Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.02.2016 - 10 C 15.2641   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2364
VGH Bayern, 04.02.2016 - 10 C 15.2641 (https://dejure.org/2016,2364)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2016 - 10 C 15.2641 (https://dejure.org/2016,2364)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 10 C 15.2641 (https://dejure.org/2016,2364)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Duldung gegenüber einem iranischen Vaters aufgrund persönlicher Verbundenheit zu seinen Töchtern; Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Duldung

  • rewis.io

    Erfolgreiche Beschwerde in Asylverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Duldung gegenüber einem iranischen Vaters aufgrund persönlicher Verbundenheit zu seinen Töchtern; Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Duldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 10 CE 15.2640

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung eines ausreisepflichtigen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 10 C 15.2641
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof untersagte unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. November 2015 der Beklagten mit Beschluss vom 26. Januar 2016 (10 CE 15.2640), bis zu einer Entscheidung der zuständigen Ausländerbehörde über die Anträge auf Erteilung einer Duldung aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber dem Kläger einzuleiten bzw. durchzuführen und gewährte ihm insoweit Prozesskostenhilfe.

    Ergänzend wird auf die vorgelegten Behördenakten und die Gerichtsakten, auch in den Verfahren 10 CE 15.2640 und 10 ZB 15.2656, verwiesen.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 26. Januar 2016 (10 CE 15.2640) ausgeführt hat, ist der Kläger aber nicht "untergetaucht".

    Zum anderen ist (ober-)gerichtlich noch nicht abschließend entschieden, ob § 61 Abs. 1d AufenthG auch dann Anwendung findet, wenn dem betreffenden Ausländer tatsächlich keine Aussetzung der Abschiebung gewährt, also nur negativ über seinen Antrag auf Erteilung einer Duldung entschieden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 10 CE 15.2640 - Rn. 24 m.w.N).

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 10 C 15.2641
    Es ist zumindest offen, ob die Abschiebung des Klägers auszusetzen ist, weil zwischen ihm und seinen Töchtern eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung die Kinder zu ihrem Wohl angewiesen sind (vgl. BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 11.01.2016 - 10 C 15.724

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung familiärer Bindungen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 10 C 15.2641
    Die Rechtsverfolgung des Klägers bietet zum für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, B.v. 11.1.2016 -10 C 15.724 -juris Rn. 14 m. w. N.) hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil die Erfolgsaussichten seiner Klage auf Erteilung einer Duldung zumindest offen sind.
  • VGH Bayern, 02.11.2016 - 10 ZB 15.2656

    Ausweisung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 10 C 15.2641
    Ergänzend wird auf die vorgelegten Behördenakten und die Gerichtsakten, auch in den Verfahren 10 CE 15.2640 und 10 ZB 15.2656, verwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2020 - 10 LA 275/20

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Öffentlichkeit des Verfahrens im Rahmen

    Denn § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO sieht die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vor, wenn nur hinreichende Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18 -, juris Rn. 12), mithin der Prozessausgang offen ist (Senatsbeschluss vom 3.9.2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.12.2020 - 12 S 3065/20 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4.2.2016 - 10 C 15.2641 -, juris Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 16.03.2016 - B 4 K 14.504

    Klage auf Änderung einer Wohnsitzauflage

    Solange obergerichtlich noch nicht abschließend entschieden ist, ob § 61 Abs. 1d AufenthG auch dann Anwendung findet, wenn dem betreffenden Ausländer tatsächlich keine Aussetzung der Abschiebung gewährt, also nur negativ über seinen Antrag auf Erteilung einer Duldung entschieden worden ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 04.02.2016 - 10 C 15.2641 Rn. 24; BayVGH, Beschluss vom 26.01.2016 - 10 CE 15.2640 Rn. 24), orientiert sich das erkennende Gericht, auch wenn gemäß § 61 Abs. 1d Satz 2 AufenthG die Bestimmung des Ortes, an dem der Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen hat, an die Entscheidung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung anknüpft, am Wortlaut des § 61 Abs. 1d Satz 1 AufenthG, der es ausreichen lässt, dass der Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig ist (so auch Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand: Dezember 2015, § 61 Rn. 8).
  • VG Lüneburg, 13.03.2017 - 3 A 200/16

    Asylrecht - Verletzung des Art. 3 EMRK aufgrund der humanitären Bedingungen

    Dem genügt das Gesetz jedoch mit § 114 Satz 1 ZPO, indem es die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vorsieht, wenn nur hinreichende Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, juris Rn. 26; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 28.07.2016 - 1 So 42/16 -, juris Rn. 10 "gewisse Wahrscheinlichkeit des Erfolgs"), mithin der Prozessausgang offen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.09.2016 - 11 S 1512/16 -, juris Rn. 2; Bay. VGH, Beschl. v. 04.02.2016 - 10 C 15.2641 -, juris Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht