Rechtsprechung
   VGH Hessen, 04.01.2021 - 5 A 199/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1351
VGH Hessen, 04.01.2021 - 5 A 199/19 (https://dejure.org/2021,1351)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.01.2021 - 5 A 199/19 (https://dejure.org/2021,1351)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Januar 2021 - 5 A 199/19 (https://dejure.org/2021,1351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2021 - 5 A 199/19
    Ist indes die Zurückweisung selbst rechtswidrig, schließt dies die Haftung für alle Amtshandlungen und Maßnahmen zur Durchsetzung der Zurückweisung ein (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6/12 -, BVerwGE 144, 326 = NVwZ 2013, 277 = Juris Rn. 21; Kaiser-Funke in GK-AufenthG, II § 66 Rn. 11, Stand: November 2020, mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 06.10.1994 - 10 UE 2754/93

    Ausländerrecht: keine Arbeitgeberhaftung für Abschiebungskosten, wenn

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2021 - 5 A 199/19
    Denn die Klägerin konnte insoweit mangels eigener Rechtsverletzung keine zulässigen Rechtsbehelfe einlegen (so bereits Hess. VGH, Urteil vom 6. Oktober 1994 - 10 UE 2754/93 -, NVwZ-RR 1995, 111 = AuAS 1995, 16 = Juris Rn. 21 f.).
  • VG München, 28.04.2021 - M 25 K 18.3432

    Heranziehung zu Kosten der Zurückschiebung

    Allerdings besteht eine Kostenhaftung nur, wenn die ihr zu Grunde liegende Amtshandlung (hier: die Zurückschiebungsverfügung vom 10. April 2011) ihrerseits den Ausländer nicht in seinen Rechten verletzt, also rechtmäßig war (BVerwG, U.v. 16.10.2012 - 10 C 6/12 - juris Rn. 21; VGH Kassel, B.v. 4.1.21 - 5 A 199/19 - beckRS 2021, 1205 Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht