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   VGH Bayern, 16.06.2015 - 10 C 15.241   

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https://dejure.org/2015,15954
VGH Bayern, 16.06.2015 - 10 C 15.241 (https://dejure.org/2015,15954)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.06.2015 - 10 C 15.241 (https://dejure.org/2015,15954)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.241 (https://dejure.org/2015,15954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenerhebung für aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen zugunsten minderjähriger Ausländer

  • rewis.io

    Gebührenerhebung für aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenerhebung für aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen (Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung, Reiseausweis für Ausländer); Höhe der Gebühren; Passersatzpapiere für Kinder; Höchstgrenze für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 10 C 13.878

    Prozesskostenhilfe; Bewilligungsreife; Untätigkeitsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2015 - 10 C 15.241
    Denn die beabsichtigte Rechtsverfolgung der Kläger, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht aufbringen können, bot zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 10 C 13.878 - juris Rn. 2) insoweit hinreichende Aussicht auf Erfolg und erschien auch nicht mutwillig.

    Die Beiordnung erfolgt allerdings unter den Bedingungen eines am Bezirk des Verwaltungsgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 121 Abs. 3 ZPO; stRspr vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 25.3.2015 - 10 C 13.878 - juris).

  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 10 C 15.244

    Prozesskostenhilfe; Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; zwingende gesetzliche

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2015 - 10 C 15.241
    Der Senat hat im Parallelverfahren der Klägerin zu 1) mit Beschluss vom 10. Juni 2015 (10 C 15.244) auch bereits entschieden, dass die Befristung der den Klägern erteilten Aufenthaltserlaubnis wegen der angefochtenen Kostenerhebung nicht als ermessensfehlerhaft zu beanstanden ist; auf die Gründe dieser Entscheidung wird Bezug genommen.
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