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   VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895   

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https://dejure.org/2024,3530
VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895 (https://dejure.org/2024,3530)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895 (https://dejure.org/2024,3530)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 2024 - 15 ZB 23.1895 (https://dejure.org/2024,3530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BImSchG § 22 Abs. 1a
    Nachbarklage, Neubau eines Kindergartens, Lärmimmissionen

  • rewis.io

    Nachbarklage, Neubau eines Kindergartens, Lärmimmissionen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404

    Erfolglose Klage der Nachbarin gegen Maschinenhalle im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895
    Allein die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 05.08.2004 - 2 ZB 04.1158
    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895
    Der Verweis der Kläger auf umfangreich vorliegende Rechtsprechung zeigt vielmehr, dass sich gerade keine rechtlichen Schwierigkeiten mehr ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2004 - 2 ZB 04.1158 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895
    Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (vgl. BVerwG, B.v. 3.2.2010 - 7 B 35.09 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 ZB 22.732

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - kein Drittschutz wegen Verlegung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache dann auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2022 - 15 ZB 22.732 - juris Rn. 18) und die im Zulassungsverfahren erforderliche kursorische Prüfung der Rechtssache anhand des verwaltungsgerichtlichen Urteils keine hinreichend sichere Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtstreits zulässt (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2023 - 15 ZB 10.3161 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 30.05.2023 - 15 ZB 23.574

    Rechtsschutz gegen Fälligkeit und Androhung von Zwangsgeldern

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895
    Die allein unterschiedliche Bewertung des Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Kläger genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 30.5.2023 - 15 ZB 23.574 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161

    Zurückstellung eines Baugesuchs für eine Biogasanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache dann auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2022 - 15 ZB 22.732 - juris Rn. 18) und die im Zulassungsverfahren erforderliche kursorische Prüfung der Rechtssache anhand des verwaltungsgerichtlichen Urteils keine hinreichend sichere Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtstreits zulässt (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2023 - 15 ZB 10.3161 - juris Rn. 14).
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