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   VGH Baden-Württemberg, 22.11.2023 - 4 S 362/23   

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https://dejure.org/2023,36258
VGH Baden-Württemberg, 22.11.2023 - 4 S 362/23 (https://dejure.org/2023,36258)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.2023 - 4 S 362/23 (https://dejure.org/2023,36258)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 2023 - 4 S 362/23 (https://dejure.org/2023,36258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Neubescheidung eines beamtenrechtlichen Antrags auf Erfüllungsübernahme eines Schmerzensgeldanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG § 80a Abs. 1
    Erfüllungsübernahme; Schmerzensgeld; Ermessen; Angemessenheit; Versäumnisurteil

  • rechtsportal.de

    LBG § 80a Abs. 1
    Erfüllungsübernahme; Schmerzensgeld; Ermessen; Angemessenheit; Versäumnisurteil

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    K. gegen Land Baden-Württemberg wegen Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen gem. § 80 a LBG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20

    Definition des "tätlichen" Angriffs im Sinne des § 80a Abs 1 LBG BW (juris: BG BW

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2023 - 4 S 362/23
    Indem der Demonstrant nach der linken Hand der Klägerin griff und ihr den kleinen Finger so stark umbog, dass sie nicht nur umgehend erhebliche Schmerzen, sondern einen knöchernen Strecksehnenriss erlitt, beging er einen tätlichen rechtswidrigen Angriff i.S.v. § 80a Abs. 1 LBG; insbesondere handelte er mit dem erforderlichen Vorsatz (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 27.06.2023 - 4 S 1858/22 -, Juris Rn. 10 und vom 18.12.2020 - 4 S 3260/20 -, Juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2023 - 4 S 1858/22

    Tätlicher Angriff auf einen Beamten; Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.2023 - 4 S 362/23
    Indem der Demonstrant nach der linken Hand der Klägerin griff und ihr den kleinen Finger so stark umbog, dass sie nicht nur umgehend erhebliche Schmerzen, sondern einen knöchernen Strecksehnenriss erlitt, beging er einen tätlichen rechtswidrigen Angriff i.S.v. § 80a Abs. 1 LBG; insbesondere handelte er mit dem erforderlichen Vorsatz (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 27.06.2023 - 4 S 1858/22 -, Juris Rn. 10 und vom 18.12.2020 - 4 S 3260/20 -, Juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2023 - 4 S 1858/22

    Tätlicher Angriff auf einen Beamten; Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    Inwieweit dem Dienstherrn ein Ermessen eingeräumt ist, in welcher Höhe er einen titulierten Schmerzensgeldanspruch übernimmt, ist Gegenstand des Berufungsverfahrens 4 S 362/23.
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