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   VGH Bayern, 09.12.2021 - 20 NE 21.2902   

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https://dejure.org/2021,49600
VGH Bayern, 09.12.2021 - 20 NE 21.2902 (https://dejure.org/2021,49600)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.12.2021 - 20 NE 21.2902 (https://dejure.org/2021,49600)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 20 NE 21.2902 (https://dejure.org/2021,49600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Corona - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot von Weihnachtsmärkten

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; IfSG § 28a Abs. 9, Abs. 1 Nr. 5; IfSG § 28a Abs. 3; BayIfSMV § 10 Abs. 3 15.
    Erfolgloser Eilantrag gegen pandemiebedingte Untersagung von Weihnachtsmärkten

  • rewis.io

    Verbot von Weihnachtsmärkten, Begriff des Weihnachtsmarkts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Corona - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot von Weihnachtsmärkten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbot von Weihnachtsmärkten bestätigt - Corona-Virus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona - Eilantrag gegen Verbot der Weihnachtsmärkte zurückgewiesen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bundesländer dürfen Unterhaltungsangebote auf Weihnachtsmärkten verbieten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot von Weihnachtsmärkten - BayVGH lehnt Eilantrag ab

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2021 - 20 NE 21.2902
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12).

    Nach diesen Maßstäben sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei der nur möglichen, aber ausreichenden summarischen Prüfung (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 14) zu verneinen.

  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767

    Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2021 - 20 NE 21.2902
    Anders als unter der Geltung des § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG i.d.F. vom 27. März 2020 (BGBl. 2020 I S. 587 ff.; BT-Drucks 19/18111; vgl. hierzu BayVGH, B.v. 4.10.2021 - 20 N 20.767 - juris) hat der Gesetzgeber für Maßnahmen gegen COVID-19 ein ausführliches Maßnahmenpaket beschrieben und Eingriffsvoraussetzungen formuliert.
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2021 - 20 NE 21.2902
    Das Gewicht des mit der angegriffenen Norm verbundenen Eingriffs in die Grundrechte der Normadressaten steht angesichts der Grundentscheidung des Gesetzgebers für die fortgesetzte Zulässigkeit solcher bis zum 25. November 2021 angeordneten Untersagungen im Rahmen des § 28a Abs. 9 IfSG (zum weiten Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers vgl. BVerfG, B.v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 - juris), der Bedeutung der betroffenen Betriebe und Einrichtungen für die Grundrechtsausübung der Betroffenen und des grundsätzlich befristeten Geltungszeitraums der Norm (vgl. § 28a Abs. 7 Satz 3 i.V.m. Abs. 5 IfSG) jedenfalls bislang nicht außer Verhältnis zu dem Regelungsziel, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung der (intensiv-)medizinischen Behandlungskapazitäten zu vermeiden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2021 - 20 NE 21.2902
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).
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