dieser Nachteile zu vermeiden (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 43, vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 28, vom 25.07.2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 31 und vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 58).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 S 121/21
    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 8 und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - juris Rn. 9, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dabei ist davon auszugehen, dass das Zulassungsverfahren das Berufungsverfahren nicht vorwegnehmen soll (BVerfG, Beschlüsse vom 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20 - juris Rn. 23 und vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb keinen Erfolg haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.2021 - 1 BvR 2356/19 - juris Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 10).

  • BVerfG, 07.07.2021 - 1 BvR 2356/19

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Gehörsverstoß in einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 S 121/21
    Ernstliche Zweifel sind schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20 - juris Rn. 23, vom 07.07.2021 - 1 BvR 2356/19 - juris Rn. 23, vom 13.05.2020 - 1 BvR 1521/17 - juris Rn. 10, vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33 und vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 36).

    Dabei ist davon auszugehen, dass das Zulassungsverfahren das Berufungsverfahren nicht vorwegnehmen soll (BVerfG, Beschlüsse vom 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20 - juris Rn. 23 und vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb keinen Erfolg haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.2021 - 1 BvR 2356/19 - juris Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 10).

  • BVerfG, 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterbesoldung nach Altersstufen wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 S 121/21
    Ernstliche Zweifel sind schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20 - juris Rn. 23, vom 07.07.2021 - 1 BvR 2356/19 - juris Rn. 23, vom 13.05.2020 - 1 BvR 1521/17 - juris Rn. 10, vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33 und vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 36).

    Dabei ist davon auszugehen, dass das Zulassungsverfahren das Berufungsverfahren nicht vorwegnehmen soll (BVerfG, Beschlüsse vom 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20 - juris Rn. 23 und vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb keinen Erfolg haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.2021 - 1 BvR 2356/19 - juris Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

  • BVerwG, 13.06.2022 - 7 B 10.21

    Ausweisung eines Vogelschutzgebiets

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2021 - 11 S 716/20

    Ermittlungen des Verwaltungsgerichts zur allgemeinen behördlichen

  • OVG Hamburg, 25.08.2016 - 3 Bf 153/13
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2021 - 5 S 1996/19

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Nachschieben von Ermessenserwägungen;

  • BVerwG, 11.11.2013 - 1 B 11.13

    Ausweisung; Befristung der Rechtswirkungen bei Abschiebungsverbot

  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

  • BVerwG, 22.01.2021 - 6 C 26.19

    Wirksamkeit eines Verwaltungsakts durch Kenntnisnahme des vollständigen Inhalts

  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2021 - 11 S 42/20

    Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnisse zum Familiennachzug; pflegebedürftige

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.16

    Ausweisung eines Flüchtlings wegen Unterstützung der PKK

  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

  • BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02

    Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2017 - 13 PA 222/17

    Erlass einer Wohnsitzauflage wegen mangelnder Lebensunterhaltssicherung eines

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1521/17

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Ablehnung der Berufungszulassung im

  • BVerwG, 12.12.2017 - 6 B 30.17

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15

    Verfügung einer Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis gegenüber im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2018 - 2 L 71/16

    Anforderung an die ortsübliche Bekanntmachung von Bebauungsplänen; ernstliche

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2019 - 11 S 1631/19

    Eilrechtsschutz gegen nicht unanfechtbare Ausweisung - Beachtung der

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 2932/20

    Ausweisung eines Ausländers: Werdegang eines Maßregelvollzugs, Durchführung einer

  • VG Karlsruhe, 09.05.2023 - 8 K 2816/21

    Ausweisung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet; Absehen von der Setzung einer

    Nach der Rechtsprechung begründet § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG das Gebot einer zweistufigen Ermessensausübung bei der Bestimmung der angemessenen Frist für die Dauer eines Einreise- und Aufenthaltsverbots (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.2.2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16, juris Rn. 57 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.9.2022 - 11 S 121/21 - juris Rn. 22 f.).
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