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VGH Hessen, 04.08.2022 - 6 B 134/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Zulässigkeit der Bekanntmachung von Beanstandungen der Geschäftsorganisation eines Geldinstituts auf der Website der BaFin
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
Namentliche Bekanntmachung von Maßnahmen gegenüber einem Geldinstitut nach dem KWG als Normalfall
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
BaFin darf Kreditinstitute, bei denen sie Maßnahmen ergreift, namentlich öffentlich benennen
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 05.01.2022 - 7 L 3266/21
- VGH Hessen, 04.08.2022 - 6 B 134/22
Papierfundstellen
- ZIP 2022, 2376
- WM 2022, 2429
- WM 2022
Wird zitiert von ...
- VG Ansbach, 12.05.2023 - AN 4 E 23.697
Internetpranger, Veröffentlichung nach Geldwäschegesetz
Es habe sich um Einzelfallentscheidungen gehandelt, deren Umstände aus den Veröffentlichungen nicht ersichtlich seien (HessVGH, B.v. vom 04.08.2022 - 6 B 134/22 -, juris Rn. 29).Unterließe man generell Namensnennungen, so wäre dies angesichts der eindeutigen gesetzlichen Regelung rechtswidrig (HessVGH, B.v. 04.08.2022 - 6 B 134/22 -, juris Rn. 13).