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   VGH Bayern, 09.04.2024 - 10 CE 24.420   

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VGH Bayern, 09.04.2024 - 10 CE 24.420 (https://dejure.org/2024,7635)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.04.2024 - 10 CE 24.420 (https://dejure.org/2024,7635)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. April 2024 - 10 CE 24.420 (https://dejure.org/2024,7635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146; VwGO § 123 Abs. 1 und 3; AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1; GG Art. 6
    Beschwerde, Duldung, Rechtliche Unmöglichkeit, Unmittelbar bevorstehende Eheschließung, (fehlerhafte) Positivmitteilung des Standesamtes, (fehlende) Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses

  • rewis.io

    Beschwerde, Duldung, Rechtliche Unmöglichkeit, Unmittelbar bevorstehende Eheschließung, (fehlerhafte) Positivmitteilung des Standesamtes, (fehlende) Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 05.05.2021 - 10 CE 21.1228

    Keine Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Duldung zum Zweck der Eheschließung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 10 CE 24.420
    Wird bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen ein Ehehindernis nicht festgestellt, so teilt das Standesamt nach § 13 Abs. 4 Satz 1 PStG den Eheschließenden mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann, wobei die Mitteilung für das Standesamt, das die Eheschließung vornimmt, verbindlich ist (vgl. Lammers in Gaaz/Bornhofen/Lammers, Personenstandsgesetz, Handkommentar, 6. Aufl. 2023, § 13 Rn. 40; BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 20).

    Die Beantwortung der Frage, ob eine Rücknahme der Positivmitteilung zurecht erfolgt, ist gegebenenfalls von der dafür zuständigen freiwilligen Gerichtsbarkeit zu klären (BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 29).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, dass allein die Vorlage der für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen (im Sinne von § 12 Abs. 2 PStG) regelmäßig nicht für die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung ausreicht, weil sich daran noch die inhaltliche Prüfung der Voraussetzungen und damit des Fehlens von Ehehindernissen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 PStG anschließt (BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 -juris Rn. 26; B.v. 14.7.2022 - 10 CE 22.844 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 10 CE 16.2266

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen bevorstehender Eheschließung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 10 CE 24.420
    Dies ist anzunehmen, wenn das zuständige Standesamt zeitnah einen Eheschließungstermin bestimmt hat oder ein solcher jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11 m.w.N.), etwa weil das zuständige Standesamt den Eheschließungstermin als unmittelbar bevorstehend bezeichnet hat (vgl. NdsOVG, B.v. 1.8.2017 - 13 ME 189.17 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris 11; B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4).

  • OVG Bremen, 28.09.2016 - 1 B 153/16

    Duldung wegen beabsichtigter Eheschließung - Duldung; Eheschließung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 10 CE 24.420
    Selbst wenn man davon ausgehen wollte, es sei ausreichend, dass ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt worden ist und nicht bereits die Befreiung selbst vorliegen muss (Bergmann/Dienelt/Dollinger, Ausländerrecht 14. Aufl. 2022, § 60a Rn. 25; Röder in Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, Stand 15.1.2024, AufenthG § 60a Rn. 71 f.; für das Erfordernis einer Befreiung, auch wenn bereits eine Positivmitteilung ausgestellt worden ist OVG Bremen, B.v. 28.09.2016 - 1 B 153/16 - juris Rn. 3), gilt dies jedenfalls nur, wenn vom Ausländer alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind.
  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364

    Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 10 CE 24.420
    Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris 11; B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 10 CE 12.2125

    Kostenentscheidung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Duldung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 10 CE 24.420
    Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris 11; B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 14.07.2022 - 10 CE 22.844

    Kein Anspruch auf Duldung für Eheschließung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2024 - 10 CE 24.420
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, dass allein die Vorlage der für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen (im Sinne von § 12 Abs. 2 PStG) regelmäßig nicht für die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung ausreicht, weil sich daran noch die inhaltliche Prüfung der Voraussetzungen und damit des Fehlens von Ehehindernissen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 PStG anschließt (BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 -juris Rn. 26; B.v. 14.7.2022 - 10 CE 22.844 - juris Rn. 5).
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