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   VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 ZB 24.105   

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VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 ZB 24.105 (https://dejure.org/2024,7615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2024 - 3 ZB 24.105 (https://dejure.org/2024,7615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2024 - 3 ZB 24.105 (https://dejure.org/2024,7615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    LlbG Art. 12 Abs. 3 S. 4, Abs. 4 S. 1, Art. 15 Abs. 4 S. 1 Nr. 5; FachV-Pol/VS. § 12 Abs. 3 S. 1; BeamtStG § 4 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 2, § 10 S. 1; BayBG Art. 25 S. 1
    Umwandlung eines Probebeamtenverhältnisses in ein solches auf Lebenszeit, angemessene Bedenkzeit nach Ablauf der Probezeit

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 ZB 24.105
    Der Dienstherr ist dabei - wie die Klägerin zu Recht vorträgt - aus Gründen der Fürsorgepflicht gehalten, alsbald, d.h. unverzüglich, mithin "ohne schuldhafte Verzögerung" nach Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit eine Entscheidung über die Frage der Bewährung des Beamten und daraus zu ziehenden Folgerungen herbeizuführen (rechtsgrundsätzlich hierzu: BVerwG, U.v. 25.2.1993 - 2 C 27.90 - juris Rn. 12 ff.).

    Die von der Rechtsprechung gebilligte zeitliche Toleranzspanne kann der Dienstherr jedenfalls dann nicht in Anspruch nehmen, wenn er gegen Ende der laufbahnrechtlichen Probezeit und in unmittelbarem Zusammenhang damit nach außen erkennbar nichts unternimmt, um zu einem Urteil über die Bewährung des Beamten zu kommen und diesem alsbald eine Entscheidung folgen zu lassen (vgl. BVerwG, U.v. 25.2.1993 a.a.O. Rn. 14; VGH BW, U.v. 21.2.1995 - 4 S 66/94 - juris Rn. 30 f.; Zängl in Fürst, Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht - GKÖD - Band I, Stand 11/2023, § 34 BBG Rn. 49 ff.).

  • VG Köln, 26.08.2021 - 19 K 5799/18
    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 ZB 24.105
    Wegen der unterschiedlichen Rechtslage ist das Urteil des VG Köln (U.v. 26.8.2021 - 19 K 5799/18 - juris Rn. 32) auf das hiesige Verfahren nicht übertragbar.
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 ZB 24.105
    Schließlich unterscheidet sich der Sachverhalt des vorliegenden Falles auch von demjenigen, der der von der Klagepartei ins Feld geführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - juris) zugrunde lag.
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 ZB 24.105
    Welche Frist als angemessen anzusehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, also danach, welche Zeitspanne im jeweiligen Einzelfall für die Feststellung des für diese Entscheidung erheblichen Sachverhalts und für den Entschluss über die Rechtsfolge, mithin für eine sorgfältige Abwägung aller Umstände, erforderlich ist (BVerwG, B.v. 4.2.1992 - 2 B 161.91 - juris Rn. 5 f.; U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - juris Rn. 22; OVG Hamburg, B.v. 22.7.2022 - 5 Bs 87/22 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 ZB 24.105
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen könnten, wären nur zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 ZB 24.105
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen könnten, wären nur zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118

    Bewerbung um einen Dienstposten, hier: Sachgebietsleitung im Finanzamt

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 ZB 24.105
    Danach ist maßgeblich die Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge zum Zeitpunkt der Klageerhebung bzw. Beantragung der Zulassung der Berufung (Grundgehalt A 7 Stufe 1 gemäß Anlage 3 BayBesG zzgl. ruhegehaltsfähige Polizeizulage gemäß Art. 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBesG i.V.m. Anlage 4 zum BayBesG) mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen, wobei auch die jährliche Sonderzahlung (Art. 82 ff. BayBesG) Berücksichtigung findet (BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1995 - 4 S 66/94

    Beamtenrecht: mangelnde Bewährung während der Probezeit wegen fehlender

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 ZB 24.105
    Die von der Rechtsprechung gebilligte zeitliche Toleranzspanne kann der Dienstherr jedenfalls dann nicht in Anspruch nehmen, wenn er gegen Ende der laufbahnrechtlichen Probezeit und in unmittelbarem Zusammenhang damit nach außen erkennbar nichts unternimmt, um zu einem Urteil über die Bewährung des Beamten zu kommen und diesem alsbald eine Entscheidung folgen zu lassen (vgl. BVerwG, U.v. 25.2.1993 a.a.O. Rn. 14; VGH BW, U.v. 21.2.1995 - 4 S 66/94 - juris Rn. 30 f.; Zängl in Fürst, Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht - GKÖD - Band I, Stand 11/2023, § 34 BBG Rn. 49 ff.).
  • OVG Hamburg, 22.07.2022 - 5 Bs 87/22

    Entlassung auf dem Beamtenverhältnis auf Probe; Bewährung in der Probezeit

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 ZB 24.105
    Welche Frist als angemessen anzusehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, also danach, welche Zeitspanne im jeweiligen Einzelfall für die Feststellung des für diese Entscheidung erheblichen Sachverhalts und für den Entschluss über die Rechtsfolge, mithin für eine sorgfältige Abwägung aller Umstände, erforderlich ist (BVerwG, B.v. 4.2.1992 - 2 B 161.91 - juris Rn. 5 f.; U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - juris Rn. 22; OVG Hamburg, B.v. 22.7.2022 - 5 Bs 87/22 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 04.02.1992 - 2 B 161.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 ZB 24.105
    Welche Frist als angemessen anzusehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, also danach, welche Zeitspanne im jeweiligen Einzelfall für die Feststellung des für diese Entscheidung erheblichen Sachverhalts und für den Entschluss über die Rechtsfolge, mithin für eine sorgfältige Abwägung aller Umstände, erforderlich ist (BVerwG, B.v. 4.2.1992 - 2 B 161.91 - juris Rn. 5 f.; U.v. 31.5.1990 - 2 C 35.88 - juris Rn. 22; OVG Hamburg, B.v. 22.7.2022 - 5 Bs 87/22 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 25.04.1974 - II C 17.73

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • BVerwG, 12.06.1964 - VI C 167.61
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