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   VGH Bayern, 15.07.2019 - 11 ZB 19.1122   

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VGH Bayern, 15.07.2019 - 11 ZB 19.1122 (https://dejure.org/2019,21271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2019 - 11 ZB 19.1122 (https://dejure.org/2019,21271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2019 - 11 ZB 19.1122 (https://dejure.org/2019,21271)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 414; StVG § ... 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 11 Abs. 8, § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 46 Abs. 1 S. 1; BayVwVfG Art. 26 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 29 Abs. 1, 38 Abs. 1 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 4 S. 2 u. S. 4, § 152 Abs. 1, § 154 Abs. 2
    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Cannabis und unzureichender Mitwirkung an einer Haaranlayse durch den Betroffenen

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss; Fahreignungsrelevanter Mischkonsum; Anordnung einer ärztlichen Unter...

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Cannabis und unzureichender Mitwirkung an einer Haaranlayse durch den Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisentziehung nach Cannabiskonsum; Fehlende hinreichende Mitwirkung des Betroffenen bei einer erforderlichen Haaranalyse; Klärung des Konsumverhaltens

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss; Fahreignungsrelevanter Mischkonsum; Anordnung einer ärztlichen Untersuchung; Aufklärung des Konsummusters; Erforderlichkeit einer Haaranalyse; Fehlende hinreichende Mitwirkung; Cannabiseinfluss; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2019 - 11 ZB 19.1122
    Ob die Beklagte auch einen gelegentlichen Cannabiskonsum hätte zugrunde legen und, da es sich um die erste Auffälligkeit mit Cannabis gehandelt hat, entweder eine medizinisch-psychologische Untersuchung nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV (vgl. BayVGH, U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - Blutalkohol 54, 268 bestätigt durch BVerwG U.v. 11.4.2019 - 3 C 3.17 - Presseerklärung auf www.bverwg.de) anordnen können oder die Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 7 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV wegen eines fahreignungsrelevanten Mischkonsums von Alkohol und Cannabis unmittelbar hätte entziehen müssen, muss dabei nicht geklärt werden.
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2019 - 11 ZB 19.1122
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2019 - 11 ZB 19.1122
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.) und für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 11 CS 08.2010 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2019 - 11 ZB 19.1122
    Denn im Falle eines einmaligen Cannabis-Probierkonsums bestünden beim Kläger trotz des fahreignungsrelevanten Mischkonsums von Alkohol und Cannabis (vgl. BVerwG, U.v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 26) keine aufklärungsbedürftigen Bedenken hinsichtlich seiner Fahreignung, da Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV nur gelegentlichen Cannabiskonsum erfasst.
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2019 - 11 ZB 19.1122
    Der Wille der Behörde, sich für die Zukunft zu binden und einen entsprechenden Anspruch des Begünstigten auf die zugesagte Maßnahme zu begründen, muss dabei unzweifelhaft erkennbar sein (BVerwG, U.v. 25.1.1995 - 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 Rn. 19; OVG NW, B.v. 7.8.2009 - 13 A 2363/08 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2019 - 11 ZB 19.1122
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2019 - 11 ZB 19.1122
    Da die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens nicht isoliert anfechtbar ist (vgl. nur BVerwG, B.v. 17.5.1994 - 11 B 157.93 - BayVBl 1995, 59, B.v. 28.6.1996 - 11 B 36.96 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 6.8.2007 - 11 ZB 06.1818 - juris Rn. 3 m.w.N.), stellt die Rechtsprechung strenge Anforderungen an deren Rechtmäßigkeit, die im Falle einer Folgemaßnahme (hier die Entziehung der Fahrerlaubnis) inzident zu prüfen sind.
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2019 - 11 ZB 19.1122
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.) und für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 11 CS 08.2010 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99

    Persönlicher Umzugshinderungsgrund; Beginn des Schuljahres in der 12.

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2019 - 11 ZB 19.1122
    Davon zu unterscheiden sind Auskünfte, denen als Wissenserklärungen der auf eine bestimmte Rechtsfolge gerichtete Bindungswille fehlt (BVerwG, U.v. 20.6.2000 - 10 C 3.99 - BVerwGE 111, 255 Rn. 25).
  • BVerwG, 08.11.2018 - 3 C 3.17

    Dosierungsangaben bei Registrierung von homöopathischen Arzneimitteln "Calcium

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2019 - 11 ZB 19.1122
    Ob die Beklagte auch einen gelegentlichen Cannabiskonsum hätte zugrunde legen und, da es sich um die erste Auffälligkeit mit Cannabis gehandelt hat, entweder eine medizinisch-psychologische Untersuchung nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV (vgl. BayVGH, U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - Blutalkohol 54, 268 bestätigt durch BVerwG U.v. 11.4.2019 - 3 C 3.17 - Presseerklärung auf www.bverwg.de) anordnen können oder die Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 7 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV wegen eines fahreignungsrelevanten Mischkonsums von Alkohol und Cannabis unmittelbar hätte entziehen müssen, muss dabei nicht geklärt werden.
  • BVerwG, 28.06.1996 - 11 B 36.96

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Anforderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2009 - 13 A 2363/08

    Aufnahme eines sog. differentialdiagnostischen Hinweises zur unterstützenden

  • VGH Bayern, 10.09.2008 - 11 CS 08.2010

    Angeordnete Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 06.08.2007 - 11 ZB 06.1818
  • VG Bayreuth, 05.11.2020 - B 1 S 20.1001

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verweigerung einer Haaranalyse zur Beantwortung

    Der Rückschluss auf die fehlende Fahreignung ist nur gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BayVGH, B.v. 26.7.2019 - 11 CS 19.1093 - juris Rn. 12; B.v. 15.7.2019 - 11 ZB 19.1122 - juris Rn. 15).

    Dass die bei der polizeilichen Kontrolle am 16. November 2018 gemachte Angabe, dass er in der Vergangenheit wegen Besitzes von Betäubungsmitteln angezeigt worden sei, seit längerem aber nichts mehr konsumiere, sowie die bei der Gutachterin gemachte Angabe, er habe seit seinem sechsmonatigem wöchentlichem Cannabiskonsum im Jahr 2006 keine Drogen mehr konsumiert, nur mittels einer Haaranalyse verifiziert werden kann, liegt dabei auf der Hand (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2019 - 11 ZB 19.1122 - BeckRS 2019, 15169 Rn. 16).

    Selbst wenn Frau ... bei der Begutachtungsstelle davon ausgegangen sein sollte, beim Antragsteller könnten weitere Urinscreenings durchgeführt werden, ändert dies nichts daran, dass die Gutachterin eine Haaranalyse für erforderlich ansehen konnte (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2019 - 11 ZB 19.1122 - BeckRS 2019, 15169 Rn. 20).

  • VG Bayreuth, 19.05.2020 - B 1 S 20.358

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Verweigerung der Durchführung einer

    Anders als in dem vom Landratsamt zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juli 2019 (Az.: 11 ZB 19.1122) habe der Antragsteller von sich aus angeboten, eine Haaranalyse nachträglich durchführen zu lassen und um eine Nachfristsetzung ersucht.

    Der Rückschluss auf die fehlende Fahreignung ist nur gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BayVGH, B.v. 26.7.2019 - 11 CS 19.1093 - juris Rn. 13; B.v. 15.7.2019 - 11 ZB 19.1122 - juris Rn. 15).

    Zudem hätte das Landratsamt angesichts der fehlenden Angaben des Antragstellers zu seinem Konsumverhalten im Rahmen des Strafverfahrens nicht wissen können, welche Untersuchungsmethoden zielführend sein werden (vgl. auch BayVGH, B.v. 15.7.2019 - 11 ZB 19.1122 - juris Rn. 16).

  • VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 18.01948

    Erforderlichkeit der Bauleitplanung

    Auszugehen ist hierbei von dem Standpunkt dessen, für den die Erklärung bestimmt ist (BVerwG, U.v. 7.2.1986 - 4 C 28/84 - juris, BVerwG, U.v. 26.9.1996 - 2 C 39/95 - juris; BayVGH, B.v. 15.7.2019 - 11 ZB 19.1122.
  • VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 1 S 20.1451

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten

    Der Rückschluss auf die fehlende Fahreignung ist nur gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BayVGH, B.v. 26.7.2019 - 11 CS 19.1093 - juris Rn. 12; B.v. 15.7.2019 - 11 ZB 19.1122 - juris Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 10.06.2020 - B 1 S 20.438

    Entzug der Fahrerlaubnis: Konsum harter Drogen

    Der Rückschluss auf die fehlende Fahreignung ist nur gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BayVGH, B.v. 26.7.2019 - 11 CS 19.1093 - juris Rn. 13; B.v. 15.7.2019 - 11 ZB 19.1122 - juris Rn. 15).
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