Rechtsprechung
VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
BImSchG § 22 Abs. 1a
Nachbarklage, Neubau eines Kindergartens, Lärmimmissionen - rewis.io
Nachbarklage, Neubau eines Kindergartens, Lärmimmissionen
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 14.09.2023 - Au 5 K 23.248
- VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404
Erfolglose Klage der Nachbarin gegen Maschinenhalle im Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895
Allein die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 05.08.2004 - 2 ZB 04.1158
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895
Der Verweis der Kläger auf umfangreich vorliegende Rechtsprechung zeigt vielmehr, dass sich gerade keine rechtlichen Schwierigkeiten mehr ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2004 - 2 ZB 04.1158 - juris Rn. 5). - BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09
Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895
Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (vgl. BVerwG, B.v. 3.2.2010 - 7 B 35.09 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 ZB 22.732
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - kein Drittschutz wegen Verlegung …
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895
Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache dann auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2022 - 15 ZB 22.732 - juris Rn. 18) und die im Zulassungsverfahren erforderliche kursorische Prüfung der Rechtssache anhand des verwaltungsgerichtlichen Urteils keine hinreichend sichere Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtstreits zulässt (…vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2023 - 15 ZB 10.3161 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 30.05.2023 - 15 ZB 23.574
Rechtsschutz gegen Fälligkeit und Androhung von Zwangsgeldern
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895
Die allein unterschiedliche Bewertung des Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Kläger genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 30.5.2023 - 15 ZB 23.574 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161
Zurückstellung eines Baugesuchs für eine Biogasanlage
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 ZB 23.1895
Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache dann auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (…vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2022 - 15 ZB 22.732 - juris Rn. 18) und die im Zulassungsverfahren erforderliche kursorische Prüfung der Rechtssache anhand des verwaltungsgerichtlichen Urteils keine hinreichend sichere Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtstreits zulässt (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2023 - 15 ZB 10.3161 - juris Rn. 14).