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   VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913   

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VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913 (https://dejure.org/2021,33107)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.2021 - 12 B 21.913 (https://dejure.org/2021,33107)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2021 - 12 B 21.913 (https://dejure.org/2021,33107)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Wohnungsvermietung während berufsbedingter Abwesenheit

  • BAYERN | RECHT

    ZwEWG; ZeS. LH München (2013); ZeS. LH München (2017) GG
    Zweckentfremdungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Zwischenvermietung von Wohnraum während Zeiten berufsbedingter Abwesenheit (Stewardess)

  • rewis.io

    Zweckentfremdung von Wohnraum, Wohnungsvermietung während berufsbedingter Abwesenheitszeiten (Stewardess), Nachträgliche Genehmigungsfähigkeit der Zweckentfremdung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Wirtschaftliche Existenzgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Wohnungsvermietung während berufsbedingter Abwesenheitszeiten (Stewardess); Nachträgliche Genehmigungsfähigkeit der Zweckentfremdung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Wirtschaftliche Existenzgefährdung

  • rechtsportal.de

    Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im München

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wohnungsvermietung während berufsbedingter Abwesenheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungsvermietung während berufsbedingter Abwesenheit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnungsvermietung während berufsbedingter Abwesenheit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentumswohnung über AirBNB vermietet - Sie während berufsbedingter Abwesenheit anzubieten, ist keine Zweckentfremdung von Wohnraum

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf ich meine Wohnung in Zeiten berufsbedingter Abwesenheit vermieten?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zeitweise Vermietung grundsätzlich selbst bewohnter Eigentumswohnung ist erlaubt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vermietung an Touristen während berufsbedingter Abwesenheit erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungsvermietung während berufsbedingter Abwesenheit - Genehmigung zur Fremdenbeherbergung ist nachträgliche zu erteilen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2021, 812
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 91.16

    Zweckentfremdung: Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913
    Folglich ist im vorliegenden Fall von Verfassungs wegen von überwiegenden schutzwürdigen Belangen der Klägerin gegenüber dem - hier nicht erkennbaren - öffentlichen Interesse an der Wohnraumerhaltung auszugehen (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 31.5.2010 - 12 B 09.2484 - BeckRS 2010, 31362 Rn. 36; VG Berlin, U.v. 9.8.2016 - VG 6 K 151.16 - BeckRS 2016, 51176; U.v. 12.4.2017 - VG 6 K 91.16 - BeckRS 2017, 117951 Rn. 23).

    Die Möglichkeit einer "Abschreckung" lediglich potentieller Zweckentfremder wird vom Schutzzweck des Zweckentfremdungsrechts nicht umfasst (vgl. VG Berlin, U.v. 12.4.2017 - VG 6 K 91.16 - BeckRS 2017, 117951 Rn. 41 ff.; a.A. insoweit für die aktuelle Berliner Rechtslage VG Berlin, U.v. 17.10.2018 - VG 6 K 666.17 - BeckRS 2018, 32373 R. 24 f.; für die Hamburger Rechtslage OVG Hamburg, B.v. 6.2.2015 - 4 Bs 158/14 - BeckRS 2015, 56098 Rn. 11).

  • VGH Bayern, 20.01.2021 - 12 N 20.1706

    Normenkontrollantrag betreffend die Satzung der Landeshauptstadt München über das

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913
    Denn verhindern soll das Zweckentfremdungsverbot ausschließlich eine Verschlechterung oder zusätzliche Gefährdung der Wohnraumversorgung der Bevölkerung (vgl. hierzu jüngst BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 12 N 20.1706 - BeckRS 2021, 963 Ls. 6, Rn. 43 f.), die bei einer Wohnung, die vom Eigentümer selbst, wenn auch nicht durchgängig zu Wohnzwecken genutzt wird, nicht zu besorgen ist.

    Das Zweckentfremdungsrecht erlaubt insoweit gerade keine Wohnraumbewirtschaftung (vgl. BayVGH, B.v. 20.01.2021 - 12 N 20.1706 - juris, Rn. 42 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.09.2007 - 5 B 53.07

    Rückwirkende Festsetzung von Schiedsstellenentscheidungen bei der Übernahme eines

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die auf der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 6 EMRK gründet (vgl. hierzu U.v. 29.10.1991 - Nr. 22/1990/213/275 -, NJW 1992, 1813 f.), muss in Fällen einer erstinstanzlichen öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht stets und unabhängig von der Art der zu entscheidenden Fragen in der folgenden zweiten Instanz eine weitere mündliche Verhandlung stattfinden (vgl. BVerwG, B.v. 25.9.2007 - 5 B 53/07 - juris, Rn. 18).

    Die aufgeworfenen Rechtsfragen lassen sich bereits aufgrund der Aktenlage angemessen beurteilen (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 25.9.2007 - 5 B 53/07 - juris, Rn. 18; siehe auch Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Februar 2021, § 130a Rn. 3).

  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913
    Die Rechtssache weist weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten auf (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U.v. 30.6.2004 - 6 C 28.03 -, BVerwGE 121, 211 [212]; U.v. 9.12.2010 - 10 C 13.09 -, BVerwGE 138, 289 [297 f.]).

    Im Verfahren sind weder eine Vielzahl ungewöhnlich schwieriger, umstrittener oder gänzlich neue Materien betreffende Fragen noch ein besonders umfangreicher Streitstoff zu bewältigen (vgl. BVerwG, B.v. 10.6.2008 - 3 B 107/07 - juris, Rn. 5; B.v. 9.12.2010 - 10 C 13/09 - juris, Rn. 24).

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913
    Bereits zur bundesrechtlichen Vorgängerregelung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum in Art. 6 § 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Mietrechtsverbesserungsgesetz - MietRVerbG) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfG, U.v. 4.2.1975 - 2 BvL 5/74 - BVerfGE 38, 348 = BeckRS 9998, 107057), dass Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dem Gesetzgeber einerseits den Auftrag erteilt, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen, ihm andererseits dabei zugleich die Aufgabe stellt, das Sozialmodell zu verwirklichen, dessen normative Elemente sich aus der Anerkennung des Privateigentums durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und aus der verbindlichen Aussage des Art. 14 Abs. 2 GG ergeben (BVerfGE 37, 132, 140 = NJW 1974, 1499).

    Die verfassungsrechtliche Forderung einer am Gemeinwohl ausgerichteten Nutzung des Privateigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) umfasst zugleich das Gebot der Rücksichtnahme auf die Belange derjenigen Mitbürger, die auf die Nutzung der betreffenden Eigentumsgegenstände angewiesen sind (BVerfGE 37, 132, 140 = NJW 1974, 1499).

  • VG München, 16.01.2019 - M 9 K 17.3876

    Unzulässige Zweckentfremdung von Wohnraum durch Fremdbeherbergung für mehr als

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 16. Januar 2019 (Az. M 9 K 17.3876) und der Bescheid der Landeshauptstadt München vom 11. Juli 2017 werden aufgehoben.

    unter Abänderung des angefochtenen Urteils des VG München vom 16. Januar 2019 zum Aktenzeichen M 9 K 17.3876 nach den in der ersten Instanz gestellten Anträgen der Klägerin zu erkennen.

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913
    Die Anforderungen, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 - BVerwGE 95, 341 = BeckRS 9998, 166807, Ls. 2 ff.) an das Vorliegen einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung stellt, nämlich dass die Versagung der Zweckentfremdungsgenehmigung ursächlich und unausweichlich zu einer ernsthaften Existenzgefährdung führt und für diese Existenzgefährdung aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls eine so überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass ernstliche Zweifel an einem entsprechenden Kausalverlauf ausgeschlossen sind, liegen unter Berücksichtigung des Sachvortrags der Klägerin, wonach ihr ohne entsprechend Mieteinnahmen monatlich Einkünfte in Höhe von lediglich 400,- EUR verbleiben würden, vor.
  • VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 666.17

    Verwaltungsgericht billigt Zweckentfremdungsverbot für Nebenwohnungen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913
    Die Möglichkeit einer "Abschreckung" lediglich potentieller Zweckentfremder wird vom Schutzzweck des Zweckentfremdungsrechts nicht umfasst (vgl. VG Berlin, U.v. 12.4.2017 - VG 6 K 91.16 - BeckRS 2017, 117951 Rn. 41 ff.; a.A. insoweit für die aktuelle Berliner Rechtslage VG Berlin, U.v. 17.10.2018 - VG 6 K 666.17 - BeckRS 2018, 32373 R. 24 f.; für die Hamburger Rechtslage OVG Hamburg, B.v. 6.2.2015 - 4 Bs 158/14 - BeckRS 2015, 56098 Rn. 11).
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 151.16

    Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913
    Folglich ist im vorliegenden Fall von Verfassungs wegen von überwiegenden schutzwürdigen Belangen der Klägerin gegenüber dem - hier nicht erkennbaren - öffentlichen Interesse an der Wohnraumerhaltung auszugehen (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 31.5.2010 - 12 B 09.2484 - BeckRS 2010, 31362 Rn. 36; VG Berlin, U.v. 9.8.2016 - VG 6 K 151.16 - BeckRS 2016, 51176; U.v. 12.4.2017 - VG 6 K 91.16 - BeckRS 2017, 117951 Rn. 23).
  • VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484

    Wohnungsbauförderungs- und Wohnungsbindungsrecht einschließlich Mietpreisbindung,

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913
    Folglich ist im vorliegenden Fall von Verfassungs wegen von überwiegenden schutzwürdigen Belangen der Klägerin gegenüber dem - hier nicht erkennbaren - öffentlichen Interesse an der Wohnraumerhaltung auszugehen (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 31.5.2010 - 12 B 09.2484 - BeckRS 2010, 31362 Rn. 36; VG Berlin, U.v. 9.8.2016 - VG 6 K 151.16 - BeckRS 2016, 51176; U.v. 12.4.2017 - VG 6 K 91.16 - BeckRS 2017, 117951 Rn. 23).
  • VGH Bayern, 29.09.1992 - 7 CS 92.2512
  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

  • BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03

    Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.

  • VGH Bayern, 24.03.2021 - 12 ZB 19.369

    Zweckentfremdung von Wohnraum

  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9

  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 436/78

    Anstandszahlung - Verhältnismäßigkeit - Zweckentfremdung - Wohnraumschaffung

  • BVerwG, 07.09.2011 - 9 B 61.11

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; vereinfachtes Berufungsverfahren;

  • EGMR, 29.10.1991 - 11826/85

    HELMERS c. SUÈDE

  • BVerwG, 10.06.2008 - 3 B 107.07

    Überprüfbarkeit der Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts für die

  • VGH Bayern, 23.03.2022 - 12 CS 22.182

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    2.1 Der erkennende Senat hat bereits in den Beschlüssen vom 24. März und 26. Juli 2021 (BayVGH, B.v. 24.3.2021 - 12 ZB 19.269 - juris; B.v. 26.7.2021 - 12 B 21.913 - juris) zum Ausdruck gebracht, dass es zweckentfremdungsrechtlich zunächst darauf ankommt, ob eine Wohnnutzung erfolgt.

    Ein Leerstehenlassen i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ZwEVS läge nur dann vor, wenn der Wohnzweck auf Dauer völlig aufgegeben wird (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2021 - 12 B 21.913 -, juris Rn. 24, BayVGH, B.v. 29.09.1992 - 7 CS 92.2512 -, ZMR 1993, 137).

    Dass die Zweckentfremdungstatbestände im ZwEWG und somit auch in der entsprechenden Zweckentfremdungssatzung restriktiv auszulegen sind, ergibt sich im Übrigen auch aus dem allgemein im Zweckentfremdungsrecht geltenden gesetzlich vorgegebenen Grundsatz, dass, so Art. 1 Satz 1 ZwEWG, zweckentfremdungsrechtlich relevant (und daher ggf. einer Zweckentfremdungsgenehmigung zugänglich) nur diejenige Nutzung von Wohnraum ist, die überwiegend anderen als Wohnzwecken dient (BayVGH, B.v. 26.7.2021 - 12 B 21.913 -, juris Rn. 27, zum in diesem Fall unschädlichen Überschreiten der 8-Wochen-Grenze des Art. 1 Satz 2 Nr. 3 ZwEWG).

    Eine daneben bestehende Möglichkeit zur "Abschreckung" potentieller Zweckentfremder wird vom Schutzzweck des Zweckentfremdungsrechts im Übrigen nicht umfasst (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2021 - 12 B 21.913 - juris Rn. 25, 26 m.w.N.).

    Das Zweckentfremdungsverbot soll nur eine Verschlechterung oder zusätzliche Gefährdung der Wohnraumversorgung der Bevölkerung verhindern (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2021 - 12 B 21.913 -, juris Rn. 25, 26; BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 12 N 20.1706 - BeckRS 2021, 963 Ls. 6, Rn. 43 f.), die bei einer Wohnung, die vom Eigentümer selbst genutzt wird, nicht zu besorgen ist.

    Eine (Wohnraum-) Gemeinwirtschaft dergestalt, dass dem Wohnungseigentümer das Eigentum an der Wohnung zwar formal belassen wird, der dominierende Einfluss auf die Nutzung des Eigentums aber (faktisch) der öffentlichen Hand übertragen und dadurch die Privatnützigkeit des Eigentums ganz oder jedenfalls weithin aufgehoben wird, bedarf einer gesetzlichen Grundlage unter Beachtung der besonderen Voraussetzungen des Art. 15 GG (BayVGH, B.v. 26.7.2021 - 12 B 21.913 -, juris Rn. 25, 26, Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 15 Rn. 5 m.w.N.).

    Derartiges kann auf dem Weg lediglich verwaltungsexekutiven Handelns jedenfalls nicht erreicht werden (BayVGH, B.v. 26.7.2021 - 12 B 21.913 -, juris Rn. 25, 26).

    Aus den genannten Gründen kommt es nicht darauf an, ob im vorliegenden Fall auch ein Überwiegen schutzwürdiger privater Belange des Antragstellers infolge des Eintritts einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung in Betracht kommt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 26.7.2021 - 12 B 21.913 -, juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 12 N 21.1208

    Fehlgeschlagene Heilung einer Zweckentfremdungssatzung

    Dem allgemeinen Wohnungsmarkt geht in diesem Fall nämlich kein Wohnraum verloren, der ansonsten zum Dauerwohnen zur Verfügung gestanden hätte (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2021 - 12 B 21.913 -, BayVBl. 2022, 193 - juris, Rn. 19).

    In all diesen Fällen ist daher auf Antrag eine entsprechende Zweckentfremdungsgenehmigung zu erteilen (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2021 - 12 B 21.913 -, BayVBl. 2022, 193 - juris, Rn. 28) mit der Folge, dass die mit dem Erlass einer solchen Satzung verfolgten Ziele letztlich faktisch weithin leerlaufen.

    Lediglich die völlige Umwandlung von nicht (zumindest auch) selbst genutztem Wohnraum in Ferienwohnraum für einen Zeitraum für mehr als acht Wochen im Jahr lässt sich, sofern die Tatbestandsvoraussetzungen für den Satzungserlass vorliegen, wirksam unterbinden (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2021 - 12 B 21.913 -, BayVBl. 2022, 193 - juris, Rn. 29).

  • VGH Bayern, 24.03.2021 - 12 ZB 19.369

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Das vorliegende Zulassungsverfahren wird nunmehr als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 12 B 21.913 fortgesetzt.
  • VG Bayreuth, 14.09.2022 - B 8 K 22.440

    Aufhebung des Bescheids und Feststellung, dass es eines Negativattestes nach der

    Dem allgemeinen Wohnungsmarkt geht in diesem Fall nämlich kein Wohnraum verloren, der ansonsten zum Dauerwohnen zur Verfügung gestanden hätte (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2021 - 12 B 21.913 -, BayVBl. 2022, 193 - juris, Rn. 19).

    In all diesen Fällen ist daher auf Antrag eine entsprechende Zweckentfremdungsgenehmigung zu erteilen (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2021 - 12 B 21.913 -, BayVBl. 2022, 193 - juris, Rn. 28) mit der Folge, dass die mit dem Erlass einer solchen Satzung verfolgten Ziele letztlich faktisch weithin leerlaufen.

    Lediglich die völlige Umwandlung von nicht (zumindest auch) selbst genutztem Wohnraum in Ferienwohnraum für einen Zeitraum für mehr als acht Wochen im Jahr lässt sich, sofern die Tatbestandsvoraussetzungen für den Satzungserlass vorliegen, wirksam unterbinden (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2021 - 12 B 21.913 -, BayVBl. 2022, 193 - juris, Rn. 29).

  • VG Bayreuth, 05.10.2022 - B 8 K 20.1043

    Zweckentfremdungssatzungen Stadt, Nichtigkeitsentscheidungen durch den Bayer.

    Dem allgemeinen Wohnungsmarkt geht in diesem Fall nämlich kein Wohnraum verloren, der ansonsten zum Dauerwohnen zur Verfügung gestanden hätte (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2021 - 12 B 21.913 -, BayVBl. 2022, 193 - juris, Rn. 19).

    In all diesen Fällen ist daher auf Antrag eine entsprechende Zweckentfremdungsgenehmigung zu erteilen (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2021 - 12 B 21.913 -, BayVBl. 2022, 193 - juris, Rn. 28) mit der Folge, dass die mit dem Erlass einer solchen Satzung verfolgten Ziele letztlich faktisch weithin leerlaufen.

    Lediglich die völlige Umwandlung von nicht (zumindest auch) selbst genutztem Wohnraum in Ferienwohnraum für einen Zeitraum für mehr als acht Wochen im Jahr lässt sich, sofern die Tatbestandsvoraussetzungen für den Satzungserlass vorliegen, wirksam unterbinden (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2021 - 12 B 21.913 -, BayVBl. 2022, 193 - juris, Rn. 29).

  • VG Bayreuth, 16.01.2023 - B 8 K 22.567

    Geltungsdauer des Beschlusses des Gemeinderats bei zeitlich befristeten Satzungen

    Dem allgemeinen Wohnungsmarkt geht in diesem Fall nämlich kein Wohnraum verloren, der ansonsten zum Dauerwohnen zur Verfügung gestanden hätte (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2021 - 12 B 21.913 -, BayVBl. 2022, 193 - juris, Rn. 19).

    In all diesen Fällen ist daher auf Antrag eine entsprechende Zweckentfremdungsgenehmigung zu erteilen (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2021 - 12 B 21.913 -, BayVBl. 2022, 193 - juris, Rn. 28) mit der Folge, dass die mit dem Erlass einer solchen Satzung verfolgten Ziele letztlich faktisch weithin leerlaufen.

    Lediglich die völlige Umwandlung von nicht (zumindest auch) selbst genutztem Wohnraum in Ferienwohnraum für einen Zeitraum für mehr als acht Wochen im Jahr lässt sich, sofern die Tatbestandsvoraussetzungen für den Satzungserlass vorliegen, wirksam unterbinden (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2021 - 12 B 21.913 -, BayVBl. 2022, 193 - juris, Rn. 29).

  • VGH Bayern, 21.08.2023 - 12 BV 23.725

    Erfolgreiche Klage einer Buchungsplattform gegen ein Auskunftsverlangen im

    Das Zweckentfremdungsrecht erlaubt kein "generalpräventives Vorgehen" zur "Abschreckung" lediglich potentieller Zweckentfremder (vgl. bereits BayVGH, B.v. 26.07.2021 - 12 B 21.913 -, BayVBl. 2022, 193 - juris, Rn. 25 f.).

    Das Zweckentfremdungsrecht erlaubt kein "generalpräventives Vorgehen" zur "Abschreckung" lediglich potentieller Zweckentfremder (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2021 - 12 B 21.913 -, BayVBl. 2022, 193 - juris, Rn. 25 f.).

  • VGH Bayern, 20.11.2023 - 12 ZB 21.2188

    Abgrenzung von Wohnnutzung und gewerblicher Vermietung zum Zwecke der

    Das Zweckentfremdungsrecht gestattet weder eine Wohnraumbewirtschaftung noch darf es als Mittel eingesetzt werden, um "allgemein unerwünschte und schädliche Entwicklungen" auf dem Wohnungsmarkt zu unterbinden (vgl. hierzu BayVGH B.v. 26.7.2021 - 12 B 21.913 - BeckRS 2021, 22255 Rn. 26; ferner die Senatsentscheidung vom heutigen Tag im Verfahren 12 ZB 22.80 - Ls. 3).
  • VG Ansbach, 22.12.2021 - AN 3 S 21.02026

    Rückführungsanordnung für zweckentfremdeten Wohnraum

    Ein Leerstehenlassen im Sinne dieser Vorschriften liegt nur dann vor, wenn der Wohnzweck auf Dauer völlig aufgegeben wird (vgl. etwa BayVGH, B.v. 26.7.2021 - 12 B 21.913 -, juris Rn. 24 sowie B.v. 23.8.2021 - 12 N 21.1996 - juris Rn. 35, jeweils unter Verweis auf BayVGH, B.v. 29.09.1992 - 7 CS 92.2512 - ZMR 1993, 137).
  • VG Hamburg, 05.04.2023 - 19 K 1108/21

    Zur Rechtmäßigkeit der Vermietung einer Wohnung an für den Eigentümer tätige

    In einer solchen Situation ist es eine im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich sachgerechte, am Gemeinwohl orientierte Maßnahme, die Zweckbestimmung des vorhandenen Wohnraums dadurch zu erhalten, dass seine Zweckentfremdung verboten wird, wobei zugleich die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers ausreichend gewahrt bleiben müssen (vgl. VGH München, Beschl. v. 26.7.2021, 12 B 21.913, juris Rn. 20).
  • VG Freiburg, 16.06.2023 - 4 K 1365/23

    Überschreitung der Zehn-Wochen-Grenze nach

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