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   VGH Hessen, 30.06.2022 - 3 B 1155/21   

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https://dejure.org/2022,26655
VGH Hessen, 30.06.2022 - 3 B 1155/21 (https://dejure.org/2022,26655)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.06.2022 - 3 B 1155/21 (https://dejure.org/2022,26655)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Juni 2022 - 3 B 1155/21 (https://dejure.org/2022,26655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25b Abs 1 Satz 2 Nr 1 AUFENTHG
    Keine Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 25b AufenthG auf Personen, die während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet ausschließlich oder zumindest überwiegend geduldet waren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 365
  • NVwZ-RR 2023, 117
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2018 - 11 S 1810/16

    Einbeziehung auch nachträglich Gesetz gewordener Aufenthaltsrechte in eine Klage;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2022 - 3 B 1155/21
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist geklärt, dass die Vorschrift die drei Status gleichwertig ("oder") nebeneinander stellt und keinen Raum dafür bietet, einen Mindestaufenthalt im Duldungsstatus zu verlangen (BVerwG, Urteil vom 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rdnr. 36f. und Beschluss vom 28.03.2022 - 1 B 35/22 -, juris Rdnr. 8; ebenso bereits VGH Mannheim, Urteil vom 18.05.2018 - 11 S 1810/16 -, juris Rdnr. 74).

    Die Annahme, das Gesetz wolle eine "zweite Chance" für Antragsteller, die eine solche erste Perspektive schon gehabt und - womöglich schuldhaft - vergeben hätten, nicht gewähren, findet im Gesetz keine Stütze (VGH Mannheim, Urteil vom 18.05.2018 a.a.O., Rdnr. 76ff., u.a. unter Verweis auf die Gesetzgebungsmaterialien).

    Denn nicht nur ein achtjähriger Aufenthalt im Status der Duldung spricht für die Nachhaltigkeit der Integration, sondern vielmehr - erst recht - ein längerer Aufenthalt, der durch Aufenthaltstitel legalisiert war (VGH Mannheim, Urteil vom 18.05.2018 a.a.O. Rdnr. 81).

    Insofern eröffnet § 25b AufenthG auch Personen, die schon einmal Inhaber eines Aufenthaltstitels waren, durchaus eine "zweite Chance" (VGH Mannheim, Urteil vom 18.05.2018 a.a.O. Rdnr. 81).

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2022 - 3 B 1155/21
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist geklärt, dass die Vorschrift die drei Status gleichwertig ("oder") nebeneinander stellt und keinen Raum dafür bietet, einen Mindestaufenthalt im Duldungsstatus zu verlangen (BVerwG, Urteil vom 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rdnr. 36f. und Beschluss vom 28.03.2022 - 1 B 35/22 -, juris Rdnr. 8; ebenso bereits VGH Mannheim, Urteil vom 18.05.2018 - 11 S 1810/16 -, juris Rdnr. 74).
  • BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 35.22

    Ausbleibende Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers; Anrechnung von

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2022 - 3 B 1155/21
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist geklärt, dass die Vorschrift die drei Status gleichwertig ("oder") nebeneinander stellt und keinen Raum dafür bietet, einen Mindestaufenthalt im Duldungsstatus zu verlangen (BVerwG, Urteil vom 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rdnr. 36f. und Beschluss vom 28.03.2022 - 1 B 35/22 -, juris Rdnr. 8; ebenso bereits VGH Mannheim, Urteil vom 18.05.2018 - 11 S 1810/16 -, juris Rdnr. 74).
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