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   VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24   

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VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24 (https://dejure.org/2024,5735)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.03.2024 - 8 B 560/24 (https://dejure.org/2024,5735)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. März 2024 - 8 B 560/24 (https://dejure.org/2024,5735)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    Art 5 GG, Art 8 GG, § 14 Abs 1 HVersFG
    Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Beschränkung betreffend eine Pro-Palästina-Kundgebung; hier: Verbot der Parole "From the river to the sea, "

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Versammlung "Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Demo-Auflagen: "From the River to the Sea" nicht per se strafbar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24
    Werden die entsprechenden Strafgesetze missachtet, liegt darin eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit (Anschluss BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris).

    Eine unmittelbare Gefahr ist anzunehmen, wenn eine konkrete Sachlage vorliegt, die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge den Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt und daher bei ungehindertem Geschehensablauf zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris; Dürig, in: Friedl/Enders, Versammlungsrecht, 2. Auflage 2022, § 15 Rn. 53; Baudewin, Öffentliche Ordnung und Versammlungsrecht, 4. Aufl. 2023, Rn. 291).

    Der Inhalt von Meinungsäußerungen, der im Rahmen des Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz GG nicht unterbunden werden darf, kann nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht des Art. 8 Abs. 1 GG beschränken (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris und vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 -, juris).

    Werden die entsprechenden Strafgesetze missachtet, liegt darin eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris).

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24
    Art. 5 Abs. 1 GG hat dort nicht schon dann zurückzutreten, wenn jemand gleiche Meinungen vertritt wie die verbotene Organisation, wohl aber, wenn sich für einen unbefangenen Betrachter der Eindruck ergibt, es handele sich um eine Aktion unmittelbar zugunsten der verbotenen Partei selbst (vgl. BVerfGE 25, 44, ).

    In die Meinungsfreiheit des Einzelnen würde in einer nicht zumutbaren Weise eingegriffen, wenn eine Äußerung allein deshalb verboten wäre, weil sich jemand inhaltlich für Ziele einsetzt, die ebenfalls von der verbotenen Organisation verfolgt werden (vgl. BVerfGE 25, 44 ).".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2023 - 15 B 1323/23
    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24
    Die Strafbarkeit der Äußerung "From the river to the sea, ..." wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich bewertet (vgl. der vormals zuständige 2. Senat des Hess. VGH, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 2 B 1715/23 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 15 B 1323/23 -, juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 2023 - 12 S 1947/23 -, juris; Hahne, Pro-palästinensische Demonstrationen im Lichte des Versammlungsrechts, NVwZ 2023, 1793 ff.; Hippeli, Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels?, NJOZ 2023, S. 1536 ff.; Steinberg, Versammlungsfreiheit nach dem 7. Oktober, NVwZ 2024, S. 302 ff.; "Hessens Justizminister für neuen Straftatbestand", Hessische Niedersächsische Allgemeine vom 14. Februar 2023; Kolter, Nach Hamas-Verbot durch das BMI: "From the River to the Sea" plötzlich strafbar?, Legal Tribune Online, 15.11.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/53173/ (abgerufen am: 21.03.2024); Fischer, Eine Frage an Thomas Fischer: Ist Jubel über Terror strafbar?; Legal Tribune Online, 16.10.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/52929/ (abgerufen am: 21.03.2024 )).

    Die Möglichkeit einer Strafbarkeit im Einzelfall trägt jedenfalls kein generelles Verbot der Parole mittels Beschränkungsverfügung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 15 B 1323/23 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23

    Rechtmäßigkeit von Versammlungsauflagen betreffend eine Pro-Palästina-Kundgebung;

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24
    Die Strafbarkeit der Äußerung "From the river to the sea, ..." wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich bewertet (vgl. der vormals zuständige 2. Senat des Hess. VGH, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 2 B 1715/23 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 15 B 1323/23 -, juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 2023 - 12 S 1947/23 -, juris; Hahne, Pro-palästinensische Demonstrationen im Lichte des Versammlungsrechts, NVwZ 2023, 1793 ff.; Hippeli, Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels?, NJOZ 2023, S. 1536 ff.; Steinberg, Versammlungsfreiheit nach dem 7. Oktober, NVwZ 2024, S. 302 ff.; "Hessens Justizminister für neuen Straftatbestand", Hessische Niedersächsische Allgemeine vom 14. Februar 2023; Kolter, Nach Hamas-Verbot durch das BMI: "From the River to the Sea" plötzlich strafbar?, Legal Tribune Online, 15.11.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/53173/ (abgerufen am: 21.03.2024); Fischer, Eine Frage an Thomas Fischer: Ist Jubel über Terror strafbar?; Legal Tribune Online, 16.10.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/52929/ (abgerufen am: 21.03.2024 )).

    Dass das demgegenüber Bestehende Interesse der Antragsgegnerin an der effektiven Durchsetzung des Kennzeichenverbots allein mit der streitgegenständlichen Beschränkung erreicht werden kann, vermag der Senat indes nicht festzustellen (so aber VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 2023 - 12 S 1947/23 -, juris).

  • BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21

    Rechtswidriges Verbot des NPD-Wahlplakats "Migration tötet"

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24
    Maßgeblich für die Beurteilung einer Äußerung bleibt diese selbst und ihr unmittelbarer Kontext, nicht die innere Haltung oder die Ideologie, die möglicherweise den Hintergrund einer Äußerung bilden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20-, juris, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 -, juris).

    Insoweit ist bei der Auslegung von Äußerungen, die einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten, mit Blick auf das Gewicht des Grundrechts der Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und die grundsätzliche Vermutung für die Freiheit der Rede in der liberalen Demokratie nicht engherzig zu verfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2023 - 6 C 8.21-, juris Rn. 30 m.w.N.).

  • VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 940/24

    Beschränkung einer Versammlung mit dem Thema "From the river to the sea -

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24
    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 21. März 2024 - 5 L 940/24.F - wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 21. März 2024, zugestellt am 21. März 2024, mit dem Az. 5 L 940/24.F, den Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 19.03.2024 gegen den Bescheid vom 18.03.2024 hinsichtlich der Beschränkung unter Nr. 10 wiederherzustellen, abzulehnen.

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24
    Da die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG für die freiheitliche demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend ist (so bereits BVerfG, Urteil vom 19. Juli 1966 - 2 BvF 1/65 -, juris), kann eine Folgenabwägung jedenfalls dann, wenn wie hier nach summarischer Prüfung keine Anzeichen für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegen, nicht zu Lasten der Meinungsfreiheit gehen.
  • BVerfG, 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24
    Dabei darf ihr im Lichte der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Meinungsfreiheit keine Bedeutung beigelegt werden, die sie objektiv nicht hat, und im Fall der Mehrdeutigkeit darf - wie oben ausgeführt - nur dann von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgegangen werden, wenn andere, straflose Deutungsmöglichkeiten mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 BvR 1384/16 -, juris Rn. 17 [zu § 130 StGB]).
  • VGH Hessen, 02.12.2023 - 2 B 1715/23

    Versammlungsrechtliche Auflagen, Verbot der Parolen From the river to the sea und

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24
    Die Strafbarkeit der Äußerung "From the river to the sea, ..." wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich bewertet (vgl. der vormals zuständige 2. Senat des Hess. VGH, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 2 B 1715/23 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 15 B 1323/23 -, juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 2023 - 12 S 1947/23 -, juris; Hahne, Pro-palästinensische Demonstrationen im Lichte des Versammlungsrechts, NVwZ 2023, 1793 ff.; Hippeli, Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels?, NJOZ 2023, S. 1536 ff.; Steinberg, Versammlungsfreiheit nach dem 7. Oktober, NVwZ 2024, S. 302 ff.; "Hessens Justizminister für neuen Straftatbestand", Hessische Niedersächsische Allgemeine vom 14. Februar 2023; Kolter, Nach Hamas-Verbot durch das BMI: "From the River to the Sea" plötzlich strafbar?, Legal Tribune Online, 15.11.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/53173/ (abgerufen am: 21.03.2024); Fischer, Eine Frage an Thomas Fischer: Ist Jubel über Terror strafbar?; Legal Tribune Online, 16.10.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/52929/ (abgerufen am: 21.03.2024 )).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2024 - 15 A 1270/20

    Verbot von Öcalan-Bildnissen in einer Versammlung rechtmäßig

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24
    Wird das Kennzeichen zwar als Kennzeichen einer verbotenen Organisation, aber in einer Weise verwandt, dass es nicht ausschließlich auf die verbotene Vereinigung hinweist, sondern einen anderen Sachverhalt zum Gegenstand z.B. der öffentlichen Meinungsbildung machen soll, kann wegen des hohen Stellenwerts von Art. 5 GG ebenfalls die Sozialadäquanzklausel greifen (Groh, in: Nomos-BR VereinsG, 2. Aufl. 2021, § 9 Rn. 12; im Hinblick auf das Bildnis Öcalans nennt das OVG Bremen im Urteil vom 25. Oktober 2005 [a.a.O.] z.B. das Zeigen des Bildnisses bei einer Mahnwache, die ohne Zusammenhang zu PKK-nahen Aktivitäten allein die persönliche Situation des Gefangenen Öcalan zum Gegenstand der öffentlichen Meinungsbildung machen will; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Januar 2024 - 15 A 1270/20 -, juris).
  • OVG Bremen, 25.10.2005 - 1 A 144/05

    Bildnis Abdullah Öcalans; Verwendungsverbot - Öcalan-Bildnis; PKK;

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1, Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche

  • VG Berlin, 20.12.2023 - 1 L 507.23

    Verbot einer propalästinensischen Versammlung

  • VG Berlin, 23.08.2023 - 24 K 7.23

    Aufenthaltsrechtliche Folgen bei Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 479/20

    Verfassungsmäßige Volksverhetzungsverurteilung wegen Bezeichnung als frecher

  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95

    Erfolgloser Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Vergnügungsstätte

  • VGH Hessen, 05.10.2023 - 2 B 1353/23

    Verlagerung eines Protestcamps von der Straße auf einen nahegelegenen Parkplatz

  • VGH Hessen, 08.02.2024 - 8 B 271/24

    Blockade von Autobahnauffahrten

  • VG Bremen, 19.04.2024 - 5 V 949/24

    Versammlungsrecht - Auflage; Versammlungsauflage

    Außerdem wird vertreten, dass das Verbot nur die Verwendung im Kontext mit der verbotenen Vereinigung umfasst (sog. Organisationsbezug; vgl. etwa HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 - 8 B 560/24 -, juris Rn. 26 ff. m.w.N.; siehe dazu ausführlich unten).

    Bleibt die Äußerung mehrdeutig, weil sich nicht strafbare Deutungsmöglichkeiten nicht als fernliegend ausschließen lassen, ist diejenige Variante zugrunde zu legen, die noch von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist (HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 - 8 B 560/24 -, juris Rn. 15 f.).

    Einen zwingenden Aufruf zum bewaffneten Kampf gegen Israel beinhaltet der Slogan als solcher jedenfalls nicht (vgl. dazu ausführlich: HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 - 8 B 560/24 - juris Rn. 21).

    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Verwendung des Slogans durch die Versammlungsteilnehmenden zwingend als Aufruf zu Gewalt und Terror gegen Israel zu verstehen ist, hat die Antragsgegnerin nicht vorgetragen und sie sind auch für das Gericht nicht ersichtlich (vgl. HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 - 8 B 560/24 - juris Rn. 21).

    Aus der streitgegenständlichen Parole lässt sich das Auffordern zu einer Straftat nach dem oben Gesagten nicht ableiten (vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 - 8 B 560/24 - juris Rn. 24).

    erforderliche Inlandsbezug fehlen (HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 - 8 B 560/24 -, juris Rn. 25).

    Ob beide Voraussetzungen hier vorliegen, kann die Kammer im hiesigen Eilverfahren nicht mit der gebotenen Sicherheit bejahen oder verneinen (ebenso offenlassend HessVGH, Beschl. v 02.12.2023 - 2 B 1715/23 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 - 8 B 560/24 -, juris Rn. 26 ff.; VGH BW, Beschl. v. 17.12.2023 - 12 S 1947/23 -, juris Rn. 29 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 02.12.2023 - 15 B 1323/23 -, juris Rn. 48 ff.; die Strafbarkeit bejahend: VGH BW, Beschl. v. 03.04.2024 - 2 S 496/24 -, juris Rn. 9).

    zu Lasten der Meinungsfreiheit gehen (ebenso HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 - 8 B 560/24 -, juris Rn. 26 ff.).

  • VG Bremen, 29.04.2024 - 5 V 1013/24

    Versammlungsrecht - Auflage; From the river; Versammlungsauflage

    Außerdem wird vertreten, dass das Verbot nur die Verwendung im Kontext mit der verbotenen Vereinigung umfasst (sog. Organisationsbezug; vgl. etwa HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 - 8 B 560/24 -, juris Rn. 26 ff. m.w.N.; siehe dazu ausführlich unten).

    Eine Strafbarkeit nach § 140 StGB wurde durch mehrere Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe verneint oder zumindest für zweifelhaft gehalten (vgl. HessVGH, Beschl. v. 22.03.2023 - 8 B 560/24 -, juris Rn. 27; OVG NRW, Beschl. v. 02.12.2023 - 15 B 1323/23 -, juris Rn. 50; VGH BW, Beschl. v. 17.12.2023 - 12 S 1947/23 -, juris Rn. 50).

    Aus der streitgegenständlichen Parole lässt sich das Auffordern zu einer Straftat nach dem oben Gesagten nicht ableiten (vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 - 8 B 560/24 - juris Rn. 24).

    Eine Strafbarkeit des Slogans "From the river to the sea..." aus § 130 StGB wurde durch mehrere Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe verneint oder zumindest für zweifelhaft gehalten (vgl. HessVGH, Beschl. v. 22.03.2023 - 8 B 560/24 - OVG NRW, Beschl. v. 02.12.2023 - 15 B 1323/23 - beide juris).

    Unabhängig davon stellt sich die weitere Frage, ob bei der Verwendung eines Kennzeichens ein Organisationsbezug bestehen muss (so HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 - 8 B 560/24 -, juris Rn. 28, wonach die Rechtsprechung des BVerfG zu § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG (Beschl. v. 14.01.1969 - 1 BR 533/64 -, juris) auf Nr. 5 der Vorschrift übertragbar sei).

    Die Frage der Strafbarkeit nach § 86a StGB und § 20 VereinsG kann die Kammer nach alldem im hiesigen Eilverfahren nicht mit der gebotenen Sicherheit bejahen oder verneinen (ebenso offenlassend: HessVGH, Beschl. v. 02.12.2023 - 2 B 1715/23 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 - 8 B 560/24 -, juris Rn. 26 ff.; VGH BW, Beschl. v. 17.12.2023 - 12 S 1947/23 -, juris Rn. 29 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 02.12.2023 - 15 B 1323/23 -, juris Rn. 48 ff.; die Strafbarkeit bejahend: VGH BW, Beschl. v. 03.04.2024 - 2 S 496/24 -, juris Rn. 9).

    Da die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG für die freiheitliche demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend ist, kann die Folgenabwägung jedenfalls dann, wenn wie hier nach summarischer Prüfung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht hinreichend sicher bejaht werden kann, nicht zu Lasten der Meinungsfreiheit gehen (ebenso HessVGH, Beschl. v. 22.03.2024 - 8 B 560/24 -, juris Rn. 26 ff.).

  • VG Frankfurt/Main, 22.03.2024 - 5 L 985/24

    Teilnahmeuntersagung des Versammlungsleiters an einer Versammlung rechtswidrig

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat durch seinen Beschluss vom 21. März 2024 (5 L 940/24.F), welcher durch den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22. März 2024 (Az.: 8 B 560/24) bestätigt wurde, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen diese Beschränkung wiederhergestellt.

    Das widersprüchliche Vorgehen der Antragsgegnerin greift auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 22. März 2024 (8 B 560/24) auf:.

  • VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24

    Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen betreffend eine

    So hat der erkennende Senat in einer hierzu am heutigen Tag ergangenen Entscheidung (Az. 8 B 560/24) hierzu ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2024 - 2 S 496/24
    Der Senat teilt nicht die Ansicht, die nach einer Pressemitteilung der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner bislang unveröffentlichten Entscheidung vom 22.03.2024 (8 B 560/24) vertreten haben soll.
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