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   VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795   

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https://dejure.org/2020,34313
VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795 (https://dejure.org/2020,34313)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.10.2020 - 10 B 20.1795 (https://dejure.org/2020,34313)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 2020 - 10 B 20.1795 (https://dejure.org/2020,34313)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53 Abs. 1 bis 3, § 54 Abs. 2 Nr. 1 u. Nr. 9, § 55
    Generalpräventives Ausweisungsinteresse wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 53 Abs. 1, Abs. 2 AufenthG, § 56 Abs. 1 AufenthG a.F., § 114 StGB
    Wiederholungsgefahr; Generalpräventives Ausweisungsinteresse; Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 53 Abs. 1, Abs. 2 AufenthG, § 56 Abs. 1 AufenthG a.F., § 114 StGB
    Wiederholungsgefahr; Generalpräventives Ausweisungsinteresse; Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795
    Es habe die noch zum alten Ausweisungsrecht ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2012 (1 C 7.11 - juris) unbesehen auf die neue Rechtslage übertragen, ohne den inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 9. Mai 2019 (1 C 21.18 - juris) angewandten Prüfungsmaßstab für generalpräventive Ausweisungen aufzunehmen.

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der angefochtenen Ausweisung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (stRspr des BVerwG, vgl. z.B. U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 11; vgl. auch BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 25).

    18/4097 S. 49) auf generalpräventive Gründe gestützt werden, denn vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 - juris Rn.17).

    Auch muss das Ausweisungsinteresse noch aktuell sein (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 - juris Rn.17).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795
    Eine Ausweisung kann auch nach dem seit 1. Januar 2016 geltenden Ausweisungsrecht regelmäßig (zu Ausnahmen bei durch § 53 Abs. 3 bis 4 AufenthG besonders geschützten Personenkreisen BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - BVerwGE 162, 349 juris Rn. 19 unter Verweis auf BT-Drs.

    Für die zeitliche Begrenzung eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses, das an strafrechtlich relevantes Handeln anknüpft, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 23) für die vorzunehmende gefahrenabwehrrechtliche Beurteilung eine Orientierung an den Fristen der §§ 78 ff. StGB zur Strafverfolgungsverjährung angezeigt.

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795
    Danach wird ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an seiner Ausreise mit den Interessen an seinem weiteren Verbleib im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 19 ff.).

    Bei der Abwägung des Interesses an der Ausreise mit den Bleibeinteressen sind darüber hinaus die in § 53 Abs. 2 AufenthG aufgeführten Umstände (näher dazu etwa BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 24 f.) in die wertende Gesamtbetrachtung einzubeziehen.

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18).

    Auch wenn straf- oder strafvollstreckungsgerichtlichen Entscheidungen über die Aussetzung der (Rest-)Freiheitsstrafe eine Indizwirkung im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr zukommt, sind die Verwaltungsgerichte weder an diese Entscheidungen noch die diesen Entscheidungen zugrundeliegenden Prognosen gebunden (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795
    Auch wenn straf- oder strafvollstreckungsgerichtlichen Entscheidungen über die Aussetzung der (Rest-)Freiheitsstrafe eine Indizwirkung im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr zukommt, sind die Verwaltungsgerichte weder an diese Entscheidungen noch die diesen Entscheidungen zugrundeliegenden Prognosen gebunden (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795
    Es habe die noch zum alten Ausweisungsrecht ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2012 (1 C 7.11 - juris) unbesehen auf die neue Rechtslage übertragen, ohne den inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 9. Mai 2019 (1 C 21.18 - juris) angewandten Prüfungsmaßstab für generalpräventive Ausweisungen aufzunehmen.
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795
    Innerhalb dieses Zeitrahmens ist der Fortbestand des Ausweisungsinteresses anhand generalpräventiver Erwägungen zu ermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 ZB 19.2419

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug - Ausweisungsinteresse wegen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795
    Nach der Rechtsprechung des Senats können im Einzelfall auch Falschangaben zur Erlangung einer Duldung (BayVGH, B.v. 10.12.2018 - 10 ZB 16.1511 - juris Rn. 19; B.v. 17.9.2020 - 10 C 20.1895 - juris Rn. 10), eine Identitätstäuschung gegenüber der Ausländerbehörde (BayVGH, B.v. 6.3.2020 - 10 ZB 19.2419 - juris Rn. 5), Falschangaben im Visumverfahren (BayVGH, B.v. 28.12.2018 - 10 C 18.1361 - juris Rn. 13), die Verletzung der Passpflicht (BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 20.666 - juris Rn. 8) oder Körperverletzung (BayVGH, B.v. 27.4.2020 - 10 C 20.51 - juris Rn. 7) ein generalpräventives Ausweisungsinteresse begründen.
  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 10 C 20.1895

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wegen der

  • VGH Bayern, 20.08.2018 - 10 C 18.1361

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Verpflichtungsklage auf Erteilung einer

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 10 C 20.51

    Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 10.12.2018 - 10 ZB 16.1511

    Ausweisungsinteresse bei Identitätstäuschung

  • VG Aachen, 18.11.2021 - 8 K 2835/18

    Ausweisung; Örtliche Zuständigkeit; Wiederholungsgefahr; Spezial- und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - ,juris Rn. 17; BayVGH, Urteile vom 12. April 2021 - 10 B 19.1716 -, juris, Rn. 7 sowie vom 12. Oktober 2020 - 10 B 20.1795 -, juris, Rn. 33.

    vgl. BayVGH, Urteile vom 12. April 2021 - 10 B 19.1716 -, juris, Rn. 76 sowie vom 12. Oktober 2020 - 10 B 20.1795 -, juris, Rn. 33.

    vgl. BayVGH, Urteile vom 12. April 2021 - 10 B 19.1716 -, juris, Rn. 76; sowie vom 12. Oktober 2020 - 10 B 20.1795 -, juris, Rn. 33; Bauer , in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 53 AufenthG Rn. 63; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - ,juris Rn. 17.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 19; BayVGH, Urteil vom 12. Oktober 2020 - 10 B 20.1795 -, juris, Rn. 36.

    vgl. hierzu: BayVGH, Urteil vom 12. Oktober 2020 - 10 B 20.1795 -, juris, Rn. 35.

  • VGH Bayern, 04.12.2023 - 10 B 23.963

    Rechtmäßige Ausweisung wegen schwerwiegender Straftaten aus dem Bereich der

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 64; U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28; U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

    18/4097 S. 49) auf generalpräventive Gründe gestützt werden, denn vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn.17; BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 32 ff.).

    Darüber hinaus sind Art und Schwere der jeweiligen Anlasstat lediglich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 33 m.w.N.).

  • VG München, 22.06.2023 - M 27 S 23.1313

    Erfolglose Klage auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

    Bei der Prognose, ob die Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Darüber hinaus sind Art und Schwere der jeweiligen Anlasstat lediglich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    Zwar kommt straf- oder strafvollstreckungsrechtlichen Entscheidungen über die Aussetzung der (Rest-)Freiheitsstrafe eine Indizwirkung im Hinblick auf die Wiederholungsgefahr zu; die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte sind aber weder an diese Entscheidung noch an die der Entscheidung zugrundeliegende Prognose gebunden (vgl. BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 30 m.w.N.).

  • VG München, 17.10.2023 - M 27 S 23.4278

    Ausländerrecht, Aufenthaltserlaubnis eines in Griechenland langfristig

    Bei der Prognose, ob die Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Darüber hinaus sind Art und Schwere der jeweiligen Anlasstat lediglich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 33 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 29.03.2021 - 10 B 18.943

    Ausweisung wegen erschlichenem Aufenthaltstitels

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28; BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

    Denn vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn.17; BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 32 ff.).

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei der Ausweisung eines im Bundesgebiet

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28; BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

    18/4097 S. 49) auf generalpräventive Gründe gestützt werden, denn vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn.17; BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 32 ff.).

  • VGH Bayern, 27.11.2023 - 10 C 23.2099

    Rechtmäßige Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    18/4097 S. 49) auf generalpräventive Gründe gestützt werden, denn vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn.17; BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 32 ff.).

    Darüber hinaus sind Art und Schwere der jeweiligen Anlasstat lediglich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 33 m.w.N.).

  • VG Freiburg, 19.12.2022 - 7 K 3853/20

    Ausweisung eines syrischen Straftäters

    Anders als nach früherer, bis zum 31.12.2015 geltender Rechtslage (§ 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.; siehe dazu BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7.11 -, juris) kommt es nicht nur bei besonders schwerwiegenden Delikten wie zum Beispiel Drogendelikten, Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, oder Terrorismus in Betracht (Bay. VGH, Urt. v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 -, juris Rn. 33, und Beschl. v. 29.03.2021 - 10 B 18.943 -, Rn. 59; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 53 AufenthG Rn. 65 f.).
  • VG München, 14.11.2023 - M 4 K 22.4002

    Erfolglose Klage eines äthiopischen Staatsangehörigen gegen seine Ausweisung

    Eine Ausweisung kann regelmäßig auf generalpräventive Gründe gestützt werden, denn vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn.17; BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 32 ff.).

    Darüber hinaus sind Art und Schwere der jeweiligen Anlasstat lediglich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 33 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Verlusts des Rechts auf Einreise und

    Im Übrigen sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 10 B 23.965 Rn. 28 noch nicht veröffentlicht; U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 64; U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28; U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200

    Rechtmäßige Ausweisung wegen Gewaltstraftaten und Handeltreibens mit

  • VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930

    Ausweisung einer äthiopischen Staatsangehörigen, beharrlicher Verstoß gegen Pass-

  • VG Schleswig, 21.09.2022 - 11 A 200/19
  • VG Ansbach, 09.11.2022 - AN 11 K 22.01241

    Verlustfeststellung Freizügigkeitsrecht EU, Drogenproblematik,

  • VG Hannover, 02.01.2023 - 12 B 3819/22

    Abwägung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Ausweisung; Bewährung;

  • VG München, 13.10.2021 - M 24 K 20.1942

    Ausweisung aus general- und spezialpräventiven Gründen

  • VGH Bayern, 10.01.2023 - 10 C 22.1885

    Rechtmäßige Ausweisung aus generalpräventiven Gründen

  • VG München, 27.07.2021 - M 4 K 21.3080

    Überwiegendes Ausweisungsinteresse bei Verurteilung zu einer Geldstrafe

  • VG Schleswig, 19.10.2022 - 11 A 10/20
  • VG München, 20.04.2023 - M 27 K 21.4795

    Erfolglose Klage gegen ausländerrechtliche Ausweisung bei gewerbsmäßigem Handeln

  • VG München, 01.08.2023 - M 27 S 23.2288

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Ausweisung aus

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