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   VGH Bayern, 08.02.2023 - 10 ZB 21.2522   

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VGH Bayern, 08.02.2023 - 10 ZB 21.2522 (https://dejure.org/2023,3297)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2023 - 10 ZB 21.2522 (https://dejure.org/2023,3297)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2023 - 10 ZB 21.2522 (https://dejure.org/2023,3297)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2023 - 10 ZB 21.2522
    Das Verwaltungsgericht hat einen Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage von § 19c AufenthG (sonstige Beschäftigungszwecke) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 21.8.2018 - 1 C 22.17 - BVerwGE 163, 1 - juris Rn. 19 ff.) verneint, weil die angestrebte Beschäftigung der Klägerin nicht zustimmungsfrei im Sinne von § 9 BeschV oder einer zwischenstaatlichen Vereinbarung sei.

    Der Hinweis der Klägerin, dass ihr bereits aufgrund der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug eine Erwerbstätigkeit gestattet gewesen sei, verfängt ebenfalls nicht, weil es sich auch bei einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug in Ermangelung einer ausdrücklichen Arbeitsmarktzulassung nicht um eine Aufenthaltserlaubnis im Sinne von § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 9 BeschV handelt (BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22/17 - BVerwGE 163, 1 - juris Rn. 19 ff.; BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 19 ZB 21.1143 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2023 - 10 ZB 21.2522
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz, hier also der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. stRspr des BVerwG, z.B. U.v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 - juris Rn. 9; U.v. 26.5.2020 - 1 C 12.19 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2023 - 10 ZB 21.2522
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2023 - 10 ZB 21.2522
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz, hier also der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. stRspr des BVerwG, z.B. U.v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 - juris Rn. 9; U.v. 26.5.2020 - 1 C 12.19 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2023 - 10 ZB 21.2522
    Das Aufenthaltsrecht folgt dabei einer strikten Differenzierung nach Aufenthaltszwecken (Dienelt in Bergmann/Dienelt, AufenthG, 14. Aufl. 2022, § 7 Rn. 6); es gilt das Trennungsprinzip (stRspr seit BVerwG, U.v. 4.9.2007 - 1 C 43.06 - BVerwGE 129, 226 - juris Leitsatz 3).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2023 - 10 ZB 21.2522
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143

    Zweckwechsel von familienbezogenem Aufenthalt zu Aufenthalt zu Erwerbszwecken

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2023 - 10 ZB 21.2522
    Der Hinweis der Klägerin, dass ihr bereits aufgrund der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug eine Erwerbstätigkeit gestattet gewesen sei, verfängt ebenfalls nicht, weil es sich auch bei einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug in Ermangelung einer ausdrücklichen Arbeitsmarktzulassung nicht um eine Aufenthaltserlaubnis im Sinne von § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 9 BeschV handelt (BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 22/17 - BVerwGE 163, 1 - juris Rn. 19 ff.; BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 19 ZB 21.1143 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2024 - 13 ME 31/24

    Aufenthaltserlaubnis; Beschäftigung; Beschwerde; Erwerbstätigkeit;

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber mit dem Paradigmenwechsel und mit der Ausweitung des Kreises von Aufenthaltstiteln, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen, auch den bisherigen, durch die dargestellte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts konkretisierten Regelungsgehalt des § 9 BeschV signifikant ändern wollte, sind für den Senat nicht ersichtlich (vgl. dahingehend auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 8.2.2023 - 10 ZB 21.2522 -, juris Rn. 10; v. 5.8.2021 - 19 ZB 21.1143 -, juris Rn. 10; Sächsisches OVG, Beschl. v. 3.3.2021 - 3 B 20/21 -, juris Rn. 12; Offer, in: Offer/Mävers, BeschV, 2. Aufl. 2022, § 9 Rn. 9; Welte, Zur Frage nach der richtigen Auslegung des Wortes "Aufenthaltserlaubnis" in § 9 Abs. 1 BeschV, in: InfAuslR 2022, 253 f. ; offen gelassen von: OVG Saarland, Beschl. v. 9.1.2024 - 2 B 117/23 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.5.2022 - OVG 3 S 9/22 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 31.1.2022 - 11 S 1085/21 -, juris Rn. 19 ff.).
  • OVG Saarland, 09.01.2024 - 2 B 117/23

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen

    Hierbei ist zu beachten, dass - worauf auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hingewiesen hat - [vgl. VGH BaWü, Beschluss vom 31.1.2022 -, juris, Rn. 20; a.A.: BayVGH, Beschluss vom 8.2.2023 - 10 ZB 21.2522 -, juris, Rn. 10 sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 3.3.2021 - 3 B 20/21 -, juris, Rn. 12] der Bundesgesetzgeber mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Jahr 2020 nicht nur einen sogenannten Paradigmenwechsel durch Änderungen des Aufenthaltsgesetzes vorgenommen hat, sondern zugleich auch den Text des § 9 BeschV ab dem 1.3.2020 redaktionell an die neuen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes angepasst hat (vgl. Art. 51 Nr. 9 des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes), [vgl. BT-Drs.
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