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   VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028   

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VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028 (https://dejure.org/2014,38582)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.10.2014 - 15 B 13.2028 (https://dejure.org/2014,38582)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 15 B 13.2028 (https://dejure.org/2014,38582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anfechtung einer Nebenbestimmung, gesicherte Erschließung, Einfachsicherung ausreichend

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 34 Abs. 1 BauGB, Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 BayBO, §§ 1018, 1020, 1021, 1090 BGB
    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Sicherung der Erschließung über einen Wohnweg | Anfechtung einer Nebenbestimmung; Rechtliche Sicherung eines Wohnweges; Grunddienstbarkeit; Beschränkte persönliche Dienstbarkeit ; Geh- und Fahrtrecht; Gesicherte Erschließung; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 34 Abs. 1 BauGB, Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 BayBO, §§ 1018, 1020, 1021, 1090 BGB
    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Sicherung der Erschließung über einen Wohnweg | Anfechtung einer Nebenbestimmung; Rechtliche Sicherung eines Wohnweges; Grunddienstbarkeit; Beschränkte persönliche Dienstbarkeit ; Geh- und Fahrtrecht; Gesicherte Erschließung; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028
    ... So hat der Senat aus bundesrechtlicher Sicht z.B. hingenommen, dass die Behörde die Erschließung schon aufgrund einer privatrechtlichen Grunddienstbarkeit im Sinne der §§ 30 bis 35 BauGB für gesichert hält (Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 B 34.90

    Öffentlich-rechtliche Baulastvorschriften - Bauordnungsrecht - Gesicherte

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028
    Das hindert aber den Landesgesetzgeber nicht, mit der öffentlichen Baulast ein deutlich besseres Instrumentarium für die Regelung von Rechtsverhältnissen einzuführen, die wegen ihres spezifisch hoheitlichen Charakters grundsätzlich auch hoheitlich auszugestalten sind (vgl. auch Art. 111 EGBGB)" (BVerwG, B.v. 27.9.1990 - 4 B 34/90, 4 B 35/90 - ZfBR 1991, 31 = juris LS 2 und Rn. 15 a.E.).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028
    Das Verwaltungsgericht hat die zulässige Klage (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.2000 - 11 C 2/00 - BVerwGE 112, 221 = juris Rn. 25; U.v. 17.10.2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341 Rn. 4) gegen die Nebenbestimmung im Baugenehmigungsbescheid zu Unrecht abgewiesen.
  • BGH, 21.05.1971 - V ZR 8/69

    Wegerecht, Auslegung der Grundbucheintragung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028
    Die als Geh- und Fahrtrecht bestellte Grunddienstbarkeit erlaubt auch dritten Personen, die mit dem Eigentümer in besonderen Beziehungen stehen, die Ausübung dieses Rechts, insbesondere Hausgenossen, Besuchern, Mietern und dergleichen (BGH, U.v. 21.5.1971 - V ZR 8/69 - MDR 1971 738 = juris Ls. 1 und Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028
    ... "gesichert" ist die Erschließung, wenn damit gerechnet werden kann, dass sie bis zur Herstellung des Bauwerks (spätestens bis zur Gebrauchsabnahme) funktionsfähig angelegt ist und wenn ferner damit zu rechnen ist, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird" (BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 48/81 - BauR 1985, 661 = juris Rn. 15 und 20 a.E.).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028
    Das Verwaltungsgericht hat die zulässige Klage (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.2000 - 11 C 2/00 - BVerwGE 112, 221 = juris Rn. 25; U.v. 17.10.2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341 Rn. 4) gegen die Nebenbestimmung im Baugenehmigungsbescheid zu Unrecht abgewiesen.
  • OLG Hamm, 03.04.2003 - 5 U 16/03

    Reparaturkostenerstattung bei dinglichem Wegerecht zur Mitbenutzung einer Treppe

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028
    Nach der herrschenden Auffassung in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zum folgenden: OLG Hamm, U.v. 3.4.2003 - 5 U 16/03 - MDR 2003, 737 = juris Rn. 10 bis 13) ist § 1020 Satz 2 BGB mit der Folge einer alleinigen Unterhaltspflicht des Dienstbarkeitsberechtigten nur anwendbar, wenn allein dieser die mittels der Grunddienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück gesicherte Anlage nutzen darf, nicht aber, wenn dieses Recht - wie hier - dem Eigentümer und dem Berechtigten zusteht.
  • VG Augsburg, 10.04.2013 - Au 4 K 12.1463

    Nnotwendige rechtliche Sicherung der wegemäßigen Erschließung; Dienstbarkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028
    Die gegen die Bedingung in der Baugenehmigung und den Ablehnungsbescheid gerichteten Klagen wies das Verwaltungsgericht Augsburg mit Urteil vom 10. April 2013 ab (Au 4 K 12.1463 und Au 4 K 12.1641).
  • VG München, 07.04.2008 - M 8 K 08.252

    Anspruch auf positiven Vorbescheid über Erschließung im bauplanungsrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028
    Die vom Kläger beigebrachte Verpflichtungserklärung erfüllt die Voraussetzung der von Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 BayBO geforderten rechtlichen Sicherung gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde ("Einfachsicherung" in Verbindung mit der Verpflichtung gegenüber der Beklagten, diese nur mit deren Zustimmung zu löschen und diese Verpflichtung an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben; so bereits ausführlich VG München, U.v. 7.4.2008 - M 8 K 08.252 - juris Rn. 15 und 18 bis 21 unter Hinweis auf Nr. 4.2.2 der mit Rundschreiben vom 12.12.1997 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug der BayBO 1998 gegebenen Hinweise; nach der von der BayBO 1998 geschaffenen Rechtslage bedurfte es einer im Ermessen der Baubehörde stehenden Abweichungsentscheidung).
  • VG München, 02.08.2011 - M 1 K 11.2457

    Nachbarklage gegen Wohnbauvorhaben; gesicherte Erschließung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028
    Das gilt, soweit im Einzelfall erforderlich, auch für die Benutzung durch Kraftfahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungswesens, der Polizei und des Ver- und Entsorgungswesens (vgl. VG München, U.v. 2.8.2011 - M 1 K 11.2457 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 1 CS 19.261

    Verkehrliche Erschließung eines Wohnhauses

    Die Erschließung ist gesichert" wenn damit gerechnet werden kann" dass sie bis zur Herstellung des Bauwerks funktionsfähig angelegt und zu erwarten ist" dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird (vgl. BayVGH" B.v. 14.2.2018 - 1 ZB 15.1897 - juris Rn. 8; U.v. 30.10.2014 - 15 B 13.2028 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 1 B 21.2139

    Abweichung bei den baurechtlichen Abstandsflächen: Atypik weiterhin erforderlich

    Das gilt, soweit im Einzelfall erforderlich, auch für die Benutzung durch Kraftfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2014 - 15 B 13.2028 - juris Rn. 28).
  • VG Berlin, 14.02.2019 - 19 K 306.17

    Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag

    Soweit ersichtlich, entspricht das auch im Übrigen der einhelligen Meinung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Februar 2018 - OVG 8 A 11535/17 -, NVwZ-RR 2018, 716 ; Bayerischer VGH, Urteil vom 30. Oktober 2014 - VGH 15 B 13.2028 -, juris Rn. 17; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. März 2013 - OVG 1 A 309/11 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2010 - VGH 8 S 77/09 -, juris Rn. 80; OVG Brandenburg, Urteil vom 20. November 2002 - OVG 3 A 43/99 -, juris Rn. 38; VG Würzburg, Urteil vom 21. Januar 2010 - VG W 5 K 15.173 -, juris Rn. 48; VG München, Urteil vom 22. Februar 2011 - VG M 1 K 10.5987 -, juris Rn. 37).

    Das hindert den Landesgesetzgeber zwar nicht, mit der öffentlichen Baulast ein weiterreichendes, hoheitliches Instrumentarium zur Sicherstellung der Erschließung einzuführen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1990, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 30. Oktober 2014, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 02.11.2023 - Au 5 K 23.138

    Asylbewerberunterkunft mit 36 Plätzen, allgemeines Wohngebiet, soziale Anlage mit

    Mit dieser Anforderung soll gewährleistet werden, dass die Grundstücke für Kraftfahrzeuge, besonders auch für solche der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung erreichbar sind und zudem sicherstellen, dass der Gemeinde nicht als Folge der Genehmigung von Vorhaben unangemessene Erschließungsaufgaben aufgedrängt werden (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2014 - 15 B 13.2028 - juris Rn. 17).

    Die als Geh- und Fahrtrecht bestellte Grunddienstbarkeit erlaubt zudem auch dritten Personen, die mit dem Eigentümer in besonderen Beziehungen stehen, z.B. Mietern und dergleichen, die Ausübung dieses Rechts (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2014, a.a.O. Rn. 28).

  • VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241

    Keine Baugenehmigung für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich mangels

    Diese rechtliche Sicherung einer allgemeinen Nutzung bedeutet, dass zumindest eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Rechtsträgers der Bauaufsichtsbehörde bestellt sein muss bzw. eine dingliche Einbindung des Rechtsträgers der Bauaufsichtsbehörde sichergestellt ist (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2014 - 15 B 13.2028 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 18.01.2022 - 1 B 19.1616

    Sicherung der ausreichenden verkehrlichen Erschließung

    Die Erschließung ist gesichert, wenn damit gerechnet werden kann, dass sie bis zur Herstellung des Bauwerks funktionsfähig angelegt und zu erwarten ist, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird (vgl. BayVGH, B.v 8.4.2019 - 1 CS 19.261 - juris Rn.16; B.v. 14.2.2018 - 1 ZB 15.1897 - juris Rn. 8; U.v. 30.10.2014 - 15 B 13.2028 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233

    Klage gegen Erschließungsbeitragsbescheid für sog. gefangenes

    Der Text ist insoweit bislang nicht mehr verändert worden (BayVGH, U.v. 30.10.2014 - 15 B 13.2028 - juris Rn. 20) und daher vorliegend maßgeblich.
  • VG München, 15.03.2016 - M 1 K 15.4559

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung bei Erschließung des Baugrundstücks über ein

    Eine solche liegt dann vor, wenn damit gerechnet werden kann, dass sie bis zur Herstellung des Bauwerks funktionsfähig angelegt ist und wenn ferner damit zu rechnen ist, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird (BVerwG, U. v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - BauR 1985, 661 - juris Rn. 15, 20; BayVGH, U. v. 30.10.2014 - 15 B 13.2028 - juris Rn. 17).
  • VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.1336

    Klage gegen Erschließungsbeitragsbescheid für gefangenes Hinterliegergrundstück

    Dabei kann dahinstehen, ob diese rechtliche Sicherung einer allgemeinen Nutzung bedeutet, dass zumindest eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Rechtsträgers der Bauaufsichtsbehörde bestellt sein muss (sog. "Doppelsicherung"; BayVGH, B.v. 22.4.2009 - 6 ZB 07.1625 - juris Rn. 5; B.v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - juris Rn. 16) oder, ob eine "Einfachsicherung" in Verbindung mit der Verpflichtung gegenüber der Beklagten, diese nur mit deren Zustimmung zu löschen und diese Verpflichtung an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben, ausreichend ist (BayVGH, U.v. 30.10.2014 - 15 B 13.2028 - juris Rn. 25; Wolf in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, 142. EL, Mai 2021, Art. 4 Rn. 166, 181).
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