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   VGH Bayern, 11.03.2024 - 19 C 23.1906   

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https://dejure.org/2024,5991
VGH Bayern, 11.03.2024 - 19 C 23.1906 (https://dejure.org/2024,5991)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2024 - 19 C 23.1906 (https://dejure.org/2024,5991)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2024 - 19 C 23.1906 (https://dejure.org/2024,5991)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Verwaltungsgerichte, Hinreichende Aussicht auf Erfolg, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Kosten der Prozeßführung, Rechtsverfolgung, Ausweisersatz, Erfolgsaussichten der Klage, ...

  • rewis.io

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Verwaltungsgerichte, Hinreichende Aussicht auf Erfolg, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Kosten der Prozeßführung, Rechtsverfolgung, Ausweisersatz, Erfolgsaussichten der Klage, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 30.08.2021 - 19 C 21.1861

    Vorführung zur Anhörung durch eine Expertendelegation in Abschiebefällen keine

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2024 - 19 C 23.1906
    Das rechtfertigt aber nicht, dem Kläger die Teilhabe am Rechtsverkehr (s.o.) abzuschneiden, zumal die Pflicht zur Passbeschaffung nach § 48 Abs. 3 AufenthG von der Erteilung des Ausweisersatzes unberührt bleibt (Maor in Kluth/Hornung/Koch, Handbuch Zuwanderungsrecht, 3. Aufl. 2020, § 4 Rn. 183; Beiderbeck in BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, Stand: Okt. 2023, § 3 AufenthG Rn. 12 jeweils unter Hinweis auf OVG Bremen, B. v. 19.12.2012 - 1 B 275/12 - juris Rn. 17) und nach § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (effektiv) durchgesetzt werden kann (vgl. dazu BayVGH, B. v. 30.8.2021 - 19 C 21.1861 - juris Rn. 7).
  • OVG Bremen, 19.12.2012 - 1 B 275/12

    Anspruch auf Ausstellung eines Ausweisersatzes bis zur Bescheidung über die

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2024 - 19 C 23.1906
    Das rechtfertigt aber nicht, dem Kläger die Teilhabe am Rechtsverkehr (s.o.) abzuschneiden, zumal die Pflicht zur Passbeschaffung nach § 48 Abs. 3 AufenthG von der Erteilung des Ausweisersatzes unberührt bleibt (Maor in Kluth/Hornung/Koch, Handbuch Zuwanderungsrecht, 3. Aufl. 2020, § 4 Rn. 183; Beiderbeck in BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, Stand: Okt. 2023, § 3 AufenthG Rn. 12 jeweils unter Hinweis auf OVG Bremen, B. v. 19.12.2012 - 1 B 275/12 - juris Rn. 17) und nach § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (effektiv) durchgesetzt werden kann (vgl. dazu BayVGH, B. v. 30.8.2021 - 19 C 21.1861 - juris Rn. 7).
  • VG Regensburg, 27.09.2023 - RN 9 K 22.1630

    Passbeschaffung, Ausländerbehörde, Zumutbarkeit, Bevollmächtigter,

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2024 - 19 C 23.1906
    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 27. September 2023 wird dem Kläger Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren (RN 9 K 22.1630) bewilligt.
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