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   VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60   

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VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60 (https://dejure.org/2024,3373)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2024 - 4 CE 24.60 (https://dejure.org/2024,3373)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2024 - 4 CE 24.60 (https://dejure.org/2024,3373)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Gemeindliche Obdachlosenunterbringung umfasst auch Familiennachzug nach Asylanerkennung

  • BAYERN | RECHT

    LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 3, Art. 6; AufenthG § 29 Abs. 2 S. 1 und 2; GG Art. 28 Abs. 2, Art. 11, Art. 2 Abs. 1; BV Art. 83 Abs. 1; BayVwVfG Art. 3 Abs. 1 Nr. 4
    Pflicht der Gemeinden zur Obdachlosenunterbringung, Verzicht auf Wohnraumerfordernis bei Familiennachzug ins Bundesgebiet, Abgrenzung zwischen freiwilliger und bloß vorhersehbarer Obdachlosigkeit, staatliche Unterbringungsverpflichtung nur bei Asylbewerbern, ...

  • rewis.io

    Pflicht der Gemeinden zur Obdachlosenunterbringung, Verzicht auf Wohnraumerfordernis bei Familiennachzug ins Bundesgebiet, Abgrenzung zwischen freiwilliger und bloß vorhersehbarer Obdachlosigkeit, staatliche Unterbringungsverpflichtung nur bei Asylbewerbern, ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 6; Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG, § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG, Art. 83 Abs. 1 BV, Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayVwVfG
    Obdachlosenrecht: Obdachlosigkeit bei Familiennachzug | Pflicht der Gemeinden zur Obdachlosenunterbringung; Verzicht auf Wohnraumerfordernis bei Familiennachzug ins Bundesgebiet; Abgrenzung zwischen freiwilliger und bloß vorhersehbarer Obdachlosigkeit; Staatliche ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeindliche Obdachlosenunterbringung umfasst auch Familiennachzug nach Asylanerkennung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gemeindliche Obdachlosenunterbringung umfasst auch Familiennachzug nach Asylanerkennung ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeindliche Obdachlosenunterbringung umfasst auch Familiennachzug nach Asylanerkennung - Gemeinde als örtliche Sicherheitsbehörde zur Unterbringung von unfreiwillig Obdachlosen in ihrem Gemeindegebiet verpflichtet

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 6; Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG, § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG, Art. 83 Abs. 1 BV, Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayVwVfG
    Obdachlosenrecht: Obdachlosigkeit bei Familiennachzug | Pflicht der Gemeinden zur Obdachlosenunterbringung; Verzicht auf Wohnraumerfordernis bei Familiennachzug ins Bundesgebiet; Abgrenzung zwischen freiwilliger und bloß vorhersehbarer Obdachlosigkeit; Staatliche ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 02.04.1993 - 4 B 92.1326
    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60
    Die Unterbringung von Obdachlosen ist gemäß Art. 83 Abs. 1 BV, Art. 57 Abs. 1 GO eine im eigenen Wirkungskreis zu erfüllende kommunale Aufgabe (BayVGH, U.v. 2.4.1993 - 4 B 92.1326 - VGH n.F. 46, 75 m.w.N.; Holzner in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand 1.10.2023, Art. 6 LStVG Rn. 30 m.w.N.).

    Insoweit handelt es sich, wie ein genauerer Blick zeigt, um eine mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbare Sonderkonstellation (vgl. bereits BayVGH, U.v. 2.4.1993 - 4 B 92.1326 - VGH n.F. 46, 75).

    Die Gemeinde des Aufenthaltsorts hat daher im Falle drohender Obdachlosigkeit auch für ihre Unterbringung zu sorgen (BayVGH, U.v. 2.4.1993 - 4 B 92.1326 - VGH n.F. 46, 75/75; Ehmann, a.a.O., 43; a.A. BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 12 N 18.9 - juris Rn. 103).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 7 B 155.92

    Selbstverwaltung - Asylbewerber - Unterbringung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60
    Auch die verfassungsrechtliche Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG vermittelt den Gemeinden keinen Anspruch darauf, dass der Staat ihnen unter Durchbrechung der bestehenden Zuständigkeitsordnung die Betreuung bestimmter zu ihrer Einwohnerschaft zählender Personen abnimmt (BVerwG, B.v. 24.2.1993 - 7 B 155.92 - BayVBl 1993, 438).

    Verbleiben sie allerdings nach Abschluss ihres Asylverfahrens im Bundesgebiet, so schließt sich an den asylverfahrensrechtlichen Aufenthalt ein davon unabhängiger Aufenthalt nach den Vorschriften des allgemeinen Ausländerrechts an (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.1993 - 7 B 155.92 - BayVBl 1993, 438).

  • VGH Bayern, 22.03.1989 - 4 B 88.2483
    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60
    Insbesondere kann in solchen Fällen nicht auf die den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz verwiesen werden, wonach die wohnungsmäßige Versorgung von Asylbewerbern, die sich auf dem Gebiet einer Gemeinde aufhalten, keine kommunale, sondern eine staatliche Aufgabe ist (BVerwG, B.v. 30.5.1990 - 9 B 223.89 - BayVBl 1990, 724; B.v. 20.1.2010 - 1 B 1.09 - NVwZ-RR 2010, 452 Rn. 12; BayVGH, U.v. 22.3.1989 - 4 B 88.2483 - BayVBl 1989, 370).

    dd) Diesem Ergebnis kann nicht der Einwand entgegengehalten werden, dass die Obdachlosenfürsorge grundsätzlich nur Personen umfasse, die in der Gemeinde vor Eintritt der Obdachlosigkeit bereits ihren Wohnsitz gehabt hätten oder sonst einen Bezug zu der Gemeinde aufweisen könnten (so aber in Bezug auf die Unterbringung von Asylbewerbern BayVGH, U.v. 22.3.1989 - 4 B 88.2483 - BayVBl 1989, 370/372).

  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9

    Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60
    Die Gemeinde des Aufenthaltsorts hat daher im Falle drohender Obdachlosigkeit auch für ihre Unterbringung zu sorgen (BayVGH, U.v. 2.4.1993 - 4 B 92.1326 - VGH n.F. 46, 75/75; Ehmann, a.a.O., 43; a.A. BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 12 N 18.9 - juris Rn. 103).
  • VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53

    Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG, Leinenzwang für

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60
    Örtlich sind Gefahrenlagen aber immer dann, wenn die abzuwehrende Gefahr in ihren Auswirkungen und ihrer Tragweite auf das Gemeindegebiet beschränkt ist (BayVGH, U.v. 28.2.1964 - 133 VIII 64 - BayVBl 1964, 228/231; B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - NVwZ-RR 2004, 490; Koehl, BayVBl 2004, 330/331).
  • VGH Bayern, 14.08.2019 - 4 CE 19.1546

    Örtliche Zuständigkeit für Obdachlosenunterbringung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60
    Grundsätzlich bestimmt sich zwar die örtliche Zuständigkeit gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayVwVfG nach dem aktuellen Aufenthaltsort und nicht nach dem Ort, an dem der Betroffene zu einem zurückliegenden Zeitpunkt erstmals obdachlos geworden ist (BayVGH, B.v. 14.8.2019 - 4 CE 19.1546 - BayVBl 2020, 197 Rn. 11 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2010 - 1 B 1.09

    Unterbringungspflicht; bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber; Asylverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60
    Insbesondere kann in solchen Fällen nicht auf die den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz verwiesen werden, wonach die wohnungsmäßige Versorgung von Asylbewerbern, die sich auf dem Gebiet einer Gemeinde aufhalten, keine kommunale, sondern eine staatliche Aufgabe ist (BVerwG, B.v. 30.5.1990 - 9 B 223.89 - BayVBl 1990, 724; B.v. 20.1.2010 - 1 B 1.09 - NVwZ-RR 2010, 452 Rn. 12; BayVGH, U.v. 22.3.1989 - 4 B 88.2483 - BayVBl 1989, 370).
  • BVerwG, 30.05.1990 - 9 B 223.89

    Überschaubarer Sachverhalt als Bestandteil eines feststellungsfähigen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60
    Insbesondere kann in solchen Fällen nicht auf die den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz verwiesen werden, wonach die wohnungsmäßige Versorgung von Asylbewerbern, die sich auf dem Gebiet einer Gemeinde aufhalten, keine kommunale, sondern eine staatliche Aufgabe ist (BVerwG, B.v. 30.5.1990 - 9 B 223.89 - BayVBl 1990, 724; B.v. 20.1.2010 - 1 B 1.09 - NVwZ-RR 2010, 452 Rn. 12; BayVGH, U.v. 22.3.1989 - 4 B 88.2483 - BayVBl 1989, 370).
  • VGH Bayern, 09.10.2015 - 4 CE 15.2102

    Obdachlosigkeit; örtliche Zuständigkeit; Rechtsmissbrauch (verneint)

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60
    Auf die Frage, ob das Fehlen einer Unterkunft auf einem individuell vorwerfbaren Verhalten beruht, kann es im Übrigen nach den allgemeinen Grundsätzen des Sicherheitsrechts nicht ankommen (BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 4 CE 15.2102 - juris Rn. 2; Ehmann, Obdachlosigkeit in Kommunen, 4. Aufl. 2020, 40; Ruder, KommJur 2020, 401/404).
  • VGH Bayern, 13.02.2014 - 4 CS 14.126

    Obdachlosenrecht; Räumungsbescheid; Selbsthilfeverpflichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60
    Es spricht auch nichts dafür, dass es ihnen möglich wäre, sich aus eigener Kraft eine den wohnungsmäßigen Mindestanforderungen genügende Unterkunft zu verschaffen, so dass sie ihre Obliegenheit zur Selbsthilfe verletzt hätten und ihr Antrag als rechtsmissbräuchlich abgelehnt werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2014 - 4 CS 14.126 - juris Rn. 6).
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