Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 125/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,40450
VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 125/22 (https://dejure.org/2023,40450)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.10.2023 - 10 S 125/22 (https://dejure.org/2023,40450)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2023 - 10 S 125/22 (https://dejure.org/2023,40450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,40450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Reichweite der Bereichsausnahmevorschrift des § 2 Abs. 3 Nr. 2 InfFrG BW

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationsfreiheit; Anzeige von Tierversuchen; Tierschutzbehörde; Universitäre Lehre; Aus-, Fort- und Weiterbildung; Humanmedizin; Sperrwirkung; Veröffentlichung des Bundesinstituts für Risikobewertung; Bereichsausnahme; Hochschule; Forschung und Lehre; ...

  • rechtsportal.de

    Informationsfreiheit; Anzeige von Tierversuchen; Tierschutzbehörde; Universitäre Lehre; Aus-, Fort- und Weiterbildung; Humanmedizin; Sperrwirkung; Veröffentlichung des Bundesinstituts für Risikobewertung; Bereichsausnahme; Hochschule; Forschung und Lehre; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Auskunft über Tierversuche an den Universitäten Tübingen und Ulm: Berufung von PETA erfolgreich

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zugang zu Informationen über Tierversuche an den Universitäten Tübingen und Ulm

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    P. e.V. gegen Land Baden-Württemberg wegen Informationszugang hinsichtlich Tierversuchen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.02.2016 - 7 C 18.14

    Informationsfreiheit; Informationszugang; Nachrichtendienst;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 125/22
    Dieses Verständnis entspricht auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des mit der Bereichsausnahme vergleichbaren bundesrechtlichen Ausnahmetatbestands für die Nachrichtendienste in § 3 Nr. 8 IFG (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.2016 - 7 C 18.14 - NVwZ 2016, 940 Rn. 19 f., 24).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht eine beschränkte funktionsbezogene Erweiterung der Bereichsausnahmevorschrift des § 3 Nr. 8 IFG auf das Bundeskanzleramt vornimmt (vgl. zur Kritik hieran Schoch, NVwZ 2016, 940 [Entscheidungsanmerkung]), ist diese Rechtsprechung entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2017 - 26 K 1413/16 - juris Rn. 29 ff. für das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) auf die vorliegende Konstellation nicht übertragbar.

    (1) Der funktionsbezogenen Erweiterung der Ausnahme in § 3 Nr. 8 IFG auf das Bundeskanzleramt durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 25.02.2016 a. a. O. Rn. 21 ff.; Keller, jurisPR-BVerwG 13/2016 Anm. 2) liegt die Erwägung zugrunde, dass das vom Gesetzgeber verfolgte Regelungsziel einer umfassenden Freistellung nachrichtendienstlicher Informationen vom Informationszugang nach dem IFG nur erreicht werden könne, wenn diese auch solche Behörden erfasse, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung in einer besonders engen Beziehung zu den Nachrichtendiensten stünden.

    Denn dies käme einer informationsbezogenen Betrachtung gleich, die auch das Bundesverwaltungsgericht ablehnt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.2016 a. a. O. Rn. 24).

  • VG Sigmaringen, 17.11.2021 - 8 K 5171/19

    Kein Anspruch auf Zugang zu Informationen, ob und in welchem Umfang bei der Aus-,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 125/22
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 17. November 2021 - 8 K 5171/19 - ist insoweit unwirksam.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 17. November 2021 - 8 K 5171/19 - im Übrigen geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 17. November 2021 - 8 K 5171/19 - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheids des Regierungspräsidiums Tübingen vom 01.10.2019 zu verpflichten, dem Kläger die in dessen Antrag vom 05.07.2019 erbetenen Auskünfte zur Anzeige von Tierversuchen gemäß § 8a TierSchG durch die Beigeladenen im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 01.10.2019 unter Schwärzung personenbezogener Daten zu erteilen und die dort diesbezüglich formulierten Fragen zu beantworten.

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 125/22
    Bei der Umsetzung der Schutzgebote des Art. 20a GG besteht ein weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers auch für den Tierschutz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.10.2010 - 2 BvF 1/07 - BVerfGE 127, 293 Rn. 122).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 14.13

    Informationsbegehren; Journalist; Presse; Bundeskanzleramt; Rote Armee Fraktion;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 125/22
    Denn diese wurden von ihm selbst zur Erfüllung seiner tierschutzrechtlichen Aufgaben erhoben (vgl. demgegenüber zur Verfügung über von einer dritten Behörde erhobenen Daten VG Berlin, Urteil vom 30.05.2013 - 2 K 57.12 - juris Rn. 27 ff. sowie kritisch hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.11.2014 - 12 B 14.13 - juris Rn. 26).
  • VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12

    Informationszugang durch Akteneinsicht beim Bundeskanzleramt in Akten über die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 125/22
    Denn diese wurden von ihm selbst zur Erfüllung seiner tierschutzrechtlichen Aufgaben erhoben (vgl. demgegenüber zur Verfügung über von einer dritten Behörde erhobenen Daten VG Berlin, Urteil vom 30.05.2013 - 2 K 57.12 - juris Rn. 27 ff. sowie kritisch hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.11.2014 - 12 B 14.13 - juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 15 A 97/13

    Universität Köln muss Forschungsvereinbarung mit der Bayer Pharma AG nicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 125/22
    Unergiebig für den vorliegenden Fall ist deswegen Rechtsprechung, die gegen Universitäten gerichtete Informationsbegehren betrifft (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.08.2015 - 15 A 97/13 - NVwZ 2016, 1025; HambOVG, Urteil vom 25.11.2020 - 3 Bf 183/18 - NVwZ-RR 2021, 1041).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2022 - 10 S 439/22

    Informationszugang zu einem Kaufvertrag über die Veräußerung einer ehemaligen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 125/22
    Hierfür ist auch mit Blick auf den Sinn und Zweck der Subsidiaritätsbestimmung, den Vorrang des Fachrechts gegenüber dem allgemeinen Informationszugangsrecht zu gewährleisten, nicht nur maßgeblich, ob die anderweitige Regelung dem sachlichen Gegenstand nach Regelungen über den Zugang zu amtlichen Informationen trifft, sondern auch, ob die andere Regelung diesen Zugang nicht nur im Einzelfall, sondern allgemein oder doch typischerweise gestattet und an nach dem Informationsfreiheitsrecht informationspflichtige Stelle adressiert ist (vgl. hierzu sowie zum Folgenden Senatsurteile vom 22.11.2022 - 10 S 3607/21 - VBlBW 2023, 381 = juris Rn. 39 und vom 24.11.2022 - 10 S 439/22 - DVBl. 2023, 606 = juris Rn. 31 jew. m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 25.11.2020 - 3 Bf 183/18

    Kein Zugang zu Informationen über die von der Universität Hamburg in den Jahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 125/22
    Unergiebig für den vorliegenden Fall ist deswegen Rechtsprechung, die gegen Universitäten gerichtete Informationsbegehren betrifft (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.08.2015 - 15 A 97/13 - NVwZ 2016, 1025; HambOVG, Urteil vom 25.11.2020 - 3 Bf 183/18 - NVwZ-RR 2021, 1041).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2022 - 10 S 3607/21

    Pflicht einer Gemeinde zur Erteilung von Informationen über Lage und Größe von in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 125/22
    Hierfür ist auch mit Blick auf den Sinn und Zweck der Subsidiaritätsbestimmung, den Vorrang des Fachrechts gegenüber dem allgemeinen Informationszugangsrecht zu gewährleisten, nicht nur maßgeblich, ob die anderweitige Regelung dem sachlichen Gegenstand nach Regelungen über den Zugang zu amtlichen Informationen trifft, sondern auch, ob die andere Regelung diesen Zugang nicht nur im Einzelfall, sondern allgemein oder doch typischerweise gestattet und an nach dem Informationsfreiheitsrecht informationspflichtige Stelle adressiert ist (vgl. hierzu sowie zum Folgenden Senatsurteile vom 22.11.2022 - 10 S 3607/21 - VBlBW 2023, 381 = juris Rn. 39 und vom 24.11.2022 - 10 S 439/22 - DVBl. 2023, 606 = juris Rn. 31 jew. m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 20.10.2017 - 26 K 1413/16
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 125/22
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht eine beschränkte funktionsbezogene Erweiterung der Bereichsausnahmevorschrift des § 3 Nr. 8 IFG auf das Bundeskanzleramt vornimmt (vgl. zur Kritik hieran Schoch, NVwZ 2016, 940 [Entscheidungsanmerkung]), ist diese Rechtsprechung entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2017 - 26 K 1413/16 - juris Rn. 29 ff. für das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) auf die vorliegende Konstellation nicht übertragbar.
  • VG Sigmaringen, 22.07.2020 - 8 K 9083/17

    Verhältnis des baden-württembergischen Informationszugangsgesetzes zur

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 10 S 916/22

    Zugang zu beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

    Eine Verfügungsbefugnis besteht für alle von der informationspflichtigen Stelle selbst zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhobenen Informationen (vgl. Senatsurteil vom 25.10.2023 - 10 S 125/22 - juris Rn. 60 m. w. N.).

    Sie enthält jedoch - auch soweit dem umfassenden Informationsrecht die Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstige berechtigte Interessen gegenübergestellt werden - selbst keinen den freien Informationszugang beschränkenden Regelungsgehalt (offengelassen in Senatsurteil vom 25.10.2023 - 10 S 125/22 - a. a. O. Rn. 48; vgl. demgegenüber Sicko in Debus a. a. O. § 1 Rn. 13: "nicht fernliegend").

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht