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   VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143   

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VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143 (https://dejure.org/2024,7648)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2024 - 16a D 23.143 (https://dejure.org/2024,7648)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2024 - 16a D 23.143 (https://dejure.org/2024,7648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 11; BayDG Art. 14; BeamtStG § 33 Abs. 1 S. 3; BeamtStG § 34 Abs. 1 S. 3
    Disziplinarrecht, Hochschulprofessor (BesGr. C 2), Betätigung im Sinne der Reichsbürger-Ideologie, Freiheitliche demokratische Grundordnung, Verfassungstreue

  • rewis.io

    Disziplinarrecht, Hochschulprofessor (BesGr. C 2), Betätigung im Sinne der Reichsbürger-Ideologie, Freiheitliche demokratische Grundordnung, Verfassungstreue

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143
    Die zu beanstandende Betätigung muss zudem von besonderem Gewicht sein (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 26 bis 28).

    Es handelt sich um ein vorbereitetes, planvolles und zielgerichtetes - also nicht lediglich spontanes - Agieren gegenüber einer Behörde mit rechtserheblichem Inhalt (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, U.v. 2.12.2021 a.a.O. Rn. 30 bis 32).

    2.2 Durch sein vorsätzliches und schuldhaftes Verhalten hat der Beklagte zugleich seine Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten (§ 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG) verletzt (BVerwG, U.v. 2.12.2021, a.a.O. Rn. 44).

    Unter diesen Voraussetzungen muss das Beamtenverhältnis im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums beendet werden (vgl. zu Vorstehenden: BVerwG, U.v. 2.12.2021 a.a.O. Rn. 46 bis 48).

  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464

    Kürzung der der Dienstbezüge wegen Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143
    Auch wenn man unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR (U.v. 26.9.1995 - 7/1994/454/535 "V." - NJW 1996, 375) dem Beklagten als im technologischen Fachbereich tätigen Hochschullehrer, der nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahrnimmt (vgl. zu Lehrern BVerfG, U.v. 12.6.2018 - 2 BvR 1738/12 u.a. - juris Rn. 188), einen minderen Gefährdungsgrad für die freiheitliche demokratische Grundordnung zubilligt (vgl. BayVGH, U.v. 20.7.2022 - 16a D 20.1464 - juris Rn. 33 ff.), wiegt die Verletzung der Pflicht zur Treue zur Verfassung (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG) vorliegend so schwer, dass bei der Maßnahmebemessung nach Art. 14 BayDG von der höchsten Maßnahme, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (Art. 11 BayDG), auszugehen ist.

    Der Gefährdungsgrad für die freiheitliche demokratische Grundordnung unter Berücksichtigung des konkret-funktionellen Amtes stellt lediglich einen Aspekt dar, der bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme gebührend zu berücksichtigen ist (EGMR, U.v. 26.9.1995 a.a.O. NJW 1996, 375, Rn. 60; Nitschke, NVwZ 2022, 1386, 1391).

    Der streitgegenständliche Fall ist hinsichtlich der Schwere des Dienstvergehens unter der gebotenen Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls weder mit dem Fall "V." noch mit dem dem Urteil des Senats vom 20. Juli 2022 (16a D 20.1464) zugrundeliegenden Fall vergleichbar.

  • BVerwG, 21.09.2004 - 2 WD 11.04

    Unterhaltsbeitrag; Nicht-Würdigkeit.

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143
    Der Ausschlusstatbestand ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (vgl. BVerwG, U.v. 21.9.2004 - 2 WD 11.04 - NVwZ-RR 2006, 554, zu § 63 Abs. 3 WDO).

    Dies kommt etwa in Fällen grober Täuschung des Dienstherrn, besonders treuwidrigen Verhaltens und vor allem dort in Betracht, wo es um die rechtlichen Grundbedingungen des Dienstverhältnisses geht und das Gesamtverhalten des Beamten den Schluss zulässt, dass er jedes ernsthafte Interesse für die dienstlichen Belange vermissen lässt und es bei ihm seit längerem an dem unabdingbaren Mindestmaß von Verantwortung für die dienstlichen Bedürfnisse fehlt (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.2006 - 1 D 18.05 - juris Rn. 9 mit zahlreichen Beispielen aus der Rspr.; BVerwG, U.v. 21.9.2004 - a.a.O.; NVwZ 2007, 960, 962 Rn. 45 f.).

  • EGMR, 26.09.1995 - 17851/91

    Radikalenerlaß

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143
    Auch wenn man unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR (U.v. 26.9.1995 - 7/1994/454/535 "V." - NJW 1996, 375) dem Beklagten als im technologischen Fachbereich tätigen Hochschullehrer, der nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahrnimmt (vgl. zu Lehrern BVerfG, U.v. 12.6.2018 - 2 BvR 1738/12 u.a. - juris Rn. 188), einen minderen Gefährdungsgrad für die freiheitliche demokratische Grundordnung zubilligt (vgl. BayVGH, U.v. 20.7.2022 - 16a D 20.1464 - juris Rn. 33 ff.), wiegt die Verletzung der Pflicht zur Treue zur Verfassung (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG) vorliegend so schwer, dass bei der Maßnahmebemessung nach Art. 14 BayDG von der höchsten Maßnahme, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (Art. 11 BayDG), auszugehen ist.

    Der Gefährdungsgrad für die freiheitliche demokratische Grundordnung unter Berücksichtigung des konkret-funktionellen Amtes stellt lediglich einen Aspekt dar, der bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme gebührend zu berücksichtigen ist (EGMR, U.v. 26.9.1995 a.a.O. NJW 1996, 375, Rn. 60; Nitschke, NVwZ 2022, 1386, 1391).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143
    Wegen der nach Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BayDG gebotenen fiktiven Vergleichsbewertung gilt dies auch für Beamte, die nach dem Dienstvergehen in den Ruhestand getreten sind (BVerwG, U.v. 28.2.2013 - 2 C 62.11 - juris Rn. 68 ff.).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143
    Dies kommt etwa in Fällen grober Täuschung des Dienstherrn, besonders treuwidrigen Verhaltens und vor allem dort in Betracht, wo es um die rechtlichen Grundbedingungen des Dienstverhältnisses geht und das Gesamtverhalten des Beamten den Schluss zulässt, dass er jedes ernsthafte Interesse für die dienstlichen Belange vermissen lässt und es bei ihm seit längerem an dem unabdingbaren Mindestmaß von Verantwortung für die dienstlichen Bedürfnisse fehlt (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.2006 - 1 D 18.05 - juris Rn. 9 mit zahlreichen Beispielen aus der Rspr.; BVerwG, U.v. 21.9.2004 - a.a.O.; NVwZ 2007, 960, 962 Rn. 45 f.).
  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143
    Die Disziplinarmaßnahme beruht auf der schuldhaften Pflichtverletzung während der aktiven Dienstzeit und ist dem späteren Ruhestandsbeamten daher als bei Begehung vorhersehbar zuzurechnen (vgl. BVerwG, U.v. 8.3.2005 - 1 D 15.04 - juris Rn. 49; BVerfG, B.v. 9.8.2006 - 2 BvR 1003/05 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143
    Die Disziplinarmaßnahme beruht auf der schuldhaften Pflichtverletzung während der aktiven Dienstzeit und ist dem späteren Ruhestandsbeamten daher als bei Begehung vorhersehbar zuzurechnen (vgl. BVerwG, U.v. 8.3.2005 - 1 D 15.04 - juris Rn. 49; BVerfG, B.v. 9.8.2006 - 2 BvR 1003/05 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen der Übersendung von

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143
    Ergibt - wie im vorliegenden Fall - die für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme erforderliche Gesamtwürdigung aller erschwerenden und mildernden Umstände des Dienstvergehens, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geboten ist, kann davon nicht abgesehen werden, weil das Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (BVerwG, B.v. 10.10.2014 - 2 B 66.14 - juris Rn. 7; B.v. 22.10.2018 - 2 B 30.18 - juris Rn. 8 f.; BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 191).
  • BVerwG, 10.10.2014 - 2 B 66.14

    Verwirkung einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einer unangemessen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143
    Ergibt - wie im vorliegenden Fall - die für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme erforderliche Gesamtwürdigung aller erschwerenden und mildernden Umstände des Dienstvergehens, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geboten ist, kann davon nicht abgesehen werden, weil das Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (BVerwG, B.v. 10.10.2014 - 2 B 66.14 - juris Rn. 7; B.v. 22.10.2018 - 2 B 30.18 - juris Rn. 8 f.; BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 191).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach

  • BVerwG, 10.12.2014 - 2 B 75.14

    Beweisermittlungsantrag; Beweistatsache; Hilfsbeweisantrag; kinderpornographische

  • BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 30.18

    Entfernung eines Postobersekretärs aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines

  • BVerwG, 12.05.2022 - 2 WD 10.21

    Dienstgradherabsetzung wegen reichsbürgertypischen Verhaltens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2018 - 3d B 1383/18
  • BVerwG, 18.05.1994 - 1 D 67.93

    Disziplinarrecht - Einleitungsbefugnis - Verfassungstreue - Verstoß

  • VGH Bayern, 19.04.2006 - 16a D 04.2853

    Disziplinarrecht; Steuerhinterziehung durch Finanzbeamten (gehobener Dienst);

  • BVerwG, 23.05.2006 - 1 D 18.05

    Entfernung des Beamten aus dem Dienst (Altfall); fehlerhafte erstinstanzliche

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 16a D 17.65

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einer vorsätzlichen Vorteilsnahme und

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