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   VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19.PV   

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VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19.PV (https://dejure.org/2020,43855)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.11.2020 - 21 A 558/19.PV (https://dejure.org/2020,43855)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. November 2020 - 21 A 558/19.PV (https://dejure.org/2020,43855)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16

    Behördenorganisation; Bundesagentur für Arbeit; Datenverarbeitung;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19
    Ebenso wenig erfüllt ein bloßes Unterlassen des Dienststellenleiters die Kriterien einer Maßnahme, weil und soweit dadurch die dienst- oder arbeitsrechtliche Stellung von Beschäftigten nicht berührt wird, es vielmehr bei dem bestehenden Zustand verbleibt (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 5 P 7/17 -, juris Rn. 9 ff. und Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2/16 -, juris Rn. 10 jew. mit weiteren Nachweisen zu seiner ständigen Rechtsprechung).

    Ob der Dienststellenleiter nach der Behördenorganisation und den gesetzlichen Vorschriften für die beabsichtigte oder getroffene Maßnahme zuständig ist, ist grundsätzlich keine personalvertretungsrechtliche, sondern eine behördenrechtliche Frage (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 13 und Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2/16 -, juris Rn. 9 ff. m.w.N., st. Rspr.).

    Für die Nutzung der Informationstechnik sieht darüber hinaus § 50 SGB II eine Zuständigkeit der BA vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017, a. a. O., juris Rn. 18 ff. m. w. N.).

  • BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17

    Bundesagentur für Arbeit; Eingruppierung; Entwicklungsstufe; Funktionsstufe;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19
    Ebenso wenig erfüllt ein bloßes Unterlassen des Dienststellenleiters die Kriterien einer Maßnahme, weil und soweit dadurch die dienst- oder arbeitsrechtliche Stellung von Beschäftigten nicht berührt wird, es vielmehr bei dem bestehenden Zustand verbleibt (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 5 P 7/17 -, juris Rn. 9 ff. und Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2/16 -, juris Rn. 10 jew. mit weiteren Nachweisen zu seiner ständigen Rechtsprechung).

    Ob der Dienststellenleiter nach der Behördenorganisation und den gesetzlichen Vorschriften für die beabsichtigte oder getroffene Maßnahme zuständig ist, ist grundsätzlich keine personalvertretungsrechtliche, sondern eine behördenrechtliche Frage (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 13 und Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2/16 -, juris Rn. 9 ff. m.w.N., st. Rspr.).

    In seiner Entscheidung vom 19. Februar 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass für die beteiligungsrechtliche Zuständigkeit auch des Personalrats einer gemeinsamen Einrichtung allein maßgeblich ist, ob - wie oben dargelegt - der Leiter der Dienststelle, bei der er gebildet ist, eine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Maßnahme zu treffen beabsichtigt oder getroffen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 14 und 2. Leitsatz).

  • VG Wiesbaden, 15.01.2019 - 22 K 4755/17

    Mitbestimmung beim Jobcenter

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19
    Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 15. Januar 2019 - 22 K 4755/17.WI.PV - abgeändert.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 15. Januar 2019 - 22 K 4755/17.WI.PV - teilweise abzuändern und weiterhin festzustellen, dass die Einführung der verlaufsbezogenen Kundenbetrachtung gemäß Weisung 201705022 vom 22. Mai 2015 der Bundesagentur für Arbeit sowie der Weisung 2017 10020 vom 20. Oktober 2017 durch den Beteiligten gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 7 BPersVG mitbestimmungspflichtig ist.

  • LAG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - 4 TaBV 3/13

    Erforderlichkeit eines Zeitschriftenbezugs für die Betriebsratsarbeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19
    Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung für das Beschlussverfahren ist die Anschlussbeschwerde statthaft, denn § 87 Abs. 2 Satz 1 ArbGG erklärt über § 64 Abs. 6 ArbGG auch § 524 ZPO für anwendbar (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 1. November 2016 - 3 TaBV 32/15 -, juris Rn. 352; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2014 - 6 TaBV 52/14 - und 6 TaBV 405/14 -, juris Rn. 69; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2013 - 4 TaBV 3/13 -, juris Rn. 66 m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 01.11.2016 - 3 TaBV 32/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Vorlage individueller Zielvereinbarungen an den

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19
    Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung für das Beschlussverfahren ist die Anschlussbeschwerde statthaft, denn § 87 Abs. 2 Satz 1 ArbGG erklärt über § 64 Abs. 6 ArbGG auch § 524 ZPO für anwendbar (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 1. November 2016 - 3 TaBV 32/15 -, juris Rn. 352; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2014 - 6 TaBV 52/14 - und 6 TaBV 405/14 -, juris Rn. 69; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2013 - 4 TaBV 3/13 -, juris Rn. 66 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2014 - 6 TaBV 52/14
    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19
    Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung für das Beschlussverfahren ist die Anschlussbeschwerde statthaft, denn § 87 Abs. 2 Satz 1 ArbGG erklärt über § 64 Abs. 6 ArbGG auch § 524 ZPO für anwendbar (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 1. November 2016 - 3 TaBV 32/15 -, juris Rn. 352; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2014 - 6 TaBV 52/14 - und 6 TaBV 405/14 -, juris Rn. 69; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2013 - 4 TaBV 3/13 -, juris Rn. 66 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2017 - 5 P 10.15

    Agentur für Arbeit; Behördenorganisation; Bestimmtheitsgebot; Bundesagentur für

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19
    Nach Durchführung der Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (BVerwG, Beschlüsse vom 31 Januar 2017 - 5 P 10/15 -, juris Rn. 21 und vom 20. März 2017 - 5 PB 1/16 -, juris Rn. 5 jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16

    Eingruppierung als Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19
    Nach Durchführung der Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (BVerwG, Beschlüsse vom 31 Januar 2017 - 5 P 10/15 -, juris Rn. 21 und vom 20. März 2017 - 5 PB 1/16 -, juris Rn. 5 jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 01.04.2015 - 5 P 8.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; allgemeiner Feststellungsantrag; abstraktes

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19
    Von dem Leiter der Dienststelle beabsichtigt i. S. v. § 69 Abs. 2 Satz 1 BPersVG ist eine Maßnahme, wenn dessen Willensbildungsprozess mit Blick auf den Gegenstand des Mitbestimmungsrechts abgeschlossen ist (BVerwG, Beschluss vom 1. April 2015 - 5 P 8/14 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19
    Die Entscheidungszuständigkeit der nachgeordneten Dienststelle wird nicht dadurch berührt, dass sie eine strikte Weisung der übergeordneten Dienststelle befolgt (BAG, Beschluss vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 -, juris Rn. 26 f., bestätigend Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 -, juris).
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

  • OVG Sachsen, 17.01.2019 - 8 A 677/18

    Technische Einrichtung; Excel-Tabelle; Maßnahme; Weisung; Trägerversammlung;

  • OVG Niedersachsen, 03.08.2017 - 17 LP 4/16

    Beteiligung; Bundesagentur für Arbeit; DORA; gemeinsame Einrichtung; Hebung der

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