Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.03.2023 - 10 ZB 21.1819   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7521
VGH Bayern, 20.03.2023 - 10 ZB 21.1819 (https://dejure.org/2023,7521)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2023 - 10 ZB 21.1819 (https://dejure.org/2023,7521)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2023 - 10 ZB 21.1819 (https://dejure.org/2023,7521)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,7521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 10 CS 19.1798

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung- tatsächlich angestrebter

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 10 ZB 21.1819
    bb) Die Klägerseite trägt hierzu vor, dass das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts von "BayVGH, B.v. 8.11.2019 - 10 CS 19.1798 - juris" abweiche, und zitiert sodann folgende Passagen (Unterstreichungen d. Klägerseite im Original):.

    So verlange § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG eine grundsätzlich dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts durch eigenes Einkommen, wobei die Befähigung zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen verfügbaren Mitteln erwachsen könne (unter Verweis auf: BayVGH, B.v. 8.11.2019 - 10 CS 19.1798 - juris).

    Aus der Rechtsprechung des Senats ergibt sich demgemäß, dass bei einer Person, die gestützt auf privates Vermögen einen begründeten Fall im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG geltend macht, bezogen auf die voraussichtliche Aufenthaltsdauer keine (nennenswerte) Aufzehrung des Vermögensstocks zu erwarten sein darf (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2019 - 10 CS 19.1798 - juris Rn. 20; vgl. ebenfalls: VG Karlsruhe, U.v. 23.11.2021 - 1 K 3409/20 - juris Rn. 47 a.E.; VG Freiburg, U.v. 18.7.2018 - 1 K 1083/17 - juris Rn. 32 ff. m.w.N.).

  • VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 1083/17

    Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis für im Aufenthaltsgesetz nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 10 ZB 21.1819
    "Vor diesem Hintergrund erscheint es nach Auffassung des Senats auch als sachgerecht, dass zur Begründung eines besonderen Falles im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG gefordert wird, dass das Vermögen so groß ist, dass der Ausländer davon - mit einer gewissen Nachhaltigkeit - seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. VG Freiburg, U.v. 18.7.2018 - 1 K 1083/17 - juris Rn. 32 f. m.w.N.; VG Stuttgart, B.v. 10.6.2010 - 2 K 1260/10 - juris Rn. 8 a.E.).

    Aus der Rechtsprechung des Senats ergibt sich demgemäß, dass bei einer Person, die gestützt auf privates Vermögen einen begründeten Fall im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG geltend macht, bezogen auf die voraussichtliche Aufenthaltsdauer keine (nennenswerte) Aufzehrung des Vermögensstocks zu erwarten sein darf (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2019 - 10 CS 19.1798 - juris Rn. 20; vgl. ebenfalls: VG Karlsruhe, U.v. 23.11.2021 - 1 K 3409/20 - juris Rn. 47 a.E.; VG Freiburg, U.v. 18.7.2018 - 1 K 1083/17 - juris Rn. 32 ff. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 01.10.2008 - 10 BV 08.256

    Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers: Zeitpunkt der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 10 ZB 21.1819
    Denn § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG verlangt ebenfalls eine grundsätzlich dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts durch eigenes Einkommen, wobei die Befähigung zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen verfügbaren Mitteln erwachsen kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.4.2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 33; BayVGH, U.v. 1.10.2008 - 10 BV 08.256 - juris Rn. 24; B.v. 12.11.2008 - 19 ZB 08.1943 u.a. - juris Rn. 3 ff.; NdsOVG, B.v. 29.11.2006 - 11 LB 127/06 - juris Rn. 5 f.).

    Bei der Prognose über die Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG muss die Dauerhaftigkeit der Einkommenserzielung bezogen auf den voraussichtlichen Zeitraum des Aufenthalts im Bundesgebiet festgestellt werden (vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2008 - 10 BV 08.256 - juris Rn. 22 f.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.4.2014 - 11 S 14/12 - juris; siehe auch Nr. 2.3.3 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG v. 26.10.2009).".

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 10 ZB 21.1819
    Denn § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG verlangt ebenfalls eine grundsätzlich dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts durch eigenes Einkommen, wobei die Befähigung zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen verfügbaren Mitteln erwachsen kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.4.2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 33; BayVGH, U.v. 1.10.2008 - 10 BV 08.256 - juris Rn. 24; B.v. 12.11.2008 - 19 ZB 08.1943 u.a. - juris Rn. 3 ff.; NdsOVG, B.v. 29.11.2006 - 11 LB 127/06 - juris Rn. 5 f.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 10 ZB 21.1819
    aa) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 10 ZB 21.1819
    aa) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 K 1260/10

    Aufenthaltsrecht: Amerikanischer Rentner in Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 10 ZB 21.1819
    "Vor diesem Hintergrund erscheint es nach Auffassung des Senats auch als sachgerecht, dass zur Begründung eines besonderen Falles im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG gefordert wird, dass das Vermögen so groß ist, dass der Ausländer davon - mit einer gewissen Nachhaltigkeit - seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. VG Freiburg, U.v. 18.7.2018 - 1 K 1083/17 - juris Rn. 32 f. m.w.N.; VG Stuttgart, B.v. 10.6.2010 - 2 K 1260/10 - juris Rn. 8 a.E.).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 11 LB 127/06

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für den Ehegatten eines Ausländers;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 10 ZB 21.1819
    Denn § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG verlangt ebenfalls eine grundsätzlich dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts durch eigenes Einkommen, wobei die Befähigung zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen verfügbaren Mitteln erwachsen kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.4.2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 33; BayVGH, U.v. 1.10.2008 - 10 BV 08.256 - juris Rn. 24; B.v. 12.11.2008 - 19 ZB 08.1943 u.a. - juris Rn. 3 ff.; NdsOVG, B.v. 29.11.2006 - 11 LB 127/06 - juris Rn. 5 f.).
  • VGH Bayern, 12.11.2008 - 19 ZB 08.1943

    Zulassung der Berufung; einstweiliger Rechtsschutz; (kein) Erlöschen der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 10 ZB 21.1819
    Denn § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG verlangt ebenfalls eine grundsätzlich dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts durch eigenes Einkommen, wobei die Befähigung zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen verfügbaren Mitteln erwachsen kann (vgl. BVerwG, U.v. 7.4.2009 - 1 C 17.08 - juris Rn. 33; BayVGH, U.v. 1.10.2008 - 10 BV 08.256 - juris Rn. 24; B.v. 12.11.2008 - 19 ZB 08.1943 u.a. - juris Rn. 3 ff.; NdsOVG, B.v. 29.11.2006 - 11 LB 127/06 - juris Rn. 5 f.).
  • VG Karlsruhe, 23.11.2021 - 1 K 3409/20

    Aufenthaltserlaubnis für einen Reservisten der US-Streitkräfte

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 10 ZB 21.1819
    Aus der Rechtsprechung des Senats ergibt sich demgemäß, dass bei einer Person, die gestützt auf privates Vermögen einen begründeten Fall im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG geltend macht, bezogen auf die voraussichtliche Aufenthaltsdauer keine (nennenswerte) Aufzehrung des Vermögensstocks zu erwarten sein darf (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2019 - 10 CS 19.1798 - juris Rn. 20; vgl. ebenfalls: VG Karlsruhe, U.v. 23.11.2021 - 1 K 3409/20 - juris Rn. 47 a.E.; VG Freiburg, U.v. 18.7.2018 - 1 K 1083/17 - juris Rn. 32 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 10 CS 13.1449

    (Keine) Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; fehlende Sicherung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - 11 S 14.12

    Türke; eigenständiges Aufenthaltsrecht; Verlängerung; Lebensunterhaltssicherung;

  • VGH Bayern, 19.10.2022 - 10 ZB 22.2042

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit, Abreißen der Integrationsbande durch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht