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   VGH Bayern, 04.04.2024 - 12 ZB 24.30017   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,7637
VGH Bayern, 04.04.2024 - 12 ZB 24.30017 (https://dejure.org/2024,7637)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.04.2024 - 12 ZB 24.30017 (https://dejure.org/2024,7637)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. April 2024 - 12 ZB 24.30017 (https://dejure.org/2024,7637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    DVAsyl § 22 ff.; AsylbLG § 1, § 2
    Gebühren für Benutzung einer Asylbewerberunterkunft, Bedarfsdeckendes Erwerbseinkommen

  • rewis.io

    Gebühren für Benutzung einer Asylbewerberunterkunft, Bedarfsdeckendes Erwerbseinkommen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 19/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - nachträglich erhobene Gebühr für

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2024 - 12 ZB 24.30017
    Wird die Betroffene, wie im vorliegenden Fall, indes im Wege einer Sammelabrechnung für in der Vergangenheit liegende Zeiträume mit der Gebührenabrechnung in Anspruch genommen, kann nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 19.5.2021 - B 14 AS 19/20 R - BeckRS 2021, 22925, Rn. 29 und Amtlicher Leitsatz) gleichwohl ein bezogen auf den Monat der Fälligkeit der Gebührenforderungen begrenzter Anspruch auf existenzsichernde Leistungen bestehen, wenn die entsprechenden Einkünfte für die Begleichung der gesammelten Gebührenforderung nicht ausreichen.
  • VGH Bayern, 10.07.2023 - 12 C 23.30311

    Zur nachträglichen Festsetzung von Unterbringungsgebühren gegen anerkannte

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2024 - 12 ZB 24.30017
    2.2 Soweit der Bevollmächtigte der Klägerin in der Zulassungsbegründung zunächst auf die Situation anerkannter und nicht anerkannter mittelloser Flüchtlinge sowie auf die hierzu ergangene Rechtsprechung des Senats (BayVGH B.v. 10.7.2023 - 12 C 23.30311 - BeckRS 2023, 18920) Bezug nimmt, fehlt es bereits an der Darlegung, dass die genannte Rechtsprechung auf die Klägerin, die während des streitgegenständlichen Zeitraums zunächst Arbeitslosengeld sowie anschließend Erwerbseinkommen als Reinigungskraft bezogen hat, überhaupt Anwendung findet.
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