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   VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479   

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VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479 (https://dejure.org/2019,24958)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479 (https://dejure.org/2019,24958)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. August 2019 - 3 ZB 17.2479 (https://dejure.org/2019,24958)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 98 Abs. 1, Abs. 3; BayBeamtVG Art. 80 Abs. 1 Halbs. 1 Nr. 1
    Kein Erfordernis eines "besonderen Gesetzes" für die Aberkennung des Ruhegehalts eines Richters bei Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 98 Abs. 1, 3 GG, Art. 80 Abs. 1 Halbs. 1 Nr. 1 BayBeamtVG
    Richter im Ruhestand

  • rewis.io

    Kein Erfordernis eines "besonderen Gesetzes" für die Aberkennung des Ruhegehalts eines Richters bei Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBeamtVG Art. 80 Abs. 1 Hs. 1
    Rechtmäßiger Verlust der Versorgungsbezüge eines Richters im Ruhestand; Rechtskräftige Verurteilung wegen mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten

  • rechtsportal.de

    Richter im Ruhestand; Gesamtfreiheitsstrafe; "eine vorsätzliche Tat"; Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter; Erfordernis einer besonderen richterrechtlichen Regelung (verneint); Alimentation; ernstlicher Zweifel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 98 Abs. 1, 3 GG, Art. 80 Abs. 1 Halbs. 1 Nr. 1 BayBeamtVG
    Richter im Ruhestand

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 39.96

    Keine Hinterbliebenenversorgung eines Witwers wegen eines vor der Eheschließung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479
    Danach kann derjenige, welcher die in der Strafrechtsordnung verankerten elementaren Regeln zum Schutze der staatlichen Gemeinschaft gravierend verletzt hat, nicht erwarten, dass sein angemessener Lebensunterhalt aufgrund eines Rechtsanspruchs auf beamtenrechtliche/richterrechtliche Versorgung finanziert wird (BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 2 B 23.13 - juris Rn. 14 unter Hinweis auf U.v. 28.5.1998 - 2 C 3.98 - juris Rn. 16; BVerwG, U.v. 15.5.1997 - 2 C 39.96 - juris Rn. 22).

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe auch vorliegt, wenn wegen mehrerer vorsätzlicher Rechtsverletzungen eine Gesamtfreiheitsstrafe - selbst wenn sie nachträglich gebildet wird - ausgesprochen worden ist (BVerwG, B.v. 10.6.1992 - 2 B 88.92, 2 C 13.92 - juris; U.v. 15.5.1997 - 2 C 39.96 - juris Rn. 29 dem folgend: OVG NW, U.v. 15.4.1999 - 12 A 2950/98 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 10.6.2016 - 3 ZB 14.1307 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 10.06.1992 - 2 B 88.92

    Beendigung eines Beamtenverhältnisses bzw. Verlust der Rechte als

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe auch vorliegt, wenn wegen mehrerer vorsätzlicher Rechtsverletzungen eine Gesamtfreiheitsstrafe - selbst wenn sie nachträglich gebildet wird - ausgesprochen worden ist (BVerwG, B.v. 10.6.1992 - 2 B 88.92, 2 C 13.92 - juris; U.v. 15.5.1997 - 2 C 39.96 - juris Rn. 29 dem folgend: OVG NW, U.v. 15.4.1999 - 12 A 2950/98 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 10.6.2016 - 3 ZB 14.1307 - juris Rn. 9).

    Insoweit ist nochmals auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1992 (2 B 88.92 - juris Rn. 1) zu verweisen, wonach "eine vorsätzliche Tat" auch bei einer Gesamtfreiheitsstrafe zu bejahen ist.

  • BVerfG, 31.08.1976 - 2 BvR 565/76
    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479
    Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 31. August 1976 (2 BvR 565/76 - ZBR 1977, 100) zum Ausdruck gebracht.
  • BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 45.16

    Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479
    Hierbei handelt es sich um eine typische dienstrechtliche Situation nachwirkender Loyalitätspflichten der Ruhestandsbeamten und Richter im Ruhestand, die im Dienstrecht zu regeln ist und auch geregelt wurde (vgl. BVerwG, U.v. 4.5.2017 - 2 C 45.16 - juris zur Tätigkeit eines in den Ruhestand versetzten Richters als Rechtsanwalt bei seinem früheren Gericht; in diesem Sinne auch Wilhelm in GKÖD, Bd. I, Stand: März 2019, § 59 BeamtVG Rn. 3).
  • BVerfG, 27.06.1974 - 2 BvR 429/72

    Richteramtsbezeichnungen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479
    Art. 98 Abs. 3 fordert jedoch eine eigenständige richterrechtliche Regelung nur für das Richteramtsrecht, nämlich der Regelung der Statusrechte und -pflichten (v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, Stand: Mai 2019, § 1 Rn. 23; BVerfG, B.v. 27.6.1974 - 2 BvR 429/72 u.a. - juris) bzw. des Amts- und Dienstrechts der Richter (Detterbeck in Sachs, Grundgesetz, 8. Aufl. 2018, Art. 98 Rn. 1).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 2 B 23.13

    Beamter auf Zeit; Bürgermeister; Amtszeit; Ruhestandsbeamtenverhältnis während

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479
    Danach kann derjenige, welcher die in der Strafrechtsordnung verankerten elementaren Regeln zum Schutze der staatlichen Gemeinschaft gravierend verletzt hat, nicht erwarten, dass sein angemessener Lebensunterhalt aufgrund eines Rechtsanspruchs auf beamtenrechtliche/richterrechtliche Versorgung finanziert wird (BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 2 B 23.13 - juris Rn. 14 unter Hinweis auf U.v. 28.5.1998 - 2 C 3.98 - juris Rn. 16; BVerwG, U.v. 15.5.1997 - 2 C 39.96 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307

    Verlust der Beamtenrechte durch Verurteilung zu Freiheitsstrafe

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe auch vorliegt, wenn wegen mehrerer vorsätzlicher Rechtsverletzungen eine Gesamtfreiheitsstrafe - selbst wenn sie nachträglich gebildet wird - ausgesprochen worden ist (BVerwG, B.v. 10.6.1992 - 2 B 88.92, 2 C 13.92 - juris; U.v. 15.5.1997 - 2 C 39.96 - juris Rn. 29 dem folgend: OVG NW, U.v. 15.4.1999 - 12 A 2950/98 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 10.6.2016 - 3 ZB 14.1307 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 3.98

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter durch Strafurteil.

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479
    Danach kann derjenige, welcher die in der Strafrechtsordnung verankerten elementaren Regeln zum Schutze der staatlichen Gemeinschaft gravierend verletzt hat, nicht erwarten, dass sein angemessener Lebensunterhalt aufgrund eines Rechtsanspruchs auf beamtenrechtliche/richterrechtliche Versorgung finanziert wird (BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 2 B 23.13 - juris Rn. 14 unter Hinweis auf U.v. 28.5.1998 - 2 C 3.98 - juris Rn. 16; BVerwG, U.v. 15.5.1997 - 2 C 39.96 - juris Rn. 22).
  • DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09

    Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479
    Im Rahmen dieses Versorgungsverhältnisses hat der in den Ruhestand versetzte Richter nicht nur die nachwirkenden Pflichten des aktiven Richterverhältnisses (z.B. Schweigen über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung auch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses, vgl. § 43 DRiG), sondern weitere Verpflichtungen zu beachten, die sich u.a. aus dem Treueverhältnis gegenüber seinem Dienstherrn ergeben, insbesondere die Einhaltung der Gesetze (DGH für Richter beim OLG Stuttgart, U.v. 20.10.2009 - DGH 1/09 - juris Rn. 147).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1999 - 12 A 2950/98

    Beamter; Beendigung des Beamtenverhältnisses; Strafgerichtliches Urteil;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe auch vorliegt, wenn wegen mehrerer vorsätzlicher Rechtsverletzungen eine Gesamtfreiheitsstrafe - selbst wenn sie nachträglich gebildet wird - ausgesprochen worden ist (BVerwG, B.v. 10.6.1992 - 2 B 88.92, 2 C 13.92 - juris; U.v. 15.5.1997 - 2 C 39.96 - juris Rn. 29 dem folgend: OVG NW, U.v. 15.4.1999 - 12 A 2950/98 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 10.6.2016 - 3 ZB 14.1307 - juris Rn. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2021 - 2 B 11489/20

    Ehemaliger Finanzminister behält vorläufig Beamtenpension

    Als "eine vorsätzliche Tat" im Sinne der beamtenrechtlichen Verlustregelungen ist das dem Strafausspruch wegen vorsätzlichen Handelns insgesamt zugrundeliegende Verhalten anzusehen (vgl. zur inhaltsgleichen Bundesnorm: BVerwG, Urteil vom 29. Dezember 1969 - VI C 4.65 -, BVerwGE 34, 353 [356 f.]; Beschluss vom 10. Juni 1992 - 2 B 88.92 und 2 C 13.92 -, juris Rn. 1; Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 39.96 -, juris Rn. 29; OVG NW, Urteil vom 15. April 1999 - 12 A 2950/98 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2016 - 3 ZB 14.1307 -, juris Rn. 9; und vom 5. August 2019 - 3 ZB 17.2479 -, juris Rn. 13).
  • VG München, 09.10.2019 - M 5 K 18.2372

    Rückforderung gezahlter Versorgungsbezüge

    Den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 5. August 2019 ab (3 ZB 17.2479).

    Zur näheren Begründung wird auf die Ausführungen im Urteil der erkennenden Kammer vom 17. Oktober 2017 (M 5 K 17.293), bestätigt durch den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. August 2019 (3 ZB 17.2479), zu Art. 80 Abs. 1 Nr. 1 BayBeamtVG (Verlust der Versorgung infolge Verurteilung) verwiesen, die hier sinngemäß gelten.

    Denn mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Landgerichts München I vom 12. November 2015 am 10. Oktober 2016 durch unanfechtbaren Beschluss des Oberlandesgerichts München von diesem Tage hat der Kläger kraft Gesetz seine Rechte als Ruhestandsrichter verloren, weil er wegen vorsätzlicher Taten zu Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden ist, Art. 80 Abs. 1 Nr. 1 BayBeamtVG (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 3 ZB 17.2479 - juris; VG München, U.v. 17.10.2017 - M 5 K 17.293).

    Dass der Kläger für sich - nach seiner Auffassung gestützt durch die Beschlüsse des Bayerischen Dienstgerichts für Richter vom 23. März 2016 und des Bayerischen Dienstgerichtshofs für Richter vom 28. Juni 2016 - in Anspruch nahm, die Rechtsfolge des Art. 80 Abs. 1 Nr. 1 BayBeamtVG werde für ihn nicht gelten, ist dagegen rechtlich irrelevant und hat sich auch als rechtsirrtümlich herausgestellt (BayVGH, B.v. 5.8.2019 - 3 ZB 17.2479; VG München, U.v. 17.10.2017 - M 5 K 17.293).

  • VG Koblenz, 18.11.2020 - 5 L 904/20

    Keine Beamtenpensionsansprüche für Staatsminister a.D. Deubel

    Denn ein Beamter, der durch mehrere Rechtsverstöße zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren verurteilt wurde, hat sich für den öffentlichen Dienst nicht weniger untragbar gemacht als ein Beamter, der eine solche Strafe bereits durch einen einzigen Rechtsverstoß verwirkt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 1992 - 2 B 88.92; 2 C 13.92 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 5. August 2019 - 3 ZB 17.2479 -, juris, Rn. 13; VG Frankfurt, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 9 G 4878/01 -, juris; so auch: Wilhelm, in: GKÖD, Band I, Lfg.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2020 - 4 S 1749/20

    Kein Anspruch auf Altersgeld nach Rechtskraft eines Strafurteils wegen

    Derjenige, der die in der Strafrechtsordnung verankerten elementaren Regeln zum Schutze der staatlichen Gemeinschaft gravierend verletzt hat, kann nicht erwarten, dass sein angemessener Lebensunterhalt aufgrund eines Rechtsanspruchs auf beamten- bzw. richterrechtliche Versorgung bzw. Altersgeld finanziert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.1998 - 2 C 3.98 -, Juris Rn. 16; Bay. VGH, Beschluss vom 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479 -, Juris Rn. 8).
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