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   VGH Bayern, 05.04.2017 - 16b D 14.2336   

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VGH Bayern, 05.04.2017 - 16b D 14.2336 (https://dejure.org/2017,13091)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.2017 - 16b D 14.2336 (https://dejure.org/2017,13091)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 2017 - 16b D 14.2336 (https://dejure.org/2017,13091)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BDG § 10, § 13 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1, § 57 Abs. 1; BBG § 41 Abs. 1, § 61, § 62, § 63 Abs. 1, § 66 Abs. 1, § 77 Abs. 1, § 99; KWG § 32, § 54; ZollVG § 12a Abs. 2, § 31a
    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Drittstaateneinlagevermittlung ohne Erlaubnis und Handel mit Einrichtungsgegenständen ohne Nebentätigkeitsgenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Drittstaateneinlagevermittlung ohne Erlaubnis und Handel mit Einrichtungsgegenständen ohne Nebentätigkeitsgenehmigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollhauptsekretär; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Außerdienstliche Vermittlung von Drittstaateneinlagen ohne Erlaubnis; Ausübung mehrerer Nebentätigkeiten ohne die erforderliche Genehmigung; Disziplinarverfahren; Dienstvergehen; Ausübungsverbot; Zweitberuf; ...

  • rechtsportal.de

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Drittstaateneinlagevermittlung ohne Erlaubnis als außerdienstliches Dienstvergehen; Genehmigung einer Nebentätigkeit eines Beamten für einen Handel mit Einrichtungsgegenständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 16b D 14.2336
    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 11).

    Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 13).

    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 16b D 14.2336
    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50/13 - ZBR 2016, 250 - juris Rn. 15).

    Ein wie immer gearteter Schematismus verbietet sich hier in besonderer Weise (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50/13 - ZBR 2016, 250 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Zur Bestimmung der Schwere des im Einzelfall begangenen Dienstvergehens kann im Fall einer außerdienstlich begangenen Straftat auf einer zweiten Stufe zunächst indiziell auf die von Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50/13 - ZBR 2016, 250 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 16b D 14.2336
    Der Beamte kann aber jederzeit umgesetzt oder versetzt werden (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 2 C 9/14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 17 ff. m.w.N.).

    Ist von den Strafgerichten bei einem außerdienstlich begangenen Dienstvergehen lediglich auf eine Geldstrafe erkannt worden, kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur ausnahmsweise und bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 2 B 24/16 - juris Rn. 13; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9/14 - BVerwGE 152, 228 - juris Rn. 38).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 16b D 14.2336
    In diesen Fällen kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur in Betracht, wenn das Dienstvergehen im Einzelfall durch vom Regelfall abweichende, besonders erschwerende Umstände gekennzeichnet ist (vgl. BVerwG, U.v. 28.7.2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 33).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 16b D 14.2336
    Erforderlich ist stets eine Prognoseentscheidung zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung auf Grundlage aller im Einzelfall be- und entlastenden Umstände (vgl. BVerwG, U.v. 6.6.2007 - 1 D 2.06 - juris).
  • BVerwG, 10.10.2014 - 2 B 66.14

    Verwirkung einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einer unangemessen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 16b D 14.2336
    Die Dauer des Disziplinarverfahrens ist nicht geeignet, das von dem Beamten zerstörte Vertrauensverhältnis wiederherzustellen (BVerwG, B.v. 10.10.2014 - 2 B 66/14 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 16b D 14.2336
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 16; B.v. 11.2.2014 - 2 B 37/23 - juris Rn. 10; B.v. 25.5.2012 - 2 B 133/11 - juris Rn. 9 m.w.N.), insbesondere nach den Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 16b D 14.2336
    Nachträgliche Verschärfungen können nicht rückwirkend für die Beurteilung des zuvor begangenen Dienstvergehens herangezogen werden (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - NVwZ 2011, 303 Rn. 23).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 16b D 14.2336
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 16; B.v. 11.2.2014 - 2 B 37/23 - juris Rn. 10; B.v. 25.5.2012 - 2 B 133/11 - juris Rn. 9 m.w.N.), insbesondere nach den Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59/07 - juris).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 16b D 14.2336
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2005 - 1 D 1/04 - ZBR 2005, 315 - juris Rn. 113).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • OVG Saarland, 15.06.2023 - 2 B 37/23

    Bauaufsichtliches Einschreiten bei Funktionsunfähigkeit einer Brandmeldeanlage

  • VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292

    Berufung in einer Disziplinarklage gegen einen Oberstudienrat wegen Verletzung

    Das in der mündlichen Verhandlung vorgetragene Gedankenspiel "Hätte ich die Aufnahmen vor 2004 bzw. 2015 gemacht, wäre ich besser davongekommen." verbietet sich, weil es hinsichtlich Strafbarkeit und Strafrahmen stets auf die zum Tatzeitpunkt geltende Fassung der Strafnorm ankommt (BVerwG, B.v. 24.7.2023 - 2 B 25.22 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 5.4.2017 - 16b D 14.2336 - juris Rn. 72).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 1/21

    Zur Entfernung eines Bundespolizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen der

    Allerdings ist trotz einer vorrangigen Heranziehung der schwersten Verfehlung auch eine Berücksichtigung von minderschweren Verfehlungen bei der Maßnahmebemessung nicht ausgeschlossen (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 28. Oktober 2020 - 16a D 18.2661 - und Urt. v. 5. April 2017 - 16b D 14.2336 - OVG Sachsen, Urt. v. 7. Februar 2020 - 12 A 549/18.D - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18. September 2019 - 3d A 86/18.O - OVG Thüringen, Urt. v. 25. April 2017 - 8 DO 647/15 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15. November 2018 - 2 C 60.17 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2022 - 10 L 1/21

    Zu einer Disziplinarklage gegen eine Bürgermeisterin wegen Verstößen gegen

    Allerdings ist trotz einer vorrangigen Heranziehung der schwersten Verfehlung auch eine Berücksichtigung von minderschweren Verfehlungen bei der Maßnahmebemessung nicht ausgeschlossen (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 28. Oktober 2020 - 16a D 18.2661 - und Urt. v. 5. April 2017 - 16b D 14.2336 - OVG Sachsen, Urt. v. 07. Februar 2020 - 12 A 549/18.D - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18. September 2019 - 3d A 86/18.O - OVG Thüringen, Urt. v. 25. April 2017 - 8 DO 647/15 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15. November 2018 - 2 C 60.17 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - 80 D 1.16

    Disziplinarmaßnahme bei Straftatenbegehung durch einen Beamten ohne Bezug zur

    Das ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung in dieser Klarheit noch nicht entschieden worden (vgl. in diesem Zusammenhang zum speziellen Fall eines Polizeibeamten BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 2 B 83.16 - juris Rn. 7; ferner: VGH München, Urteil vom 5. April 2017 - 16b D 14.2336 - juris Rn. 73).
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